Dies ist eine Diskussion zu Paintball Markierer innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Paintball Markierer ich würde mich über Meinungen zum Thema Paintball Markierer freuen. Dabei geht es um folgendes. Die Markierer besitzen alle einen "F" Stempel. Damit verbindet sich m.M.n. die Maximalgrenze der Mündungsenergie von 7,5 Joule. Meine Frage ist: Hat man schon Probleme zu befürchten, wenn sich der Markierer mit einem Werkzeug über diese Grenze einstellen lassen würden? Man beachte, dass sich Paintballs in Größe und Gewicht unterscheiden. Daher kann man als Spieler die gespielten Joul nicht genau nachvollziehen. Es gibt zwar einen Wert in FPS, der als sicherer Anhaltspunkt angegeben ist, allerdings spielen Witterungseinflüsse, Größe und Gewicht der Paintballs und auch die Größe (Durchmesser) des verwendeten Laufs eine Rolle bei der Einstellung der FPS. Und damit kommt man wieder zu der Frage, ob die Einstellbarkeit des Markierers schon ein Problem darstellen kann. Für Antworten bedanke ich mich im voraus. |
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| AW: Paintball Markierer Die Prüfung im Rahmen einer Zulassung nach den Kriterien einer "F"-Waffe umfassen unter anderem eine Messung der Geschossgeschwindigleit. Man kann dann mit dem gekannten Gewicht die Schussenergie ausrechnen. Diese muss in jedem Fall und mit allen verwendeten Geschossen unter 7,5 Joule bleiben. Außerdem darf die Waffe sich nicht so einfach mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen manipulieren lassen Aber die gestellte Frage stellt sich an sich gar nicht. Hat die Waffe ein "F" Zeichen, so ist dessen Erwerb und Besitz frei ab 18. Stammt die Waffe aus dem Ausland und hat in der Folge kein "F" Zeichen, so ist dessen Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig. Das selbe gilt für manipulierte Waffen. Ob daraus ein Problem erwächst? Handfeste Straftaten, wie illegaler Waffenerwerb und -besitz sind da schon ein "bisschen" mehr, als nur ein Probelm. |
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| AW: Paintball Markierer Vielen Dank für die Antwort. Die Markierer haben ein F Zeichen. Einige haben sich schon die Mühe gemacht und Paintballs abgewogen. Diese wiegen im Schnitt zwischen 2,9 - 3,4 gr. Bei einer Joulberechnung kann man sagen, dass 210 FPS (feet per second) ein sicherer Wert sind. Allerdings kann ein enger Lauf, sowie heisse Temperaturen die FPS und somit die Joule beeinflussen. Daher stellt sich schon die Problematik. Zitat:
Wenn ich das richtig interpretiere, bleibt trotz rechtmäßiger Joul ein illegaler Waffenbesitz, wegen der Verstellbarkeit? Zitat:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=799480 Vielen Dank ! |
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| AW: Paintball Markierer Zitat:
Nochmal: Wenn die Waffe ein "F" hat und ist nicht verändert worden, ist sie legal. Das unbeachtet ob die Waffe nun serienmäßig über eine Verstellmöglichkeit verfügt. Sie ist dann ja auch mit der Verstellmöglichkeit geprüft und abgenommen worden. Ist die Waffe um die Verstellbarkeit nachträglich erweitert (z.B. durch Austausch eines Teiles)worden oder ist an der serienmäßigen (und sicherlich versiegelten) Schraube gedreht worden, dann ist sie nicht mehr frei und wird zur erlaubnispflichtigen Waffe mit allen Konsequenzen. Dazu wird die Waffe gemessen und ein Gutachten erstellt. Kommt dabei heraus, dass die Waffe mehr als 7,5 Joule hat, wird das sicher für den Besitzer unangenehm. Das unbeachtet des Führverbotes dieser Waffen. Denn es geht ja nicht hervor, ob diese "Paintball-Veranstaltung" auf einem genehmigten Spielfeld statt fand oder einfach in einer Halle oder gar im Wald. |
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| AW: Paintball Markierer vorab danke für die erläuterungen, aber da gibt es schon noch details zu klären: Zitat:
Code: Ist die Waffe um die Verstellbarkeit nachträglich erweitert (z.B. durch Austausch eines Teiles)worden oder ist an der serienmäßigen (und sicherlich versiegelten) Schraube gedreht worden, dann ist sie nicht mehr frei und wird zur erlaubnispflichtigen Waffe mit allen Konsequenzen. Spieler bekommt den Markierer versiegelt, allerdings über 7,5 j. Spieler löst Versiegelung um eine korrekte Einstellung vorzunehmen. Dann hat er wohl eine Straftat begangen, um eine andere abzuwenden? Der Spruch "der Zweck heiligt die Mittel" wird wohl eher nicht greifen, oder? Und daher meine Frage: Keine Versiegelung zu finden, allerdings korrekte Einstellung der Joule. Muster beim PTB ist versiegelt. Was nun? Code: Das unbeachtet des Führverbotes dieser Waffen. Denn es geht ja nicht hervor, ob diese "Paintball-Veranstaltung" auf einem genehmigten Spielfeld statt fand oder einfach in einer Halle oder gar im Wald. |
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| AW: Paintball Markierer Zitat:
Dafür benötigt man eine Erwerbserlaubnis und eine Verbringungserlaubnis. Wenn da ein Siegel verletzt wurde, kann man nicht mehr nachprüfen, in welcher Richtung gedreht wurde. Sicher ist dann anzunehmen, dass der Besitzer diese eher in Richtung höher gedreht hat, als die Waffe zu drosseln. Das Gutachten wird sicher zeigen können, über welche Schussenergie die Waffe tatsächlich verfügt. Dann bleibt dennoch die Frage, wie eine erlaubnispflichtige Waffe in den Besitz kommt und wievel Wert der Staatsanwalt zur Klärung drauf legt. |
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| AW: Paintball Markierer Eine Waffe, an der lediglich eine Schraube versiegelt wurde, dürfte m.E. kein F-Zeichen kriegen, wenn die Energie durch einfaches Drehen an der Schraube verändert werden kann. Aber sicherheitshalber nachgefragt: wie habe ich mir die Versiegelung vorzustellen? Das Verstellen von Einstellungsmöglichkeiten an einem vorhandenen Gerät ist in meinen Augen legitim. Die Waffe an und für sich wird ja nicht mal verändert. Keine Ahnung, ob es zu solchen Fällen (Versiegelung einer Schraube bei einer "Schusswaffe") bereits Urteile gibt. Ich kann es mir kaum vorstellen. |
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| AW: Paintball Markierer mangels erfolgsaussicht editiert Geändert von Blade11 (23.11.2009 um 21:38 Uhr). |
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| AW: Paintball Markierer Ich täte ja einfach mal beim PTB anrufen... |
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