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Raketenwerfer M72 oder M190

Dies ist eine Diskussion zu Raketenwerfer M72 oder M190 innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 00:09
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Exclamation Raketenwerfer M72 oder M190

Guten Tag sehr geehrte Juristen,

Person A ist um die 20 Jahre alt und hat ein Problem mit der Justiz:

Person A war eine Zeit in einem Schützenverein in ihrer Jugend und interessierte sich damals sehr für Waffen und Sprengstoff, Spezialeinheiten usw.

Also kaufte Person A viele Messer, viele Dolche, darunter auch einen Wurfstern, 2 Schleudern mit Bügel in Frankreich, ein Butterfly Messer, ein altes Klappmesser und Orden / Ringe vom „dritten Reich“ vom Opa hat Person A auch geerbt. Person A besitzt des weiter Gaspistolen und Revolver mit dazu gehöriger Munition und dem dazugehörigen kleinen Waffenschein. Alles in allem war Person A ein kleiner Waffensammler mit 15 Jahren, mit 16 Jahren wurde Person A Opfer einer Gewalttat ( Krankenhausreif geprügelt ) Worauf Person A sich besann und alle Waffen in eine Kiste Packte Sie in den Schrank stellte und fort an nicht mehr ansah. Dem Täter hat Person A verziehen und auf Schmerzensgeld verzichtet da Person A nun Pazifist ist.

Person A kämpft nun um Menschenrechte, versucht andere Menschen wach zu rütteln indem Person A sich als Selbstmord Attentäter verkleidet auf den Fasching geschlichen hat und damit sehr viel Aufsehen erregte. Dabei Ließ sich Person A mit Pfarrern (im Kostüm) Fotografieren.

Nun besucht Person A die 13. Klasse und macht ein gutes Abitur, besucht regelmäßig Musik- und Angeln Verein und ist noch nie außer als Opfer vor Gericht geladen worden, hatte auch nie eine der Waffen öffentlich dabei. Und wurde auch nie gewalttätig.

Person A lies nun bei einer Internet Firma Bilder ausdrucken und weil Person A nicht nachgedacht hat waren darunter auch Bilder die eine Vermummte Person mit Panzerfaust zeigen dann noch Person A in Taliaban Kostüm und noch viele Bilder von Kriegsopfern ( die zur Abschreckung, Ego-Shooter Spielern, gezeigt werden sollten). Die Bilder der Kriegsopfer sind natürlich aus dem Internet, aber das Bild mit einer Person C die mit Gasmaske Stahlhelm und der Panzerfaust posiert (Perons A hat das Bild in der frühen Jugend fotografiert) ist offensichtlich aus der gleichen Kamera wie das Bild von Person A mit Taliban Kostüm.

So nun zur Sache: Die Polizei kam heute zu Person A nach Hause und weil Person A nicht anwesend war musste die arme Mutter der Person A mit ansehen wie 2 Polizisten alles auf den Kopf stellten das ganze Haus nach der Panzerfaust durchsuchten, auf Verdacht des illegalen Besitzes von Kriegswaffen, Schusswaffen, Munition.

Gefunden wurde:
- Die Kiste mit den ganzen alten Krempel der oben genannt wurde.

- Die Orden, Ringe des Opas.

- eine elektrische Feinwaage.

- weises Pulver ( Koffein aus der Apotheke, weil Person A kein Redbull mag, deswegen auch die Feinwaage).

- Bahncard der Person A mit Rückständen von weisem Pulver ( Speed ) aber Person A hat nicht konsumiert sondern ein Freund der Person A ( Person A kann Aufgrund einer Krankheit des Herzens sowas nicht zu sich nehmen und würde jeden Drogentest machen um Zweifel zu beseitigen).

- Elektroschocker ( Schweine Treiber, lustiges Ding, tut nicht wirklich weh).

- Morgenstern ( selbstgebaut von Person A im Alter von 12 Jahren ).

- Funkscanner ( hat Person A von einem Freund geliehen und ist eigentlich auch legal).

- 2 Schleudern, eine mit Bügel.

So nun ist Person A zum Verhör geladen, Anfang nächster Woche.

Die Polizisten suchen die Panzerfaust, diese Panzerfaust ist eine abgeschossenen Übungspanzerfaust M190 und völlig unbrauchbar, kein Sprengkörper, leeres Rohr und soweit Person A weiß handelt es sich um eine Ein-Schuss-Wegwerf-Panzerfaust die nach einmaligem Abfeuern unbrauchbar wird. Diese Panzerfaust wurde nicht gefunden da Sie nicht Person A gehört, und bei der Person liegt der sie gehört, diese hat die Panzerfaust auf irgendeinem Flohmarkt gekauft ( unsicher ) und die Person B will diese Panzerfaust nicht den Behörden übergeben da Person B Angst hat ärger zu bekommen weil Person B sich jetzt auch nicht mehr sicher ist ob das wirklich nur eine irrelevante Dekowaffe ist.

Wie soll nun Person A vorgehen? Ist ein Anwalt nötig? Soll Person A die ganze Wahrheit (die hier steht) erzählen?
Mit was für einer Strafe ist zu rechnen?
Bekommt Person A die legalen Gegenstände zurück?

Person A bittet euch um Hilfe.


Geändert von lalalapony (01.12.2010 um 00:36 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 00:25
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AW: Raketenwerfer M72 oder M190

Uff, ich dachte schon dass das einen wirklichen Fall schildert. Na das wird ja spannend. Einige verbotene Gegenstände, ominöses weißes Pulver mir sehr fragwürdiger Begründung. Da würde ich lieber ein paar Tassen Kaffee trinken.

Na ja, im Knast ist der Kaffee aus Sicherheitsgründen sicher nicht besonders anregend

Nun ja, der Anwalt mag die Sache vielleicht um ein paar Jahre reduzieren können.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 00:32
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AW: Raketenwerfer M72 oder M190

Das was da oben steht entsprich der Wahrheit, und es wurde nichts weggelassen. Es wurde mit absicht so dargelegt wie es wirklich ist, damit ihr erhliche Ratschläge geben könnt womit man auch etwas anfangen kann.

Es wird um konstruktive Ratschläge gebeten!

Person A, ist kein Terrorist und auch kein Drogen Dieler, auch wenn es so scheint.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 07:27
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AW: Raketenwerfer M72 oder M190

Zitat:
Zitat von lalalapony Beitrag anzeigen
Also kaufte Person A viele Messer, viele Dolche, darunter auch einen Wurfstern, 2 Schleudern mit Bügel in Frankreich, ein Butterfly Messer, ein altes Klappmesser und Orden / Ringe vom „dritten Reich“ vom Opa hat Person A auch geerbt. Person A besitzt des weiter Gaspistolen und Revolver mit dazu gehöriger Munition und dem dazugehörigen kleinen Waffenschein.
Wurfsterne, die Schleuder und das Butterfly-Messer sind verbotene Gegenstände!

Zitat:
Zitat von lalalapony Beitrag anzeigen
Gefunden wurde:
- Die Kiste mit den ganzen alten Krempel der oben genannt wurde.

- Die Orden, Ringe des Opas.

- eine elektrische Feinwaage.

- weises Pulver ( Koffein aus der Apotheke, weil Person A kein Redbull mag, deswegen auch die Feinwaage).

- Bahncard der Person A mit Rückständen von weisem Pulver ( Speed ) aber Person A hat nicht konsumiert sondern ein Freund der Person A ( Person A kann Aufgrund einer Krankheit des Herzens sowas nicht zu sich nehmen und würde jeden Drogentest machen um Zweifel zu beseitigen).
Ziemlich merkwürdige Ansammlung von Gegenständen für einen angeblichen Pazifisten. Da wäre ich als Polizist sehr skeptisch, ob die aufgetischte Geschichte so der Wahrheit entspricht. Klingt eigentlich ziemlich nach einem potenziellen Amokläufer: Waffennarr, Killerspiele (Taliban-Kostüm etc deuten doch sehr darauf hin), selbst Opfer geworden. Wenn A dazu noch wenig Freunde hat und von Mitschülern gemobbt wird, vielleicht auch noch eher klein und schmächtig ist, dann ist das Profil sehr passend für einen potenziellen Schul-Amokläufer.

Das mit dem Koffeinpulver und dem Red Bull glaube ich auch nicht. Es gibt auch Kaffee. Zusammen mit dem weißen Pulver an der Karte könnte das auch auf Handel und den Gebrauch des Koffeins als Streckmittel hindeuten. Sicher, dass die Polizei nicht noch mehr Hinweise ermitteln könnte? Zum Beispiel durch Befragung von Mitschülern?

Ein guter Anwalt wäre sicher nicht verkehrt.

Zur polizeilichen Vernehmung muss A nicht gehen. Erst wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht vorladen muss A dem Folge leisten. Wenn A unbedingt ohne Anwalt aussagen will, dann kann er er das auch schriftlich tun und das Schreiben bei der Polizei abgeben.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 01.12.2010, 08:04
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AW: Raketenwerfer M72 oder M190

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Das mit dem Koffeinpulver und dem Red Bull glaube ich auch nicht.


Zitat:
Zusammen mit dem weißen Pulver an der Karte könnte das auch auf Handel und den Gebrauch des Koffeins als Streckmittel hindeuten. Sicher, dass die Polizei nicht noch mehr Hinweise ermitteln könnte? Zum Beispiel durch Befragung von Mitschülern?
Das kommt noch.

Zitat:
Ein guter Anwalt wäre sicher nicht verkehrt.
Und ein Psychiater.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 10:31
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Also ich fasse das mal kurz zusammen, so wie ich es verstanden habe:

Ein Minderjähriger sammelt Waffen, die dem Alterserfordernis unterliegen (=OWi) sowie verbotene Waffen (=Straftat)und Nazi-Devotionalien (keine Straftat).
Dann wird er mit 16 verprügelt (von wem und warum eigentlich?) und mutiert deshalb zum Pazifisten, beantragt mit 18 aber trotzdem noch einen Kleinen Waffenschein (gut, der ist blau, die Farbe wird bei Friedenssymbolen ja gerne verwendet).

Zur Verteidigung der Menschenrechte geht er auf Faschingsfeten als Osama bin Laden verkleidet und lässt sich in voller Selbstmordattentätermontur auch noch fotografieren und veröffentlicht diese Bilder im Internet (ja ne, is klar, würde ich genau so machen).

Obwohl Musterschüler, kommt die böse Polizei aufgrund dieser Bilder und durchsucht die Wohnung, findet die eigentlich schon längst vergessene Kiste mit Waffen, Koffein (die Begründung finde ich klasse!), Drogenrückstände an seiner Kreditkarte (natürlich nicht von ihm!) und noch sonst irgendwelche Sachen, die sein "Freund" bei ihm liegen gelassen hat (Lass mich raten, der Freund heißt wahrscheinlich Harvey).

Mal ehrlich, Du bist Drehbuchautor für irgend so eine Daily Soap, oder?
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 10:42
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Konstruktiver Ratschlag?
Anklageschreiben vom Staatsanwalt abwarten (keine Sorge, das kommt bestimmt, denn der wird bei der Geschichte unheimlich neugierig auf den Typen sein).
Dann ist Anwalt sicher ratsam.

Und je nach Glaubenausrichtung vielleicht 3 Teppiche zum beten nacheinander nutzen.

Ach ja, das mit dem von Humungus erwähnten Psychiater könnte auch richtig sein, bzw. das Gericht wird einen befragen.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:13
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wurfsterne, die Schleuder und das Butterfly-Messer sind verbotene Gegenstände!

Ziemlich merkwürdige Ansammlung von Gegenständen für einen angeblichen Pazifisten. Da wäre ich als Polizist sehr skeptisch, ob die aufgetischte Geschichte so der Wahrheit entspricht. Klingt eigentlich ziemlich nach einem potenziellen Amokläufer: Waffennarr, Killerspiele (Taliban-Kostüm etc deuten doch sehr darauf hin), selbst Opfer geworden. Wenn A dazu noch wenig Freunde hat und von Mitschülern gemobbt wird, vielleicht auch noch eher klein und schmächtig ist, dann ist das Profil sehr passend für einen potenziellen Schul-Amokläufer.

Das mit dem Koffeinpulver und dem Red Bull glaube ich auch nicht. Es gibt auch Kaffee. Zusammen mit dem weißen Pulver an der Karte könnte das auch auf Handel und den Gebrauch des Koffeins als Streckmittel hindeuten. Sicher, dass die Polizei nicht noch mehr Hinweise ermitteln könnte? Zum Beispiel durch Befragung von Mitschülern?

Ein guter Anwalt wäre sicher nicht verkehrt.

Zur polizeilichen Vernehmung muss A nicht gehen. Erst wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht vorladen muss A dem Folge leisten. Wenn A unbedingt ohne Anwalt aussagen will, dann kann er er das auch schriftlich tun und das Schreiben bei der Polizei abgeben.
A ist definitiv kein Amokläufer, er besitzt ein gutes Soziales Umfeld, viele Freunde, ist seit mehr als 8 Jahren in verschiedenen Vereinen tätig und in der Schule sehr beliebt.
Person A spielt keine Killerspiele, hat zwar in seiner Schützenverein und Waffensammel Phase solche Spiele gespielt ist aber nun der Überzeugung das es wesentlich bessere Hobbys gibt als Menschen abschießen. Die Auseinandersetzung der Person A mit den Ausländischen Tätern hat keinen bestimmten Grund, die Täter waren stark alkoholisiert und suchten ein Opfer. Person A ist keines Wegs schmächtig, hat sogar 11 Jahre Kampsport Erfahrung (Musste wegen des Herzleidens aufhören), doch war bei der Feier selbst stark alkoholisiert und konnte sich nicht wehren, doch trifft Person A keine Schuld an der Auseinandersetzung. Person A ist nicht wegen der Auseinandersetzung Pazifist geworden sondern aus eigener Überzeugung. Person A verweigert den Wehrdienst und hat sich wirklich aus rein provokativen sozialkritischen Gründen als Terrorist an Fasching verkleidet.

Die Drogen an der Karte sind nicht von A sondern einer anderen Person, A würde selbst verständlich jeden Drogentest mitmachen um das zu beweisen! Außerdem hat A das Koffein nur um Koffeinhaltige Getränke zu mischen, nicht um Drogen zu strecken. Das können Bekannte der Person A bestätigen.

Die Kiste mit den ganzen Waffen ist wirklich verstaubt da A diese in den letzten Jahren nicht angerührt hat. Und A war gewillt das Ganze zu entsorgen, konnte sich aber nicht davon trennen da er doch Geld hinein investiert hat. Den kleinen Waffenschein hat A gemacht um mit den Gaspistolen an Silvester Raketen zu verschießen.

Person A würde der Vernichtung der verbotenen Waffen zustimmen.

Soll Person A nun den Behörden erzählen das es sich bei dem Bild um einen Bekannten handel und die Deko-Panzerfaust nicht in seinem Besitz ist und Person A auch nicht den Namen der Person sagen möchte der die Deko-Panzerfaust gehört?

Können die Beamten Person A zwingen den Freund zu verraten?

Wegen was kann Person A angeklagt werden? Doch nur wegen den Schleudern, dem Wurfstern und den Butterfly-Messer? Die Bilder und das bisschen Speed an der Karte sind sicher kein Grund für eine Anklage oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:20
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Zitat:
Zitat von lalalapony Beitrag anzeigen
Wegen was kann Person A angeklagt werden? Doch nur wegen den Schleudern, dem Wurfstern und den Butterfly-Messer?
Das "nur" ist eine handfeste Straftat. Verstoß gegen das WaffG, Besitz verbotener Gegenstände und das in mehrfacher Anzahl.

Ach ja, aus WBK wird dann künftig nichts. Wenn schon eine im Besitz, wird diese sicher widerrufen.
Braucht man ja im Knast auch nicht
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  #10 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:32
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Wegen was kann Person A angeklagt werden? Doch nur wegen ...
Aufhören!

Zitat:
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den Schleudern, dem Wurfstern und den Butterfly-Messer? Die Bilder und das bisschen Speed an der Karte sind sicher kein Grund für eine Anklage oder?
Ein Haufen Waffen, u.a. auch verbotene und mutmaßlich Kriegswaffen. Dann noch Speed an der Karte, Koffeinpulver zuhause und Fotos als Taliban und Selbstmordattentäter? Wenn das nicht für eine Anklage reicht, dann werde ich der nächste Kanzler der BRD!
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