Dies ist eine Diskussion zu Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Ein Autofahrer, der zu 50% behindert ist (Bandscheibenvorfall), fährt mit seinem Hund im Kofferraum in den Wald um mit ihm spazieren zu gehen. Auf dem Weg zum Parkplatz muss beim Linksabbiegen ein Päärchen mit Fahrrädern bremsen. Der Mann beschimpft den Autofahrer und der Autofahrer fragt zurück was er den wolle. Daraufhin fühlt sich der Fahrradfahrer so angegriffen, dass er sein Rad 10 Meter vom Auto abstellt und auf die Fahrertür des Wagens zugeht. Der Autofahrer steigt aus dem Auto. Der Fahrradfahrer schimpft weiter. Der Autofahrer ist verängstigt und warnt den Fahrradfahrer, dass er mit einer Gaspistole bewaffnet ist. Die Waffe ist aber ungeladen. Der Fahrradfahrer ruft darauf hin zu seiner Partnerrin, dass der Autofahrer jetzt auch noch mit einer Waffe bedrohe und schreitet weiter auf den Autofahrer zu, der richtung Kofferraum entweicht. Der Radfahrer baut sich ca. 50cm vor dem Autofahrer auf. Der Autofahrer rechnet damit das der Radfahrer auf eine körperliche Auseinandersetzung aus ist, die er mit seiner Behinderung nicht überstehen würde. Er öffnet daraufhin den Kofferraum. Der Hund inkl. Maulkorb springt aus dem Kofferraum und Kratz den Fahrradfahrer auf der Brust. Der Autofahrer schnappt sich aber sofort den Hund und geht mit ihm um das Auto zur Beifahrerseite. Die Partnerin des Radfahrers ruft die Polizei. Die Polizei ist der Auffassung das der Autofahrer zu aggressiv ist im Straßenverkehr, nimmt den Führerschein ab, den kleinen Waffenschein, die ungeladnene Signalpistole und schreibt eine Anzeige gegen ihn wegen dem Hundeangriff. Ist das nicht ein Paradebeispiel für Notwehr? Mit der Signalpistole wurde nicht auf den Radfahrer gezielt. Der Autofahrer wollte eine auseinandersetzung vermeiden und ist immer weiter geflüchtet, bis er am Kofferraum ankam und dort den Hund rauslies, der einen Maulkorb trug. Was kann man in einem solchen Fall als Autofahrer machen um seinen Führerschein wieder zu bekommen, und auch die anderen Anzeigen zu überstehen. Geändert von Nuc4ever (03.07.2009 um 00:38 Uhr). |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! So komplex ist das nicht. Gibt es unabhängige Zeugen?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Es gibt wohl eine Frau die auch mit Ihrem Hund spazieren war. Die hat das aber nur gehört. Sie meinte Sie hätte die ganze Zeit die Frau rumschreien hören und wunderte sich schon was da los ist. Also so wirklich gesehen hat die Frau das nicht. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Polizei stellt den Führerschein sicher? Mit welcher Begründung? War der Man angetrunken oder warum wollte die Poliei dessen weiterfahrt verhindern? Also wenn da Nötigung im Raum steht, wird normalerweise ein Verfahren eingeleitet, das dann des FS-Einzug zur Folge haben könnte. Aber nicht vorher. Ob das Nötigung oder sonst was war, hat ein Gericht zu entscheiden und nicht der Polizist auf der Staße. Zur Notwehr - auch das wird das Gericht letztendlich klären müssen. Hier scheint aber wohl eher der Hund als Waffe missbraucht worden zu sein, als die Gasplempe. Ob da wirklich eine Notwehrsituation vorlag oder nicht, wird das Gericht erst mit Anhörung beider Parteien und vielleicht der angegebenen Frau als Ohrenzeugin klären lassen. Außer ein paar Verbalitäten sehe ich da keinen gegenwärtigen Angriff, der eine Notwehr mit Hund oder Waffe gerechtfertigt hätte. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Begründung zum Führerschein: Der Autofahrer sei zu aggressiv im Strassenverkehr. Ist irgendwie schwer nachvollziehbar, da ja kein Unfall passiert ist oder sonst irgendwas. Alkohol war wohl bei beiden Parteien nicht im Spiel. Alkoholtest wurde nicht gemacht, nur danach gefragt. Der Autofahrer (50) fühlte sich durch den einen Kopf größeren Radfahrer (25) der immer weiter auf ihn zukam, und schließlich zum Kofferraum gefolgt, ist bedroht. Auch wegen seiner Behinderung und bevorstehenden zweiten Operation hatte der Autofahrer Angst, dass sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert. In der Situation hatte der Autofahrer das Gefühl das der Radfahrer jeden Moment zuschlagen würde, warum folgt er sonst von der Fahrertür zum Kofferraum und stellt sein Rad 10 Meter entfernt ab. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Zitat:
Zitat:
§ 227 BGB bzw. § 32 Strafgesetzbuch oder § 15 OwiG). Denn zur Erinnerung: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Erst wenn alle Bedinungen auch gleichzeitg zutreffen, ist es eine Notwehrhandlung. Die sehe ich im Beispiel für nicht gegeben. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Ich sehe es anders. jemandem so auf die Pelle rücken, dass er mehrer Meter zurückweichen muss, ist sehr wohl ein rechtswidriger Angriff (Nötigung) und rechtfertigt durchaus den Einsatz aller erforderlichen Mittel.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! @Mobile1961 Wäre es also gesetzlich richtiger gewesen sich verprügeln zu lassen und dann zu hoffen das die Polizei eine Anzeige gegen unbekannt mit Erfolg abschließt? Der Autofahrer fühlte sich ja nicht nur bedroht, sondern rechnete jede Sekunde mit einem Angriff. Der Autofahrer hat doch versucht den Angreifer mit zeigen der Schreckschusspistole abzuschrecken. Das half ja nichts. Danach ist er immer weiter zurückgeflüchtet. Als er dann am Kofferraum war, schien ihm das Öffnen der Heckklappe als letzte Lösung. Der Hund sprang direkt aus dem Kofferraum an den Radfahrer, also ohne Kommando oder langen Anlauf. Das spricht ja auch dafür, dass der Mann direkt am Kofferraum stand und den Autofahrer in die Enge getrieben hat. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Zitat:
Zitat:
mE ist das das Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt. |
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| AW: Notwehr Paradebeispiel? Sehr komplex! Zitat:
(Was soll das übrigens sonstsein, wenn nicht eine Handlung?) Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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