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Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Dies ist eine Diskussion zu Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 15:42
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Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Ein 14- Jähriger ist im Besitz eines Schlagrings und eines Wurfmessers, er hatte es in der Schule dabei, wurde vom Lehrer beim zeigen gesehen, Polizei kam und nahm es dem Jugendlichen ab.
Was kommt auf den Jungendlichen nun zu?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 16:52
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Tja, das Wurfmesser könnte als Dolch eingeordnet werden, wenn das Teil doppelseitig geschliffen ist. Dann ist es eine Waffe, dessen Umgang erst ab 18 erlaubt ist.
Aber der Schlagring ist verbotener Gegenstand. Jeglicher Umgang ist eine Straftat. Keine Lappalie. Da man mit 14 strafmündig ist, dürfte das auch nicht unter dem Tisch fallen.
In Anbetracht der aktuell angespannten Lage der Schulen in Verbindung mit Waffen, würde mich ein möglicher Schulverweis nicht wundern, je nachdem was für Früchtchen der 14 Jährige ist.

Ach ja, kräftig den ***** versohlen sollte Papa umgehend erledigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 16:53
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Wurfmesser sind Sportgeräte und unterliegen nicht dem Waffengesetz. Der Besitz ist insofern nicht zu beanstanden.

Ob ein 14 jähriger so etwas haben muss und damit in der Schule rumturnt, ist eine andere Frage.

Der Schlagring ist eine verbotene Waffe nach § 2 Absatz 3 Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.3.2.

Der Besitz wird (für einen Erwachsenen) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 52 Abs. 1 WaffG).

Bei einem 14 jährigen wird aber sicherlich nicht viel passieren. Das kommt aber auch drauf an, was er sich bisher geleistet hat und wie er sich im Verfahren gibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 17:03
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Deine Worte in Gottes Gehörgang.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 20:08
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Es war kein Wurfmesser, sondern so ein Wurfstern oder wie man das nennt
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  #6 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 20:15
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Zitat:
Zitat von scampolo
Es war kein Wurfmesser, sondern so ein Wurfstern oder wie man das nennt
das ist ja noch schlimmer. Ein Wurfmesser oder meinetwegen Dolch ist zwar Waffe, jedoch kein verbotener Gegenstand.
Ein Wurfstern ist genau wie der Schlagring ein verbotener Gegenstand.
Nun gleich zwei schlimme Gegenstände im Besitz und sogar geführt. Manomann, das wird dem Staatsanwalt sicher keine Freude machen.
Handfeste Straftaten nach dem WaffG. Das geht mit Sicherheit nicht unter dem Teppich.
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Alt 20.03.2009, 20:25
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

mit was muss man alles rechnen?
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Alt 20.03.2009, 20:26
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

es war auch noch ein zusammenklappbarer wurfstern dabei... tja...
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  #9 (permalink)  
Alt 21.03.2009, 09:43
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Was es nicht alles gibt
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  #10 (permalink)  
Alt 21.03.2009, 11:52
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AW: Schlagring, Wurfmesser im Besitz eines 14-jährigen

Zitat:
Zitat von scampolo
mit was muss man alles rechnen?
Wie soll man die Laune des Vorsitzenden ín einer Verhandlung erraten können?
Tatsache ist nun mal eine Straftat, die der Staatsanwalt wohl kaum einstellen wird. Somit wird bald Post vom StaA kommen. Der Rest wird sich zeigen. Des weiteren wird auch vieles vom Vorleben dieser Person abhängen.
Aber "billig" dürfte die Sache sicher nicht werden, zumal künftig wohl wegen aktuell trauriger Ereignisse künftig Waffen, Gewalt und Schule anders bewertet wird.
Deswegen halte ich eine Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft für unwahrscheinlich.
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