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Scharfe Munition aus 2. WK bei HD sichergestellt

Dies ist eine Diskussion zu Scharfe Munition aus 2. WK bei HD sichergestellt innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 25.08.2010, 23:23
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Scharfe Munition aus 2. WK bei HD sichergestellt

Hallo,

nehmen wir mal an bei A würde bei einer Hausdurchsuchung 50 Schuss des Kalibers .45 von 1943, 1 volles Magazin einer AK-47 und ein 10cm Explosivgeschoss (Flak?) sichergestellt.

Zur Herkunft der Munition:

A hätte den Beamten mitgeteilt das diese Munition vom Großvater mitte der 90er nach DE eingeführt wurde und Jahre später an A als Souvenir übergeben wurde.

Wie schlimm sähe es für A aus?
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Alt 26.08.2010, 09:16
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AW: Scharfe Munition aus 2. WK bei HD sichergestellt

Zitat:
Zitat von Mark.Fischberg Beitrag anzeigen
Wie schlimm sähe es für A aus?
Na so

Der Erwerb und Besitz der .45- und der AK-Munition ist gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 b WaffG eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Die Flak-Munition fällt unter das KWKG und da beginnen die Strafvorschriften bei einem und gehen bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Danke an Opa.

Geändert von Volker4 (26.08.2010 um 15:09 Uhr). Grund: wehr Rächtschraibfeler finndet, kann sie behallten
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 19:23
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Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Na so

Der Erwerb und Besitz der .45- und der AK-Munition ist gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 b WaffG eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Die Flak-Munition fällt unter das KWKG und da beginnen die Strafvorschriften bei einem und gehen bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Danke an Opa.
Nana vorsichtig! Ob KWKG oder nur Verstoß Sprengstoffgesetz liegt daran wie der Zustand der großen Granate ist! Ist soe ohne weiteres sofort verwendungsfähig = KWKG ist sie aber angerostet, deformiert oder müsste anderweitig wieder aufgearbeitet werden = SprengG. Selbiges gilt wenn das Geschoss zu einer Patrone gehört aber die Hülse nicht mehr dran ist. Nicht viel besser aber ändert das Strafmaß schon gut Stück! Die kleinere Munition ist Verstoß WaffG/SprengG. Es sei denn bei der AK Muni waren z.B. Lspur, Panzerbrechende oder andere Sorten außer Vollmantel und Weicheisenkern dabei, dann wirds KWKG!

Gruß von einem legalen WK2 Munitionssammler dem man trotzdem alle 1-2 Jahre deswegen du Bude umkremppelt und dann die Verfahren einstellt da ich nix hab... Arme Steuergelder
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  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 11:06
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AW: Scharfe Munition aus 2. WK bei HD sichergestellt

Wieso sollte "man" einem legalen Munitionssammler die Bude umkrempeln?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 20:39
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Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Wieso sollte "man" einem legalen Munitionssammler die Bude umkrempeln?
Weil der Staat äh seien behörden denken a la wer das hat hat auch illegales oder SPrengstoff usw. Sonst hatten sie 2007 aufgehört aber nö sie kommen immer wieder, wie Scheißhausfliegen! BKA, LKA, Kripo und manchmal sogar mit KMRD als Verstärkung..gähn...
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Alt 28.08.2010, 09:57
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Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
BKA, LKA, Kripo und manchmal sogar mit KMRD als Verstärkung..gähn...
Nicht zu vergessen BND, FBI, CIA, NSA, ADAC, YMCA und die Zeugen Jehovas. Ist schon furchtbar mit denen. Dass die nichts anderes zu tun haben, als ständig harmlose Leute zu belästigen ...
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  #7 (permalink)  
Alt 28.08.2010, 22:43
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Du findest das lustig ich nicht! Nur Streß und schon 2 Ordner Papierkram deswegen...
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Alt 29.08.2010, 14:20
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Solange nicht ein SEK kommt und einen ernsthaft verletzt, weil ein Nachbar einen wider besseren Wissens angeschwärzt hat, ist doch alles noch im gelben Bereich.
__________________
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Alt 30.08.2010, 10:21
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Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
Du findest das lustig ich nicht! Nur Streß und schon 2 Ordner Papierkram deswegen...
Nein, lustig finde ich Durchsuchungen auch nicht, dazu war ich schon bei zu vielen dabei und weiß, wie unangenehm das für die Betroffenen ist.
Was ich eher lustig finde, ist, dass Du mir hier erzählen willst, wer bei Dir angeblich schon alles durchsucht haben soll (und natürlich völlig ohne Grund, die würfeln ja bekanntermaßen, bei wem sie heute mal durchsuchen gehen).
Wenn die alle bei Dir zur Durchsuchung waren, dann hatten die bestimmt auch einen Durchsuchungsbeschluss dabei und somit einen Grund, der Dir übrigens vor Beginn der Durchsuchung auch mitgeteilt wird.
Und den Beschluss bekommen die auch nicht, in dem einer das Telefonbuch aufblättert und einfach auf den nächstbesten Namen tippt.
Was war`s denn bei Dir? Verstoß WaffG? SprengG? KWKG? Alles zusammen?
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  #10 (permalink)  
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Naja, es reicht ein vager Verdacht, der z.B. von einem unangenehmen Nachbarn erhoben wurde, um unangemeldeten Besuch zu kriegen.
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