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Örtliche Zuständigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Örtliche Zuständigkeit innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 24.06.2011, 10:53
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Question Örtliche Zuständigkeit

Moin,

ein Waffenbesitzer mit WBK und Lang- und Kurzwaffen wohnt in der Stadt (Große Kreisstadt, eigene Sicherheitsbehörde) und lagert seine Waffen im benachbarten Landkreis.

Welche Behörde ist für die "Überprüfung der Aufbewahrung von Schußwaffen und Munition" zuständig?

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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 11:18
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AW: Örtliche Zuständigkeit

Zuständig ist grundsätzlich die Wohnortbehörde. Wenn die Waffen allerdings außerhalb lagern, könnte sie die dortige Behörde in Amtshilfe um die Kontrolle der Lagerung bitten.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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