Dies ist eine Diskussion zu Schreckschuss auf eigenem Grundstück? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Schreckschuss auf eigenem Grundstück? mal angenommen Herr A. hätte ein großes Grundstück auf welchem die Einfahrt zur Haustüre führt. Herr A. hat weiterhin eine Schreckschusswaffe legal erworben, da er über 18 Jahre alt ist, hat jedoch keinen kleinen Waffenschein. Jetzt wird Herr A. von völlig fremden Menschen besucht, die auf einmal vor seiner Haustüre stehen. Auf dem Weg zur Haustüre haben diese Menschen schon die Einfahrt überquert, die eindeutig zu Herrn A.s Grundstück gehört. Dürfte Herr A. seine Schreckschusswaffe nun einsetzen um die ungebetenen Gäste wieder von seinem Grundstück zu vertreiben, wenn diese nach mehrmaligem Auffordern dies nicht freiwillig tun? |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
Sollten die ungebetenen Gäste Anstalten machen, die Türe aufzubrechen, Dinge von nicht unerheblichem Wert zu beschädigen oder gar Herrn A. anzugreifen, sähe es wieder anders aus.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zwar ist das Hausrecht ein von der Notwehr gedecktes Rechtsgut, aber wie bereits gesagt ist Waffengewalt allein zur Durchsetzung seines Hausrechts nicht geboten. Zudem muss zuerst das Hausverbot ausgesprochen werden. Weigert sich die Person auf Aufforderung das Grundstück zu verlassen, so bleibt nichts anderes als die Polizei zu rufen. Wir sind ja nicht hinter Anatolien, wo wahrscheinlich jeder zweite Bauer ne Knarre hat und diese wohlmöglich gleich den Gästen unter die Nase hält. |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? War das nicht in den ach so freien Vereinigten Staaten von Amerika? |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
Zitat:
Zitat:
das was du als "verhältnismäßigkeit" bezeichnest, gibt es in diesem zusammenhang auch nicht. durch notwehr ist jedes verhalten gedeckt, welches das mildeste zur verfügung stehende mittel ist, ein derzeit passierendes unrecht sofort zu beenden. (also nix polizei rufen.) Zitat:
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
§ 32 StGB; §§ 227, 859 BGB
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
Vielmehr ruft man üblicherweise die Polizei und erstattet Anzeige. Die Beamten sorgen dann schon dafür, dass diese Personen das Grundstück verlassen.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? Zitat:
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Schreckschuss auf eigenem Grundstück? ja, das ist so. Zitat:
"das mildest mögliche mittel, welches geeignet ist, den angriff (hier hausfreidensbruch) sofort zu beenden." wenn ich also grad keinen boddyguard bei mir hab und kein polizistin in greifbarer nähe, darf ich mit der waffe drohen, um die leute zu verscheuchen. |
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