Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusspistole abhanden gekommen innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schreckschusspistole abhanden gekommen Angenommen eine Person X hat sich mit dem Einverständnis einer Person Y bei einem gewerblichen Betreiber eine schreckschusspistole gekauft. Person X ist nun seit ein paar Jahren besitzer eben dieser, doch eines Silvesterabends verliert diese Person wie auch immer die Waffe. Sie ist nicht wieder auffindbar, doch aus Angst vor der Reaktion der Person Y behält X alles für sich. Da aber die waffe auf den Namen der Person X registriert ist und diese nun seit mehreren Jahren verschollen ist befürchtet Sie, dass eine Person Z welche die Waffe nun vielleicht im Besitz hat, etwas gesetzwidriges anstellen könnte und alles auf X zurückverfolgt werden könnte um der Tat beschuldigt zu werden. Frage: was kann Person X tun, um eben diesen Fall zu vermeiden? ist es strafbar was sie gemacht hat oder würde es keine Konsequenzen geben, wenn jemand anderes damit „Mist" macht? Mfg |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Zitat:
Zitat:
SSW werden nicht im Sinne einer scharfen Waffe registriert. Die Händler lassen sich aber in der Regel die Übergabe und die Erklärung nach § 35, Abs. 2 bestätigen: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__35.html Da manchmal auch die Seriennummer der Waffe mit dem Kontaktdaten des Käufers notiert wird, ist schon ein Rückschluss möglich, wenn die Waffe gefunden wird. Wenn Person X keine 18 ist, bekommt X und Y großen Ärger. Das trifft dann auch Z. Aber dafür gibt es keine Einzelhaft, daher empfehle ich Gesellschaftsspiele mitzunehmen. Dann sind die Monate Haft im Knast nicht so langweilig. |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Zitat:
Der Verlust einer SSW muß laut Gesetz nicht angezeigt werden, angezeigt werden muß laut WaffG nur der Verlust von Waffen oder Munition, für deren Erwerb eine Erlaubnis erforderlich ist. Auch alle besonderes Aufbewahrungs-Pflichten beziehen sich ausschließlich auf Waffen und Munition, deren Erwerb erlaubnispflichtig ist. Insofern kann hier nicht mal indirekt eine fahrlässige Verletzung des WaffG konstruiert werden. (Nur wenn zwischen Verlust der SSW und einem damit angerichteten Schaden ein direkter Zusammenhang besteht und der Besitzer der SSW hätte damit rechnen müssen, daß dieser Schadenszusammenhang eintreten wird, ließe sich eventuell ein strafbares fahrlässiges Verhalten konstruieren.) Daß es sich nicht gehört, auf Waffen jeglicher Art so schlecht aufzupassen daß man nicht mehr weiß, wo sie abgeblieben bzw. wie sie abhanden gekommen sind, steht auf einem anderen Blatt. Oder wie ich es mal aus dem Munde eines Bundeswehroberstabsfeldwebels hörte: "Wenn Sie schon meinen, sich nicht an die Dienstvorschriften halten zu müssen, dann haben Sie doch gefälligst wenigstens soviel Respekt vor Ihrer Waffe, daß Sie sie nicht irgendwo rumliegen lassen...!!!"
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Um alle Fragen aufeinmal zu beantworten: Person X war zu dem Kaufzeitpunkt 18 Jahre alt und die Einverständnissache ist eine moralische, keine Notwendige Geschichte. X musste beim Kauf den Personalausweis vorzeigen und der Name Wurde in einen Computer eingetippt. Es kann sein dass noch mehr eingegeben wurde aber sicher kann das X nicht sagen. Die genannte Person besitzt keinen kleinen Waffenschein und es wurde nicht geschossen, da sich die SSW noch beim Transport (ja illegal) zum Zielort befand. Es wird wohl auf dem Weg dorthin passiert sein, dass sie Abhanden gekommen ist. Zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und "Heute" sind mehr als 4 Jahre vergangen. |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) Geändert von 2much (05.08.2011 um 07:55 Uhr). |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Ich bedanke mich für die Lösungsvorschläge und Antworten |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Aber das Überlassen an Minderjährige ist eine OWI. |
| |||
| AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen Danke für den Hinweis! Ich hab's abgeändert.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bedrohung mit Schreckschusspistole | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 23.12.2010 10:07 |
| Prüfung abhanden gekommen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.07.2010 13:17 |
| Konzert des Collegium musicum der Universität Trier: "... der Welt abhanden gekommen" | Nachrichten: Wissenschaft | 24.01.2008 12:00 |
| Brief abhanden gekommen, Mängelgewährleistung | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 19.02.2007 12:57 |
| Paket Abhanden Gekommen,kann Zusteller Haftbar Gemacht Werden? | Arbeitsrecht | 10.09.2006 15:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios