Dies ist eine Diskussion zu Schaukampfschwerter im Ausland innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Schaukampfschwerter im Ausland Richtig? Wie verhält es sich, wenn man solche Schaukampfschwerter im europäischen Ausland mitführt bzw. im Auto transportiert (Spanien, Frankreich)? Kann mir jemand sagen, ob es hierzu EU-weite Regelungen gibt, Zollbestimmungen etc.? Muss man einen Antrag stellen, Bescheinigungen beschaffen, oder kann iman die Schwerter "einfach so" mitnehmen? Geändert von Johannes123 (21.08.2009 um 10:00 Uhr). |
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| AW: Schaukampfschwerter im Ausland Bitte an die Forenregeln halten! Keine konkreten Fälle!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Schaukampfschwerter im Ausland Entschuldigung, ich habe nicht daran gedacht!!! Schmeißt den Thread raus. Sorry! Bin noch neu hier... |
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| AW: Schaukampfschwerter im Ausland Du kannst ihn selbst löschen oder auch einfach abändern.
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| AW: Schaukampfschwerter im Ausland So in Ordnung? |
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| AW: Schaukampfschwerter im Ausland Zitat:
Zitat:
Zitat:
Falls man annehmen würde, dass es sich bei den Schaukampfschwerter eben doch um Waffen handelt, so gilt natürlich das (eingeschränkte) Verbot des Führens. Das kommt in diesem Beispiel aber ohnehin nicht in Betracht (vermutlich Brauchtumspflege, Sport). Zitat:
Anmerkung: Voraussetzung dafür ist, dass es sich um echte Schaukampfschwerter handelt, deren Profil eine besondere Form hat und die nicht anschleifbar sind. Stumpfe Schwerter sind keine Schaukampfschwerter, sondern allenfalls Dekowaffen. Generell kann die Polizei zur Gefahrenabwehr auch Gegenstände beschlagnahmen, die keine Waffen sind. Zum Beispiel Baseballschläger, Eisenrohre, Ketten etc. Die Gefahr sehe ich aber im vorliegenden Beispiel als gering an. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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