Dies ist eine Diskussion zu Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport folgender, rein fiktiver Sachverhalt ;o): Eine Person kauft in einem Geschäft 30kg Munition. Diese darf, da die Höchstmenge von 50kg nicht überschritten wird, wie "normale" Ladung transportiert werden, sprich: In 3 Kartons zu je 10x25 Schuss, gesichert gegen verrutschen...klar. Weitere Sicherheitsvorkehrungen sind hier nicht erforderlich. Nun findet man beim Stöbern im Waffenladen noch ein echtes Schnäppchen und kauft zusätzlich noch eine Waffe des gleichen Kalibers, wie die Munition. Wie muß man nun die Munition transportieren? Die Waffe wird natürlich ordnungsgemäß in einem Futterral mit Vorhängeschloß transportiert. Müssen die 30kg Munition gegen Zugriff gesichert werden? Viele Grüße!! |
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| AW: Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport Vollkommen richtig erkannt. 50 Kg Bruttomasse von Munition (Lagerklasse 1.4(S)) ist erlaubnis- und kennzeichnungsfrei zu transportieren. Näheres ist der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn ) geregelt. Es darf bei dieser Menge kein Treibladungsmittel zusätzlich transportiert werden. Die Ladung ist verrutschsicher, fern von Zündquellen usw.. in Originalverpackung zu transportieren. Weiterhin gilt die Erwerbserlaubnis dieser Munition und ist davon unabhängig. Wird im Ausland eingekauft und nach D. verbracht, so ist Verbdingungserlaubnis zusätzlich notwendig. Weiterhin gelten dann die Beförderungsbestimmungen des Nachbarlandes zusätzlich bzw. einschränkend. Ergänzend: Ein Tatbestand Führen von Munition gibt es nicht. Selbstverständlich muss die Munition vom Zugriff Unberechtigter geschützt werden. Es dürften auch mehr als 50 Kg tranbsportiert werden, jedoch ist dann das Mitführen eines Feuerlöschers und eine Kennzeichnung der Ladung (nicht Fahrzeug) Pflicht. Das gilt nur für private Munitionstransporte. Diese Regelung ist seit 2005 neu gefasst und für private Transporte vereinfacht worden. |
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| AW: Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport Danke für die Antwort, aber soweit war mir das bewußt. Zumindest was den reinen Munitionstransport angeht, auch die Sache mit Gefahrgutkennzeichnung und 2kg Feuerlöscher jenseits der 50kg. Wenn ich nun aber zusätzlich zu der Munition die Waffe gleichen Kalibers transportiere, wie muß die Munition dann transportiert/gesichert werden? Zum Schießstand transportiere ich Waffe und Munition immer in getrennten Behältnissen und immer von einander unabhängig gesichert. Aber 50kg Munition kann ich ja nicht abschließen...?? Reicht die handelsübliche Verpackung als "Zugriffssicherung" aus? |
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| AW: Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport Da verstehe ich die Frage nicht so ganz. Der Erlaubnisinhaber ist dafür verantwortlich, dass die erlaubnispflichtige Munition nicht in unberechtigte Hände gelangt. Da es ein Führen von Munition nicht gibt, gibt es auch keine Vorschrift für ein verschlossenes Behältnis. Ein Auto ist kein Sicherheitsbehältnis im Sinne des WaffG. Einen Umkarton Munition z.B. 1000 Schuss 9 Para passt ja nicht in einem Waffenfutteral zusammen mit der Waffe. Eine (passende) Waffe darf in einem verschlossenen Behältnis neben dem (Um)Karton Munition zusammen im Kofferraum liegen. Somit: Munition in Originalverpackung. In aller Regel befindet sich diese bei Kauf dieser Mengen im Umkarton. Diesen verrutschsicher im Kofferraum. Benzinkanister und ähnliches für diese Fahrt zu Hause lassen. Auto nicht unbeaufsichtigt lassen. Wo ist das Problem? |
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| AW: Munitionstransport im Auto in Verbindung mit Waffentransport Gibt kein Problem ;o) Also sehe ich das richtig, daß man die Munition auch während des Transportes zum Schießstand nicht unbedingt verschließen muß, wenn man Waffe und Munition gleichzeitig befördert? Es reicht, wenn die Waffe verschlossen ist und die Munition nicht im gleichen Behältnis aufbewahrt wird? Dann erübrigt sich natürlich meine Eingangsfrage...;o)) |
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