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Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Dies ist eine Diskussion zu Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 23:48
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Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Servus zusammen,

mal angenommen, ein Revierbesitzer und sein Jagdgast gehen in Baden-Württemberg auf die Jagd nach Kaninchen, da sich die Bauern über den erheblichen Schaden beschweren. Nun liegt das Revier zum einen direkt am Ortsrand, zum anderen an einer Kleingartensiedlung. Um nicht zuviel aufsehen zu erregen würden die beiden gerne mit einem Schalldämpfer jagen. Dieser ist, im Gegensatz zu anderen Landesjagdgesetzen, im Landesjagdgesetz von Ba-Wü nicht explizit verboten, aber auch sonst nicht erwähnt.

Was müssten die beiden, Jagdgast und Revierbesitzer tun, um einen Schalldämpfer genehmigt zu bekommen? Welche Gründe müssten der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?

Viele Grüße, Gwyd
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 09:30
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Wenn ein Bedürfnis zur Kaninchenjagd mit Schalldämpfer glaubhaft dargelegt werden kann, wird die Waffenbehörde dem Antrag stattgeben. In Friedhofsnähe hat man beste Chancen, bei einer Kleingartensiedlung wird es zumindest grenzwertig, weil der Jäger ja seine Schießzeiten so legen kann, dass die Leute dort nicht gerade in der Mittagspause gestört werden. Rasenmäher, Häxler o.ä. machen dort ja auch immer mal wieder Krach. Die Kleingärtner sollten aber natürlich vorher von den Abschüssen benachrichtigt werden und dann können ja auch detailliertere Absprachen getroffen werden.

Ein weiterer Bedürfnisfall für Schalldämpfer ist in der Regel das Schießen in sehr kleinen Wildgehegen, da sich dort sonst das mitgehaltene Wild bei Schussabgabe vor Panik bei der Flucht im Zaun stranguliert, an Herzversagen stirbt o.ä.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 14:12
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Hi,
danke für die Antwort!
Wie macht man als Jagdgast ohne Begehungsschein der Behörde sowas glaubhaft? Reicht die Stadtnähe aus? Friedhof ist keiner im Revier...
Und spielt es eine Rolle, wenn Wohnort und zuständige Behörde eine andere sind, als dort wo das Revier liegt? (Entfernung ca. 30km)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 17:37
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Ich meine mich zu erinnern, dass es ein VG-Urteil gibt, dass nicht einmal mehr die Friedhofsjagd als Bedürfnis für einen Schalldämpfer oder ein Schallabsorbergewehr ausreicht, insbesondere weil dort eh nur mit KK geschossen wird, was ohnehin nicht so laut ist.
Aber gut, nun kennt nicht jede Behörde jedes Urteil, von daher kann es auch klappen.
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Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 12.11.2010, 02:36
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Zitat:
Zitat von gwyddno Beitrag anzeigen
Wie macht man als Jagdgast ohne Begehungsschein der Behörde sowas glaubhaft?
Indem man die zuständige Behörde davon überzeugt, daß es einen zwingenden Bedarf dafür gibt.

Wenn der Antragsteller nicht mal selbst wirklich davon überzeugt ist, wird er die Behörde erst recht nicht überzeugen können.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 09:47
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Indem man die zuständige Behörde davon überzeugt, daß es einen zwingenden Bedarf dafür gibt.
Aber wie soll der aussehen?

Schalldämpfer sind waffenrechtlich Iieh-Ba-Ba und Leute, die so etwas haben wollen, werden gerne mal schräg angeschaut.

Allein mit der Begründung "Wir möchten gerne ..." und "nahe Ortsrand neben der Kleingartenanlage" glaube ich nämlich kaum, dass das was wird.
Und wenn die für das Revier zuständige Behörde überhaupt ein Bedürfnis anerkennen sollte, dann auch allerhöchstens für den Revierinhaberhaber.
Die Jagdgäste müssten mit ihrem Antrag zu ihrer eigenen Behörde und ob die aufgrund nur einer ("lumpigen") Einladung zur Hasenjagd einen Schalldämpfer genehmigen, wage ich doch mal arg zu bezweifeln.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 15:04
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Wenn zahlreiche Beschwerden der Kleingärtner mit eingereicht werden, steigen die Chancen für den Antrag auf jeden Fall. Ob es ausreicht und evtl. andere Möglichkeiten der "Vergrämung" bestehen, wäre natürlich vorrangig zu prüfen.

Die Waffe ist immer das letzte Mittel der Wahl.
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Alt 12.11.2010, 15:06
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Indem man die zuständige Behörde davon überzeugt, daß es einen zwingenden Bedarf dafür gibt.
Aber wie soll der aussehen?
Wenn man das nicht weiß, hat man diesen Bedarf auch nicht.

Wenn man das nicht mal für sich selber begründen kann, wird man eine Behörde schon gar nicht überzeugen können...

Zitat:
Allein mit der Begründung "Wir möchten gerne ..." und "nahe Ortsrand neben der Kleingartenanlage" glaube ich nämlich kaum, dass das was wird.
Und wenn die für das Revier zuständige Behörde überhaupt ein Bedürfnis anerkennen sollte, dann auch allerhöchstens für den Revierinhaberhaber.
Die Jagdgäste müssten mit ihrem Antrag zu ihrer eigenen Behörde und ob die aufgrund nur einer ("lumpigen") Einladung zur Hasenjagd einen Schalldämpfer genehmigen, wage ich doch mal arg zu bezweifeln.
Ja. Vollkommen richtig erkannt.

Wenn man also nichts besseres zu bieten hat, wird da auch keine Ordnungsbehörde mitspielen.

Wenn man etwas besseres zu bieten hat, braucht man aber nicht in einem WWW-Forum zu fragen, was man denn vorbringen sollte.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 18:00
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AW: Schalldämpfer für Kleinkaliber --> Kaninchenjagd

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn man das nicht weiß, hat man diesen Bedarf auch nicht.Wenn man das nicht mal für sich selber begründen kann, wird man eine Behörde schon gar nicht überzeugen können...
Nicht, das wir uns missverstehen, ich brauche weder mich noch meine Behörde zu überzeugen, weil ich diesen Pawlow`schen Reflex bei manchen Jägern oder Sportschützen, wenn die was von Schalldämpfern hören, einfach nur albern finde. Da geht es schlicht und ergreifend nur ums Haben wollen und der ganze Zirkus von wegen "Wir wollen ja nur die Umwelt und unsere Mitmenschen vor der ach so schädlichen Knallerei schützen" ist bloß vorgeschoben.


Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn man also nichts besseres zu bieten hat, wird da auch keine Ordnungsbehörde mitspielen.
Wenn man etwas besseres zu bieten hat, braucht man aber nicht in einem WWW-Forum zu fragen, was man denn vorbringen sollte.
Laß mich raten, Du hast einen. Na Glückwunsch!

Aber ich behaupte einfach mal, entscheidend ist bei der Frage gar nicht so sehr, was Du als Begründung vorträgst, sondern in wie weit Dein Sachbearbeiter bereit ist, sich mit der Frage der Zulässigkeit und Notwendigkeit von den Dingern auseinander zu setzen.
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Geändert von Volker4 (12.11.2010 um 18:02 Uhr). Grund: zu schnell auf speichern gedrückt
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 22:45
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Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Laß mich raten, Du hast einen. Na Glückwunsch!
Was sollte ich damit??

Zitat:
Aber ich behaupte einfach mal, entscheidend ist bei der Frage gar nicht so sehr, was Du als Begründung vorträgst, sondern in wie weit Dein Sachbearbeiter bereit ist, sich mit der Frage der Zulässigkeit und Notwendigkeit von den Dingern auseinander zu setzen.
Behördensachbearbeiter entscheiden nach Gesetzes- und Verordnungslage, nicht nach persönlichen Einstellungen.

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