Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Russische Magazine - Kriegswaffenkontrollgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Russische Magazine - Kriegswaffenkontrollgesetz innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 12:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrCloudy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Russische Magazine - Kriegswaffenkontrollgesetz

Guten Tag,

nachdem ich die oben angegebenen Formulierungsregeln gelesen habe, stelle ich nun folgenden Frage:

Mal angenommen ein Bundeswehrsoldat im Auslandseinsatz findet/bekommt alte russische Magazine und einen MG-Gurt (ohne Patronen oder Hülsen). Die Frage die der Kamerad nun hat ist, ob er diese Objekte ohne Problem bzgl. Kriegswaffenkontrollgesetz in die BRD schicken kann oder ob es da Problem geben kann!?!?

Danke für die Antworten
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 12:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Russische Magazine - Kriegswaffenkontrollgesetz

Weder Magazine noch MG-Gurte sind waffenwesentliche Teile oder vom KWKG erfasst. Sie dürfen natürlich keine Munition enthalten.
Originale Kalaschnikowmagazine und MG-Gurte sind öfters auch in eGun zu finden und frei erwerbbar. Sie stehen noch nicht mal unter dem Erwerb erst ab 18 Jahren.

Aber vorsorglich: Das benutzen größerer Magazine mit Kapazitäten über 10 Schuss ist an Selbstladelangwaffen - es gibt ja mehrere AK-Klone zivil zu erwerben - im sportlichen Schießen nicht zulässig (§ 6 AWaffV).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
RUBIN for Europe - RUBIN scientific magazine in English for the first time Nachrichten: Wissenschaft 02.04.2008 13:00
Russische Forschung für FAIR Nachrichten: Wissenschaft 18.09.2007 17:00
Into the Future with Energy - The latest issue of the magazine "Research in Jülich: Energy" covers the topic sustainable energy Nachrichten: Wissenschaft 22.11.2006 17:00
RUB-Publikation: Russische Medientheorien Nachrichten: Wissenschaft 08.03.2006 16:00
Unterliegen Visiere dem Kriegswaffenkontrollgesetz Waffenrecht 02.12.2005 17:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN