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RAM Waffe im Garten benutzen?

Dies ist eine Diskussion zu RAM Waffe im Garten benutzen? innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 17.06.2011, 01:39
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RAM Waffe im Garten benutzen?

Hallo,

ist es erlaubt mit einen KWS mit einer RAM Waffe im Garten eines Kumpels zu schiesen auf Ziehlscheiben? OK für eine RAM Waffe benötigt man keinen KWS, allerdings dürfen die Waffen ja nur auf eigenen Grundstück gehalten werden. Die Frage ist aber wie es sich auf einen fremden Grundstück bei einen Kumpel, der das Einverständnis dafür gibt, verhält.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 11:35
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AW: RAM Waffe im Garten benutzen?

Was heißt "benötigt" keinen KWS. Schon tausendmal geschrieben, dass der KWS ausschließlich für SSW mit dem PTB-Zeichen im Kreis gilt. Das hat deine RAM-Waffe nicht. Weiterhin ist der KWS eine Führerlaubnis und keine Schießerlaubnis. Im eigenen oder zugesteimmten Garten führt man nicht. Das gilt nur für das zugriffsbereite Tragen einer Waffe außerhalb umfriedeter Grundstücke, also auf der Sraße oder in der Öffentlichkeit (außer öffentl. Veranstaltugen, wo das Führen jeglicher Waffen verboten ist - auch mit KWS).

Das Schießen auf eingene oder zugestimmten Grundstücken ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das steht im § 12, Abs. 4 WaffG:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__12.html

Die meisten Gärten kleinerer Größe erfüllen diese Vorausetzungen nicht. Aber mit eigenem Gründstück ist auch das Schießen im Keller oder auf dem Dachboden des Wohnhauses gemeint. Jedoch Vorsicht wenn es Gemeinschaftseigentum ist.

Zudem muss die Waffe zum Kumpel richtig transportiert werden, so man denn nicht dem Vorwurf des unerlaubten Führens angezeigt werden will. Die Waffe muss in einem verschlossenen Behältnis sein. Also Waffenkoffer mit einem kleinen Vorhängeschloss o.ä.
Lässt sich die Originalverpackung nicht mit einem Schloss versehen, so ist diese zum Transport nicht geeignet.
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Alt 18.06.2011, 13:22
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AW: RAM Waffe im Garten benutzen?

Meines Erachtens darf man nur auf dem eigenen befriedetem Besitztum (Grundstück mit Zaun!) schießen. Es muss zudem sichergestellt sein, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Wird schwierig! Pro-Tipp: sein lassen oder auswandern!

Und mal ganz unter uns Klosterschwestern: es ist doch völlig klar, dass sich BILD und Co gleich darauf stürzen werden, wenn in irgendeinem Hintergarten plötzlich "Killerspiele" gespielt werden! Und dann ist ja wohl auch klar, dass es nicht mehr lange dauert, bis schon wieder irgendein ****erter, profilsüchtiger Politiker (ok, das war jetzt doppelt gemoppelt) die Killerspiel-Debatte anfängt und den Untergang des Abendlandes herauf beschwört! Es will mir doch keiner erzählen, dass man mit RAM-Waffen im Keller auf Zielscheiben schießt, oder?

Vor Jahren waren selbst vollautomatische RAM-Waffen (Kadenz zigtausend Schuss pro Minute!) in der Schweiz kein Problem. Ich weiß es nicht, aber ich fürchte auch da hat sich einiges verändert.

Alternative zum Auswandern: Bundeswehr! Die suchen Hände ringend Kanonenfutter äh Nachwuchs. Eine MP-7 ist letztlich doch viel geiler als eine RAM-SSW (gähn). Auch tut man nicht nur so, als ob man auf Menschen schießen würde. Auf gut deutsch: im BW-Einsatz ist vieles erlaubt, was in Deutschland verboten ist.

Bitte nicht ganz so ernst nehmen habe meinen sarkastischen Samstag.
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Alt 19.06.2011, 18:11
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AW: RAM Waffe im Garten benutzen?

dann soll man die Dinger erst gar nicht verkaufen wenn sie wirklich am Ende nur beim Paintball zum Einsatz kommen dürfen und nicht im Garten.
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Alt 19.06.2011, 20:03
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AW: RAM Waffe im Garten benutzen?

Moment mal. Ich muss zurück rudern. Mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers oder Inhabers einer Schießstätte darf man dort auch mit SSW und evtl RAM-SSW schießen. Sorry, hatte ich wohl noch falsch im Kopf, es gab da auch mal eine Änderung. Aber Mobile hat die Quelle ja schon genannt, hier noch mal ein Auszug:

Zitat:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,


b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Quelle: http://www.juraforum.de/gesetze/waff...ubnispflichten
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