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Schießen beim "Herbsten"

Dies ist eine Diskussion zu Schießen beim "Herbsten" innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.02.2009, 16:32
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Schießen beim "Herbsten"

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Darf man wenn man den kleinen Waffenschein hat während der Weinernte in den Weinberggebieten mit einer Schreckschusspistole schießen, auch wenn die Wege dazwischen nicht das Eigentum der Weinbergbesitzer sind?

Darf man es auch als Nicht-Weinbergbesitzer, wenn man zB. bei der Ernte dabei ist oder mit hilft, bzw. als Spaziergänger dort durchgeht?

Das Verschießen von Heulern ist bei den Weinbergbesitzern während der Erntezeit eine altbwährte Tradition.

Gruß, Matse
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Alt 20.02.2009, 17:50
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Schau mal auf Deinen KWS. Da steht was von Führen, nicht schießen. Der (kleine) Waffenschein erlaubt das Führen schussbereiter (Reizsoff)Schusswaffen. Er ist keine Schießerlaubnis.
Jedoch ist das Schießen auf eigenem oder zugestimmten Grund zulässig, wenn das Gelände umfriedet ist.

Heuler sind keine Schusswaffen, aber dennoch müsste man außerhalb von Silvester zum Abbrennen von Feuerwerk eine Erlaubnis haben. Bei den Weinbergbesitzern fällt das wohl noch unter Vögel vertreiben.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2009, 18:31
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Vielen Dank,

dass man außerhalb des befriedeten Grundstücks mit der Schreckschusspistole nicht schießen darf, ist mir bekannt. Allerdings wenn man außer an Sylvester auf seinem Grund und Boden schießt wird man sicherlich eine Beschwerde wegen Ruhestörung bekommen

Da jetzt schon mal das Thema befriedeter Grundbesitz angesprochen wurde, habe ich noch ein paar Fragen über Armbruste.

Soweit ich gehört habe, darf man auf seinem Grund und Boden mit gewöhnlichen Luftdruckwaffen (4,5mm) und Armbruste schießen.

1. Darf man also mit der Armbrust auf dem eigenen Grund schießen?
(wenn für die nötige Sicherheit gesorgt ist)

2. Darf man eine Armbrust selbst herstellen?

3. Darf man auch die Pfeile dazu selbst herstellen?

Leider fand ich zu diesem Thema noch nichts konkretes.
(hoffentlich nerven meine Fragen nicht)

Gruß,Matse
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2009, 23:16
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Steht alles im WaffG. Schau nun selbst hinein.
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 08:54
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Hallo Mobile1961,

leider konnte ich über Armbruste nichts finden. Es geht hauptsächlich um Schusswaffen. Auf einer anderen Internetseite habe ich vor ein paar Tagen gelesen, dass Armbruste Waffen sind, die mit Muskelkraft bedient werden und daher auf dem eigenen Grund und Boden benutzt werden dürfen (wie Luftdruckwaffen). Da ich aber den Link der Internetseite nicht mehr weiß, wollte ich mich nochmal hier vergewissern, ob oder nicht.

Gerade habe ich eine interessante Seite entdeckt:
http://209.85.129.132/search?q=cache...lnk&cd=1&gl=de

Demnach haben sich meine Fragen wohl erledigt.


Matse

Geändert von matse (21.02.2009 um 09:29 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 21:02
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Oje, suchen und lesen klappt auch nicht:

1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren
Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung
gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit
elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine
maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht
überschritten wird;

Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.10
Armbrüste;

3.
Erlaubnisfreies Führen
...
3.2
Armbrüste.

4.
Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
...
4.2
Armbrüste.

7.
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes
...
7.8
Armbrüste;

Zufrieden?
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 10:07
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AW: Schießen beim "Herbsten"

Suchen und lesen schon, aber verstehen nicht. Mir kommt es so vor als würden sich da einige Widersprüche kreuzen, zB. wenn behauptet wird "Schießen" sei nicht gleich "Schießen." Außerdem ist die Paragrafensprache wie ein totes lebloses Gebilde, dass durch Biegen und Drehen zum Leben erweckt wird. Biegen und Drehen lernt man als Jurist, aber nicht als einfacher Bürger.
Das ist auch einer der Gründe warum Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Gruß, Matse
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