Dies ist eine Diskussion zu Paintball auch außerhalb befriedeten Geländes? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Mal angenommen, einige Freunde sind zwischen 18 und 19 Jahren alt. Alle haben sich Paintball/Gotcha Gewehre gekauft und möchten nun in einem abgelegenem und schwer zugänglichem Waldstück damit spielen. Den Freunden ist es bekannt, dass sie an dieser Stelle nicht mit ihren Softair's spielen dürfen, da es sich bei diesen um Anscheinswaffen handelt, woran sie auch nichts ändern wollen. Dürfen die Marker jedoch benutzt werden (selbstverständlich aufgrund der Geschossenergie erst ab 18), auch wenn es sich nicht um befriedetes Besitztum einer der Freunde handelt bzw. sie den Besitzer des Waldstückes nicht um Erlaubniss gebeten haben, da es sich nicht um Anscheinswaffen handelt? Anmerkung: Schwer zugänglich bezieht sich hier lediglich auf die Annahme, das der Teil des Waldes sehr stark bewachsen ist, was ein entsprechendes vorwärtskommen nur schwer ermöglicht, sofern man sich nicht den Weg wie im Dschungel mit einer Machete oder etwas ähnlichem bahnt. Es gibt keinerlei bauliche Trennung zu dem Gebiet auf dem gespielt werden würde. Danke schonmal. |
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| AW: Paintball auch außerhalb befriedeten Geländes? Auch Paintballmarker sind nach dem WaffG Waffen. Somit unterliegen sie auch allen Regelungen und Beschränkungen. Das Führen von Schusswaffen ist nur mit Waffenschein erlaubt. Diesen wird man für Markierer nicht bekommen. Ende. |
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| AW: Paintball auch außerhalb befriedeten Geländes? Gibt also absolut keine möglichkeit bzw. Rechtslücke die man nutzen könnte? ![]() Nya, dann müssen se halt inne Halle gehn |
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| AW: Paintball auch außerhalb befriedeten Geländes? Zitat:
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| AW: Paintball auch außerhalb befriedeten Geländes? Gibt ja Hallen wo man für nen paar Stunden rein kann, genau wie im Schwimmbad, und die meisten verleihen sogar die Klamotten und verkaufen "Munition" vor Ort. Aber die eigentlich Frage ist beantwortet, also kann das Thema geschlossen werden. Danke für die schnelle und klare Antwrot |
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