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Schreckschusspistole abhanden gekommen

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusspistole abhanden gekommen innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 04.08.2011, 11:09
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Schreckschusspistole abhanden gekommen

Hallo liebes Forum,

Angenommen eine Person X hat sich mit dem Einverständnis einer Person Y bei einem gewerblichen Betreiber eine schreckschusspistole gekauft. Person X ist nun seit ein paar Jahren besitzer eben dieser, doch eines Silvesterabends verliert diese Person wie auch immer die Waffe. Sie ist nicht wieder auffindbar, doch aus Angst vor der Reaktion der Person Y behält X alles für sich. Da aber die waffe auf den Namen der Person X registriert ist und diese nun seit mehreren Jahren verschollen ist befürchtet Sie, dass eine Person Z welche die Waffe nun vielleicht im Besitz hat, etwas gesetzwidriges anstellen könnte und alles auf X zurückverfolgt werden könnte um der Tat beschuldigt zu werden. Frage: was kann Person X tun, um eben diesen Fall zu vermeiden? ist es strafbar was sie gemacht hat oder würde es keine Konsequenzen geben, wenn jemand anderes damit „Mist" macht?

Mfg
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Alt 04.08.2011, 14:08
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
Angenommen eine Person X hat sich mit dem Einverständnis einer Person Y bei einem gewerblichen Betreiber eine schreckschusspistole gekauft.
Soll heißen Person X war/ist noch nicht volljährig?
Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
Person X ist nun seit ein paar Jahren besitzer eben dieser, doch eines Silvesterabends verliert diese Person wie auch immer die Waffe. Sie ist nicht wieder auffindbar, doch aus Angst vor der Reaktion der Person Y behält X alles für sich. Da aber die waffe auf den Namen der Person X registriert ist und diese nun seit mehreren Jahren verschollen ist befürchtet Sie, dass eine Person Z welche die Waffe nun vielleicht im Besitz hat, etwas gesetzwidriges anstellen könnte und alles auf X zurückverfolgt werden könnte um der Tat beschuldigt zu werden. Frage: was kann Person X tun, um eben diesen Fall zu vermeiden? ist es strafbar was sie gemacht hat oder würde es keine Konsequenzen geben, wenn jemand anderes damit „Mist" macht?

Mfg
Langsam.
SSW werden nicht im Sinne einer scharfen Waffe registriert. Die Händler lassen sich aber in der Regel die Übergabe und die Erklärung nach § 35, Abs. 2 bestätigen:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__35.html

Da manchmal auch die Seriennummer der Waffe mit dem Kontaktdaten des Käufers notiert wird, ist schon ein Rückschluss möglich, wenn die Waffe gefunden wird.
Wenn Person X keine 18 ist, bekommt X und Y großen Ärger. Das trifft dann auch Z.
Aber dafür gibt es keine Einzelhaft, daher empfehle ich Gesellschaftsspiele mitzunehmen. Dann sind die Monate Haft im Knast nicht so langweilig.
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Alt 04.08.2011, 18:50
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Aber dafür gibt es keine Einzelhaft, daher empfehle ich Gesellschaftsspiele mitzunehmen. Dann sind die Monate Haft im Knast nicht so langweilig.
In diesem Fall wird überhaupt nichts passieren, schon gar keine Haftstrafe - weil es keiner Staatsanwaltschaft gelingen wird, irgendein strafbares oder auch nur ordnungswidriges Verhalten nachzuweisen.

Der Verlust einer SSW muß laut Gesetz nicht angezeigt werden, angezeigt werden muß laut WaffG nur der Verlust von Waffen oder Munition, für deren Erwerb eine Erlaubnis erforderlich ist.

Auch alle besonderes Aufbewahrungs-Pflichten beziehen sich ausschließlich auf Waffen und Munition, deren Erwerb erlaubnispflichtig ist. Insofern kann hier nicht mal indirekt eine fahrlässige Verletzung des WaffG konstruiert werden.

(Nur wenn zwischen Verlust der SSW und einem damit angerichteten Schaden ein direkter Zusammenhang besteht und der Besitzer der SSW hätte damit rechnen müssen, daß dieser Schadenszusammenhang eintreten wird, ließe sich eventuell ein strafbares fahrlässiges Verhalten konstruieren.)

Daß es sich nicht gehört, auf Waffen jeglicher Art so schlecht aufzupassen daß man nicht mehr weiß, wo sie abgeblieben bzw. wie sie abhanden gekommen sind, steht auf einem anderen Blatt.

Oder wie ich es mal aus dem Munde eines Bundeswehroberstabsfeldwebels hörte: "Wenn Sie schon meinen, sich nicht an die Dienstvorschriften halten zu müssen, dann haben Sie doch gefälligst wenigstens soviel Respekt vor Ihrer Waffe, daß Sie sie nicht irgendwo rumliegen lassen...!!!"
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 04.08.2011, 19:01
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
Angenommen eine Person X hat sich mit dem Einverständnis einer Person Y bei einem gewerblichen Betreiber eine schreckschusspistole gekauft.
Warum war das Einverständnis der Person Y zum Kauf der SSW notwendig?

Zitat:
Person X ist nun seit ein paar Jahren besitzer eben dieser, doch eines Silvesterabends verliert diese Person wie auch immer die Waffe.
Wann war das? Kleine Randinformation: Ohne kleinen Waffenschein (KWS) darf eine SSW seit Jahren nicht geführt werden. Wenn ein KWS vorliegt, darf eine SSW zwar geführt werden, das berechtigt aber noch lange nicht zum Schießen! Da Silvester angegeben wurde, gehe ich davon aus, dass X die Waffe illegal geführt und illegal damit geschossen und wahrscheinlich auch illegal besessen (wenn unter 18) hat. Noch mal: Wann war das und wie alt war X a) bei Kauf, b) an besagtem Silvesterabend und c) heute?

Zitat:
Da aber die waffe auf den Namen der Person X registriert ist
Registriert? Seit wann werden SSW registriert? KWS?
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Alt 04.08.2011, 19:36
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Um alle Fragen aufeinmal zu beantworten:

Person X war zu dem Kaufzeitpunkt 18 Jahre alt und die Einverständnissache ist eine moralische, keine Notwendige Geschichte. X musste beim Kauf den Personalausweis vorzeigen und der Name Wurde in einen Computer eingetippt. Es kann sein dass noch mehr eingegeben wurde aber sicher kann das X nicht sagen.
Die genannte Person besitzt keinen kleinen Waffenschein und es wurde nicht geschossen, da sich die SSW noch beim Transport (ja illegal) zum Zielort befand. Es wird wohl auf dem Weg dorthin passiert sein, dass sie Abhanden gekommen ist. Zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und "Heute" sind mehr als 4 Jahre vergangen.
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Alt 04.08.2011, 19:56
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
X musste beim Kauf den Personalausweis vorzeigen und der Name Wurde in einen Computer eingetippt. Es kann sein dass noch mehr eingegeben wurde aber sicher kann das X nicht sagen.
Da könnte man noch den datenschutzrechtlichen Aspekt diskutieren, aber lassen wir das.
Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
Die genannte Person besitzt keinen kleinen Waffenschein und es wurde nicht geschossen, da sich die SSW noch beim Transport (ja illegal) zum Zielort befand.
Noch eine kleine Randnotiz: Eine Waffe wird nicht geführt, wenn sie nicht zugriffsbereit z.B. in der Verpackung oder ganz unten irgendwo im Rucksack transportiert wird.

Zitat:
Zitat von Ersgutebank Beitrag anzeigen
Es wird wohl auf dem Weg dorthin passiert sein, dass sie Abhanden gekommen ist. Zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und "Heute" sind mehr als 4 Jahre vergangen.
Da gab es schon den kleinen Waffenschein. Aber ok, das spielt nur am Rande eine Rolle, wenn überhaupt. Denn der Kauf einer SSW wird in aller Regel nicht polizeilich registriert. Vielleicht wollte der Händler besonders gewissenhaft handeln, aber ich glaube kaum, dass er die Daten stets der Polizei übermittelt. Natürlich ist es nicht erlaubt (Owi), wenn man eine Waffen Unberechtigten überlässt, was man m.E. mit dem Verlust getan hat, da sie ja da jedermann zugänglich war. Kinder hätten sich verletzen können oder ein Jugendlicher stellt damit was an. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass eine theoretisch ja denkbare Straftat, begangen durch den Finder Z, dem X angelastet wird. Nie im Leben würden die da eine Verbindung herstellen können, wenn die Waffe nicht im Mund eines Toten gefunden wird und X seinen Namen auf die Waffe graviert hat.
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Geändert von 2much (05.08.2011 um 07:55 Uhr).
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Alt 04.08.2011, 20:25
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Ich bedanke mich für die Lösungsvorschläge und Antworten
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  #8 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 21:31
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Aber das Überlassen an Minderjährige ist eine OWI.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 07:57
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AW: Schreckschusspistole abhanden gekommen

Danke für den Hinweis! Ich hab's abgeändert.
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