Dies ist eine Diskussion zu Schießen beim "Herbsten" innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schießen beim "Herbsten" ich habe mal eine Frage. Darf man wenn man den kleinen Waffenschein hat während der Weinernte in den Weinberggebieten mit einer Schreckschusspistole schießen, auch wenn die Wege dazwischen nicht das Eigentum der Weinbergbesitzer sind? Darf man es auch als Nicht-Weinbergbesitzer, wenn man zB. bei der Ernte dabei ist oder mit hilft, bzw. als Spaziergänger dort durchgeht? Das Verschießen von Heulern ist bei den Weinbergbesitzern während der Erntezeit eine altbwährte Tradition. Gruß, Matse |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Schau mal auf Deinen KWS. Da steht was von Führen, nicht schießen. Der (kleine) Waffenschein erlaubt das Führen schussbereiter (Reizsoff)Schusswaffen. Er ist keine Schießerlaubnis. Jedoch ist das Schießen auf eigenem oder zugestimmten Grund zulässig, wenn das Gelände umfriedet ist. Heuler sind keine Schusswaffen, aber dennoch müsste man außerhalb von Silvester zum Abbrennen von Feuerwerk eine Erlaubnis haben. Bei den Weinbergbesitzern fällt das wohl noch unter Vögel vertreiben. |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Vielen Dank, dass man außerhalb des befriedeten Grundstücks mit der Schreckschusspistole nicht schießen darf, ist mir bekannt. Allerdings wenn man außer an Sylvester auf seinem Grund und Boden schießt wird man sicherlich eine Beschwerde wegen Ruhestörung bekommen Da jetzt schon mal das Thema befriedeter Grundbesitz angesprochen wurde, habe ich noch ein paar Fragen über Armbruste. Soweit ich gehört habe, darf man auf seinem Grund und Boden mit gewöhnlichen Luftdruckwaffen (4,5mm) und Armbruste schießen. 1. Darf man also mit der Armbrust auf dem eigenen Grund schießen? (wenn für die nötige Sicherheit gesorgt ist) 2. Darf man eine Armbrust selbst herstellen? 3. Darf man auch die Pfeile dazu selbst herstellen? Leider fand ich zu diesem Thema noch nichts konkretes. (hoffentlich nerven meine Fragen nicht) Gruß,Matse |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Steht alles im WaffG. Schau nun selbst hinein. http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Hallo Mobile1961, leider konnte ich über Armbruste nichts finden. Es geht hauptsächlich um Schusswaffen. Auf einer anderen Internetseite habe ich vor ein paar Tagen gelesen, dass Armbruste Waffen sind, die mit Muskelkraft bedient werden und daher auf dem eigenen Grund und Boden benutzt werden dürfen (wie Luftdruckwaffen). Da ich aber den Link der Internetseite nicht mehr weiß, wollte ich mich nochmal hier vergewissern, ob oder nicht. Gerade habe ich eine interessante Seite entdeckt: http://209.85.129.132/search?q=cache...lnk&cd=1&gl=de Demnach haben sich meine Fragen wohl erledigt. Matse Geändert von matse (21.02.2009 um 09:29 Uhr). |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Oje, suchen und lesen klappt auch nicht: 1.2 Gleichgestellte Gegenstände Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, 1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind, 1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird; Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ... 1.10 Armbrüste; 3. Erlaubnisfreies Führen ... 3.2 Armbrüste. 4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung ... 4.2 Armbrüste. 7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ... 7.8 Armbrüste; Zufrieden? |
| |||
| AW: Schießen beim "Herbsten" Suchen und lesen schon, aber verstehen nicht. Mir kommt es so vor als würden sich da einige Widersprüche kreuzen, zB. wenn behauptet wird "Schießen" sei nicht gleich "Schießen." Außerdem ist die Paragrafensprache wie ein totes lebloses Gebilde, dass durch Biegen und Drehen zum Leben erweckt wird. Biegen und Drehen lernt man als Jurist, aber nicht als einfacher Bürger. Das ist auch einer der Gründe warum Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Gruß, Matse |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Projekt "Coole Klassen Potsdam" beim Wettbewerb "365 Orte im Land der Ideen" erfolgreich | Nachrichten: Wissenschaft | 05.03.2010 13:00 |
| Sabine Doering-Manteuffels "Das Okkulte" auf Rang 1 beim Wettbewerb "Das Historische Buch 2009" | Nachrichten: Wissenschaft | 23.09.2009 19:00 |
| Hirnforscher machen den Klang der Begriffe sichtbar: Wenn es beim Lesen des Wortes "Telefon" im Kopf "klingelt" | Nachrichten: Wissenschaft | 25.11.2008 16:00 |
| "Lasst ruhig den Gefoulten schießen!" | Nachrichten: Wissenschaft | 16.04.2007 11:00 |
| "Per Anhalter nach Nirgendwo" beim "Girls'Day 2007" an der Fachhochschule Düsseldorf | Nachrichten: Wissenschaft | 12.04.2007 15:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios