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Munition im Auto

Dies ist eine Diskussion zu Munition im Auto innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 09:46
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Munition im Auto

kurz und knapp:

A ist Jäger und wurde auf dem Weg von einer Wirtschaft nach Hause von der Polizei angehalten. Es wuren 5 Schuss Munition im Auto (frei herumliegend) gefunden.

Welcher OWI-Tatbestand ist einschlägig?
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Alt 08.10.2010, 10:37
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AW: Munition im Auto

§ 13 Abs. 3 AWaffV i.V.m. § 34 Nr. 12 AWaffV
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 08.10.2010, 10:48
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AW: Munition im Auto

Besten Dank! Renommee geht leider nicht mehr.
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Alt 08.10.2010, 12:22
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AW: Munition im Auto

Ich habs mir jetzt nochmal angesehen.

§ 13 Abs. 3 AWaffV regelt:

Zitat:
(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
Aber hier geht es doch um den Transport. Inwiefern kann also der § 13 Abs. 3, der ja die Aufbewahrung regelt, auf diesen Fall angewendet werden?
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Alt 08.10.2010, 16:05
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AW: Munition im Auto

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen
Aber hier geht es doch um den Transport. Inwiefern kann also der § 13 Abs. 3, der ja die Aufbewahrung regelt, auf diesen Fall angewendet werden?
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Patronen Tag und Nacht lose irgendwo im Auto rumliegen, weil sie der Betroffene vielleicht einfach vergessen hat.
Ansonsten gibt es für das Führen bzw. den Transport von Munition keine besonderen Vorschriften, insbesondere keine Verpflichtung, (anders als bei Schusswaffen) ein verschlossenes Behältnis
zu benutzen. Die Munition muss lediglich getrennt von der/den Waffe(n) transportiert werden, notfalls kann ich sie mir auch in die Jackentasche stecken.
In diesem Fall läge auch keine OWi vor.
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Geändert von Volker4 (08.10.2010 um 16:06 Uhr). Grund: zu früh auf "absenden" gedrückt
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Alt 08.10.2010, 16:10
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AW: Munition im Auto

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Patronen Tag und Nacht lose irgendwo im Auto rumliegen, weil sie der Betroffene vielleicht einfach vergessen hat.
Ansonsten gibt es für das Führen bzw. den Transport von Munition keine besonderen Vorschriften, insbesondere keine Verpflichtung, (anders als bei Schusswaffen) ein verschlossenes Behältnis
zu benutzen. Die Munition muss lediglich getrennt von der/den Waffe(n) transportiert werden, notfalls kann ich sie mir auch in die Jackentasche stecken.
In diesem Fall läge auch keine OWi vor.
Es ist davon auszugehen, dass der Jäger sie aus Unachtsamkeit nach dem letzten Schießen darin vergessen hatte. Ab wann wäre denn ein Aufbewahren im Auto gegeben?

Wenn der Jäger nun zur Polizei sagt, er hat sie vergessen, dann ist es ein Aufbewahren und somit eine OWI - wenn er hingegen sagt, dass er die Munition nur transportiert hat, dann liegt keine OWI vor...seltsam!

Ist dann aber auch etwas komisch, dass Munition frei rumliegen darf, aber man bei Waffen so penibel ist, wobei doch die Munition gefährlicher ist, oder?!
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Alt 08.10.2010, 16:41
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AW: Munition im Auto

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen
Ab wann wäre denn ein Aufbewahren im Auto gegeben?
In dem Moment, wo der Jäger sein Auto parkt und aussteigt.

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen
Ist dann aber auch etwas komisch, dass Munition frei rumliegen darf, aber man bei Waffen so penibel ist, wobei doch die Munition gefährlicher ist, oder?!
Zu Risiken und Nebenwirkungen dieses Gesetzes fragen Sie bitte den Bundesinnenminister.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 16:44
V.I.P.
 
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AW: Munition im Auto

Ich wollte auch gerade einhaken. Es gibt keinen Tatbestand "Führen von Munition". Wer eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz hat, darf sie auch dabei haben. Jedoch sollte die Munition nicht im Auto lagern. Erst dann wird es ein Verstoß gegen § 36 WaffG.
Der Jäger ist alleinig aufgrund seines (gelösten) Jagdscheines zum Erwerb und Besitz jeglicher Langwaffenmunition berechtigt. Nur bei Munition einer Kurzwaffe muss der Munitionseintrag in der grünen WBK stehen. Selbstverständlich muss der Betreffende Perso, Jagdschein und ggf. WBK dabei haben.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 16:48
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AW: Munition im Auto

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Erst dann wird es ein Verstoß gegen § 36 WaffG.
Auch, aber der Teil des § 36 WaffG, der das regelt, hat keine OWi-Vorschrift. Deshalb über die AWaffV.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 08:40
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AW: Munition im Auto

Ok, besten Dank bisher.

Dass heißt nun jedoch, dass davon ausgegangen werden kann (da A von der Wirtschaft kommt und demnach das Auto geparkt hatte), dass A die Munition im Auto aufbewahrt hat, oder?
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