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Schlösser getauscht

Dies ist eine Diskussion zu Schlösser getauscht innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 09:06
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Angry Schlösser getauscht

Mal angenommen ,

Person A (29Jahre) ist Sportschütze, Wiederlader und ihre Sprengstofferlaubnis läuft mitte März aus. Diese Person ist bei ihrem Vater (Person B)in einem Haus als wohnhaft gemeldet (hat da auch sehr lange gewohnt) und führt auch die (mehr als ornungsgemäßen) Lagerstätten dort.
Person A promoviert und hat dementsprechend an der Uni eine Studentenwohnung und ist somit nicht täglich im besagten Haus.

Eines Tages stellt Person A fest das Person B aus familiären Gründen (Scheidung etc.) kommentarlos die Schlösser am besagten Haus getauscht hat und Person A keinen Zugang zu Waffen und Dokumenten (die teilweise verlängert werden müssen) mehr hat. E-Mails werden (natürlich völlig hypothetisch) völlig ignoriert und Anrufe werden seit Wochen nicht beantwortet.

Frage:
Welche Möglichkeiten hätte Person A schnell an ihre Dokumente, Waffen, etc. zu kommen.

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 09:12
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AW: Schlösser getauscht

Zitat:
Zitat von ElBarto Beitrag anzeigen
Frage:
Welche Möglichkeiten hätte Person A schnell an ihre Dokumente, Waffen, etc. zu kommen.
Waffenrechtlich überhaupt keine, wie ich befürchte. Den Zugang zum Haus muss Person A wohl zivilrechtlich durchsetzen.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 00:43
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AW: Schlösser getauscht

Die Frage ist hier wohl falsch gestellt. Es geht da wohl eher um das Scheidungs- und Eigentumsrechte.

Da aber alle in einer Ehe angeschafften Güter beiden zu je 50% gehören, muss Frau eine Regelung ja zulassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 00:47
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AW: Schlösser getauscht

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Die Frage ist hier wohl falsch gestellt. Es geht da wohl eher um das Scheidungs- und Eigentumsrechte.

Da aber alle in einer Ehe angeschafften Güter beiden zu je 50% gehören, muss Frau eine Regelung ja zulassen.
Aber es geht doch hier, wenn ich das richtig verstehe, nicht um einen der Ehepartner, sondern um das Kind eines der Ehepartner
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:59
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AW: Schlösser getauscht

Zitat:
Zitat von ElBarto Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten hätte Person A schnell an ihre Dokumente, Waffen, etc. zu kommen.
Ist A Mitbewohner der Wohnung? Dann holt er einen Schlüsseldienst und verschafft sich Zutritt. Denn als Bewohner darf ihm ein Mitbewohner nicht den Zutritt verwehren.

Ist A nicht Mitbewohner der Wohnung, dann stellt sich die Frage, ob er Waffen usw. dort überhaupt lagern darf.

Waffen usw. nicht ordnungsgemäß zu sichern und aufzubewahren ist rechtswidrig. Wenn A der Ansicht ist, daß seine Waffen usw. nicht mehr ordnungsgemäß gesichert werden, ohne daß er Einfluss darauf nehmen kann, diese Rechtswidrigkeit unverzüglich abzustellen, dann sollte er die Polizei rufen und sie entsprechend informieren. Die Polizei wird die Waffen usw. dann sicherstellen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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