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PMI Munition auf eigenem Grundstück?

Dies ist eine Diskussion zu PMI Munition auf eigenem Grundstück? innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.05.2006, 15:14
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PMI Munition auf eigenem Grundstück?

Hi,
erst mal hallo an alle Forumsteilnehmer!
Ein Bekannter hat vor, auf einem runden Geburtstag ein paar Leuchtkugeln und Pfeifgeschosse mit seiner Signalpistole abzufeuern. Das Grundstück ist sein Privateigentum und liegt relativ abgelegen auf dem Land. Da es nach Bundesrecht offensichtlich erlaubt ist, PMI Munition auf eigenem Grund und Boden unter dem Jahr zu verschiessen, sah er da kein Problem drin. Ich habe nun vorsichtshalber bei der Polizei nachgefragt, und der Beamte hat gemeint, dass es einem neuen Beschluss zufolge nicht mehr gestattet sei, da von dieser Regelung bereits zu viel gemacht wurde und sich bereits zu viele Leute beschwert hätten. Bisher konnte ich jedoch keine Regionalen (BW) beschlüsse oder Gerichtsurteile zu diesem Thema finden. Hat sich der Polizist vielleicht geirrt oder kann das jede Gemeinde beschliessen wie sie will??
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Alt 22.05.2006, 17:17
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AW: PMI Munition auf eigenem Grundstück?

Soweit mir bekannt ist, ist das Abschiessen von Feuerwerkskoerpern ausserhalb der Neujahrsnacht nur mit behoerdlicher Genehmigung erlaubt. Von dieser Bundesrechtlichen Regelung habe ich noch nichts gehoert. (Wenn es die gibt, wuerde mich interessieren, wo man die nachlesen kann)
Auf jeden Fall ist es dann auch nur auf einem befriedeten Grundstueck erlaubt, das heisst, es muss nach aussen hin abgegrenzt sein, z.B. durch einen Zaun.
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Alt 22.05.2006, 18:28
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AW: PMI Munition auf eigenem Grundstück?

Wie gesagt, handelt es sich dabei nicht um Feuerwerkskörper, sondern um Kartuschenmunition für Schreckschusswaffen, die nicht unter das SprengG fallen, sondern im Waffenrecht aufgeführt sind. Da die Geschossenergie unter 7,5J liegt gelten sie als freie Waffen, und dürfen ganzjährig auf dem eigenen Grundstück abgeschossen werden, sofern sie das Grundstück nicht verlassen können. Nach einigem Suchen hab ich keine Hinweise auf Ausnahmen gefunden, ausser in NRW, wo ein generelles Verbot dieser Munition diskutiert wird.
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