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Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Dies ist eine Diskussion zu Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:34
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Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Mahlzeit,

Ein junger Mann, der volljährig (über 18) ist, möchte sich für seine zukünftige Softairwaffe verschiedene, für Softairwaffen entwickelte Tuning- und Ersatzteile aus dem Ausland bestellen, weil die Artikel die er haben will, in Deutschland nicht erhältlich sind. Allerdings sind dieselben oder ähnliche Tuningteile von anderen Marken in Deutschland absolut legal erhältlich. Die Tuning- und Ersatzteile, die er haben will, sind:

1.) Tragegriff
2.) Montageschiene für Tragegriff
3.) ausziehbarer Gewehrschaft
4.) Zweibein
5.) Schalldämpfer

Nun möchte dieser junge Mann wissen, ob es legal ist, diese Softair-Teile aus dem Ausland zu importieren. Insbesondere 5.) - der Schalldämpfer, bereitet diesem Mann große Sorgen. Es ist kein echter Schalldämpfer, sondern eine Attrappe die nur für Softairwaffen gedacht ist und deren einziger Zweck die Ausschmückung der Softairwaffe ist. Dieser junge Mann hatte schon einmal eine Schalldämpfer-Attrappe (allerdings eine andere Variante) gekauft und stellte fest, dass diese nur mit Schaumstoff gefüllt war. Er hatte sie an sein Softairgewehr montiert und bemerkte kaum eine Veränderung des Schussgeräusches - wenn überhaupt, dann höchstwahrscheinlich ein Placebo.

Der junge Mann braucht nun Gesetzestexte und Paragraphen, die untermauern, dass Schalldämpfer für Softairwaffen importiert werden dürfen (sofern das wirklich der Fall ist).

Der entsprechende Wikipedia-Artikel (Abschnitt "Rechtslage") behauptet, dass man Schalldämpfer für sogenannte "freie Waffen" (was ist damit gemeint?) auch ohne Waffenbesitzkarte erwerben darf, sofern man volljährig ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldämpfer_(Waffe)

Bedeutet das etwa, dass diese "freien Waffen" gar nicht vom Waffengesetz erfasst werden?

Vielen Dank für Hilfe im voraus

M-2396
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:25
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Ein junger Mann, der volljährig (über 18) ist, möchte sich für seine zukünftige Softairwaffe verschiedene, für Softairwaffen entwickelte Tuning- und Ersatzteile aus dem Ausland bestellen, weil die Artikel die er haben will, in Deutschland nicht erhältlich sind.
Warum wohl?

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Allerdings sind dieselben oder ähnliche Tuningteile von anderen Marken in Deutschland absolut legal erhältlich.
1. Na und?
2. Die Frage ist nicht, ob die Teile legal sind, die Frage ist vielmehr, ob die Teile erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig sind.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Die Tuning- und Ersatzteile, die er haben will, sind:

1.) Tragegriff
2.) Montageschiene für Tragegriff
3.) ausziehbarer Gewehrschaft
4.) Zweibein
Bis dahin m.E. problemlos, da diese Teile nur das Aussehen der Waffe beeinflussen, nicht aber deren Funktion. Die Einfuhr müsste daher erlaubnisfrei sein.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
.
5.) Schalldämpfer
Da wird es spannend. Schalldämpfer sind in der Regel erlaubnispflichtig, allerdings hängt die Erlaubnispflicht davon ab, für welche Art von Schusswaffen er vorgesehen ist.

Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Waffen sind somit ebenfalls erlaubnispflichtig.

Schalldämpfer für erlaubnisfreie Waffen (z.B. für Druckluftwaffen) sind ebenfalls erlaubnisfrei, unterliegen aber natürlich dem Alterserfordernis und müssen die gleiche Kennzeichnung wie die Waffe aufweisen (F im Fünfeck).

Schalldämpfer für Spielzeugwaffen sind technisch keine Schalldämpfer, sondern ein hohles Stück Plastik, das lediglich wie ein Schalldämpfer aussieht.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Es ist kein echter Schalldämpfer, sondern eine Attrappe die nur für Softairwaffen gedacht ist und deren einziger Zweck die Ausschmückung der Softairwaffe ist. Dieser junge Mann hatte schon einmal eine Schalldämpfer-Attrappe (allerdings eine andere Variante) gekauft und stellte fest, dass diese nur mit Schaumstoff gefüllt war. Er hatte sie an sein Softairgewehr montiert und bemerkte kaum eine Veränderung des Schussgeräusches - wenn überhaupt, dann höchstwahrscheinlich ein Placebo.
Was hast Du erwartet? Schalldämpfer dämpfen den Mündungsknall und der dürfte bei einer Softairwaffe ohnehin bei Null liegen. Schalldämpfer für Softairwaffen dienen grundsätzlich nur der Optik und haben keine Funktion.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Der junge Mann braucht nun Gesetzestexte und Paragraphen, die untermauern, dass Schalldämpfer für Softairwaffen importiert werden dürfen (sofern das wirklich der Fall ist).
Tja, das hängt nun davon ab, ob die Softairwaffe, für die der Schalldämpfer gedacht ist, ein Spielzeug (also unter 0,5 Joule) oder eine Schusswaffe (zwischen 0,5 und 7,5 Joule) ist.
Für Spielzeugwaffen dürfte es unproblematisch sein, da es sich nicht um Schalldämpfer, sondern um Attrappen handelt.
Schalldämpfer für Waffen über 0,5 Joule müssten, wie die Waffen auch, mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet werden.
Und dies anbringen zu lassen wäre Aufgabe des Importeurs. Dann stellt sich auch noch die Frage, ob der junge Mann für den Import von ungekennzeichneten Schalldämpfern möglicherweise eine Waffenhandelserlaubnis benötigt. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Kennzeichnung für ein oder zwei Stücke finanziell sicherlich in keinem Verhältnis stehen. Da würde es dann wohl eher die Masse machen, wenn man damit handeln will.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Der junge Mann braucht nun Gesetzestexte und Paragraphen, die untermauern, dass Schalldämpfer für Softairwaffen importiert werden dürfen (sofern das wirklich der Fall ist).
Ein kleiner Tipp noch von mir: Der junge Mann braucht dringend eine Freundin und ein anderes Hobby. Wenn er dann genau soviel Geld und Aufwand in die Beziehung wie in seine Spielzeugwaffen investiert, kann das "der Beginn einer wunderbaren Freundschaft" werden.
Wir feiern dann Goldene Hochzeit in Rick`s Café Américain.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.

Geändert von Volker4 (06.02.2012 um 14:57 Uhr). Grund: Rechtschreibfehlerteufelexorzismus
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:32
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Ein kleiner Tipp noch von mir: Der junge Mann braucht dringend eine Freundin und ein anderes Hobby.


Beitrag des Monats!

Ich selbst wurde beim Lesen aggressiver. Ein Bayer hätte dem fiktiven jungen Mann ein paar Watschn verpasst dafür, dass er seine Notdurft im Juraforum verrichtet.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:27
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Schalldämpfer für erlaubnisfreie Waffen (z.B. für Druckluftwaffen) sind ebenfalls erlaubnisfrei, unterliegen aber natürlich dem Alterserfordernis und müssen die gleiche Kennzeichnung wie die Waffe aufweisen (F im Fünfeck).

Tja, das hängt nun davon ab, ob die Softairwaffe, für die der Schalldämpfer gedacht ist, ein Spielzeug (also unter 0,5 Joule) oder eine Schusswaffe (zwischen 0,5 und 7,5 Joule) ist.
Für Spielzeugwaffen dürfte es unproblematisch sein, da es sich nicht um Schalldämpfer, sondern um Attrappen handelt.
Schalldämpfer für Waffen über 0,5 Joule müssten, wie die Waffen auch, mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet werden.
Erstmal Vielen Dank für deine Antwort

Im Gesetzestext steht aber nach §24 Abs. 2 WaffG:

"Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1... (...)"

(ein ähnlicher Text steht auch in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Satz 1.1 WaffG)

Der Schalldämpfer selbst verschiesst die Munition ja nicht, sondern das Gewehr macht das - sinngemäß gehören die Geschosse dem Gewehr und nicht dem SD. Und da der SD weder alleine noch mit Gewehr Geschosse verschiesst, muss er auch nicht gekennzeichnet werden.

Das hat ein andere Person in einem Softairforum berichtet. Die andere Person sagte, dass sein Ordnungsamt diese Rechtsauffassung vertrete.

Zitat:
Zitat von Volker4
Ein kleiner Tipp noch von mir: Der junge Mann braucht dringend eine Freundin und ein anderes Hobby. Wenn er dann genau soviel Geld und Aufwand in die Beziehung wie in seine Spielzeugwaffen investiert, kann das "der Beginn einer wunderbaren Freundschaft" werden.
Wir feiern dann Goldene Hochzeit in Rick`s Café Américain.
Das mit einer Freundin hat der junge Mann weiß der Himmel wie oft versucht, aber es hat nie geklappt - aber er versucht es dennoch immer wieder - das muss ihn aber nicht daran hindern, ein (Replika-)Waffenliebhaber zu sein

@Inquilino:

Was heisst hier Notdurft!? Das Juraforum ist doch dazu da, damit rechtliche Grenzfälle ausdiskutiert werden? Oder irrt der junge Mann sich da?

M-2396
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 22:16
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Lasst den armen Kerl doch mal.

Euch belehrt ja auch niemand, dass ihr ständig im Juraforum seid und die tollsten Texte absondert.

Da könnte genau so gut eine Freundin helfen.
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"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 09:52
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Der Schalldämpfer selbst verschiesst die Munition ja nicht, sondern das Gewehr macht das - sinngemäß gehören die Geschosse dem Gewehr und nicht dem SD. Und da der SD weder alleine noch mit Gewehr Geschosse verschiesst, muss er auch nicht gekennzeichnet werden. Das hat ein andere Person in einem Softairforum berichtet. Die andere Person sagte, dass sein Ordnungsamt diese Rechtsauffassung vertrete.
Ich habe mich gerade noch mal schlau gemacht und muss mich korrigieren. Die Erlaubnispflicht eines Schalldämpfers ergibt sich daraus, für welche Waffe er bestimmt ist. Ist er (insbesondere technisch) ausschließlich für die Verwendung bei erlaubnisfreien Waffen vorgesehen und geeignet, ist er ebenfalls erlaubnisfrei.
Manche Hersteller kennzeichnen den Schalldämpfer darüber hinaus mit einen F im Fünfeck, vorgeschrieben ist dies aber wohl nicht sondern dient nur dem Hinweis, dass der SD für eine erlaubnisfreie Waffe bestimmt ist.
Kann der Schalldämpfer hingegen auch auf erlaubnispflichtige Schusswaffen montiert werden, ist er erlaubnispflichtig.

Zitat:
Zitat von Morpheus-2396 Beitrag anzeigen
Das mit einer Freundin hat der junge Mann weiß der Himmel wie oft versucht, aber es hat nie geklappt - aber er versucht es dennoch immer wieder - das muss ihn aber nicht daran hindern, ein (Replika-)Waffenliebhaber zu sein
Nein, aber ob dieses Hobby so anziehend auf die holde Weiblichkeit wirkt, wage ich mal zu bezweifeln.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 21:33
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

@ Volker: Bitte unterlasse es etwas zu schreiben, wovon du keine Ahnung hast. Denn jeder der eine Softair hat/hatte, erkennt das du dich damit nicht auskennst.

Nehmen wir mal den Schalldämpfer Nachbau hier als Grundlage:
http://www.begadishop.de/catalog/pro...oducts_id=5089
Dort steht drinnen:
Zitat:
Es handelt sich hier nicht um einen echten Silencer im Sinne des Gesetzes sondern um eine nicht-funktionsfähige Nachbildung.
Und das ist bei allen Airsoft Schalldämpfer Nachbauten der Fall, der Schaumstoff ist nur für die Optik, es gibt einige Schalldämpfer die haben noch nicht mal Schaumstoff. Aber es gibt auch welche die Schaumstoff und eine Feder in der Mitte haben, die Feder dient dazu, das man beim schießen nicht den Schaumstoff trifft und den SD von innen nicht kaputt schießen kann.

Man kann die besagten Teile ohne schlechtes Gewissen bestellen, je nach Zollamt kann es auch geprüft werden (ist ja nichts schlimmes, sondern bei Waffenteilen eigentlich normal. Die wenigsten Damen haben halt Ahnung.).
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  #8 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 09:39
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Zitat:
Zitat von Spectro Beitrag anzeigen
@ Volker: Bitte unterlasse es etwas zu schreiben, wovon du keine Ahnung hast. Denn jeder der eine Softair hat/hatte, erkennt das du dich damit nicht auskennst.
Na, dann bin ich mal zu Deinen Ausführungen zu dem Thema gespannt.

Zitat:
Zitat von Spectro Beitrag anzeigen
Und das ist bei allen Airsoft Schalldämpfer Nachbauten der Fall, der Schaumstoff ist nur für die Optik, es gibt einige Schalldämpfer die haben noch nicht mal Schaumstoff. Aber es gibt auch welche die Schaumstoff und eine Feder in der Mitte haben, die Feder dient dazu, das man beim schießen nicht den Schaumstoff trifft und den SD von innen nicht kaputt schießen kann.
Man kann die besagten Teile ohne schlechtes Gewissen bestellen, je nach Zollamt kann es auch geprüft werden (ist ja nichts schlimmes, sondern bei Waffenteilen eigentlich normal. Die wenigsten Damen haben halt Ahnung.).
Meine Ausführungen bezogen sich auch auf (echte) Schalldämpfer allgemein, und nicht auf einen bestimmten Nachbau eines Schalldämpfers für eine Softairwaffe, der logischerweise nicht vom WaffG erfasst wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 13:18
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AW: Schalldämpfer für Softairwaffe aus dem Ausland importieren - erlaubt oder verboten?

Ich weiß was du meinst, allerdings greifen die Gesetzestexte zu Schalldämpfern hier nicht, weswegen ich auch hilfesuchenden nicht mit Paragraphen verwirren werde.
Deine Zitate sind für echte Schalldämpfer, welche auch wirklich den Schall dämmen, natürlich richtig. Das bestreite ich auch gar nicht.

Ein Alurohr + Schaumstoff erfüllt diese Funktion nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 14:56
V.I.P.
 
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Macht das denn bei Preisen von 20 - 35 € Sinn das Zeugs aus dem Ausland zu bestellen?
Erstens haben die Amis eine andere Preisauszechnung, meistems/immer kommt noch deren Tax dazu. Somit sind das Nettopreise. Zwar zahlnt keine ausländischen Steuern, aber die deutsche MwSt plus Zollgebühr auf die gesamte Sendung, einschließlich der Portokosten.
Zudem kommt noch, dass man faktisch keine Gewähleistungsansprüche durchsetzen kann.
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