Dies ist eine Diskussion zu Pepper Spray einsatz innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Pepper Spray einsatz ![]() Person A geht nachts Durch die Statt. Wird angegriffen und Benutzt sein Pepperspray. Der Angreifer geht zu Boden und Person A rennt weg. Eine woche Später erhält er eine Strafanzeige wegen: "(Keine Ahnung wie man des nenn)" Benutz von Pepperspray gegen das Waffengesetz. Jetzt sagt aber Person A er habe in Notwehr gehandelt! Wie gehts weiter? ![]() ![]() ![]() zu Person A: Person A ist 14 Jahre alt Noch nie Anzeige usw. Behindertenausweis 60% aber Selbstständig. |
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| AW: Pepper Spray einsatz Gar nicht. Wurde das Spray tatsächlich in einer Notwehrsituation eingesetzt, ist der Gebrauch legitim.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Pepper Spray einsatz der besitz könnte aber strafbar sein. es gibt unterschiedliche pfeffersrays. manche sind verboten und fallen unter das waffengesetz, damit wäre schon der besitz strafbar. andere (die zur tierabwehr) fallen nicht unter das waffengesetz, damit wäre (sofern es hier wirklich notwehr war) der einsatz legitim. |
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| AW: Pepper Spray einsatz Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Pepper Spray einsatz Im Prinzip ist bereits alles gesagt; sollte das Pfefferspray unter das WaffG fallen, dürfte Person A als Jugendlicher auch gem. § 3/II WaffG normalerweise mit geprüften Reizstoffsprühgeräten Umgang haben... Ist das Spray nicht entsprechend geprüft und gekennzeichnet, dann sieht das natürlich anders aus. Sicher, dass Person A nur wegen des WaffG angezeigt und nicht auch wegen einer Körperverletzung oder ähnlichem?
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Pepper Spray einsatz Es muss unterschieden werden, ob es sich um ein (echtes) Pfefferspray oder um CS/CN Reizgasspray handelte. Pfefferspray ist nur zur Tierabwehr gedacht. Der Einsatz im Rahmen einer Notwehr gegen Menschen ist zwar prinzipiell mit jedem Mittel rechtens, aber wehe es stellt sich heraus, dass eine Notwehrhandlung nicht gerechtfertigt war. Dann kann der Geschädigte klagen. Das könnte bei Einsatz von Pfefferspray noch böser ausgehen. Die Problematik nicht zugelassener Abwehrsprays (insbes. aus dem Ausland) - bei Pfeffersprays ohne entsprechendem Aufdruck "nur zur Tierabwehr" ist ja genannt worden. Ansonsten addiert sich da noch die Straftat Umgang mit verbotenen Gegenständen nach dem WaffG. Wie immer gilt - man kann (fiktive) Notwehrfälle nicht bewerten. Dafür spielen einfach zu viele Faktoren eine Rolle, die bei der Bewertung als RFG wichtig sind. Das ist Sache des Gerichtes, so denn der Staatsanwalt tätig wird. |
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