Dies ist eine Diskussion zu Mitführen und Besitz von einem Schlagring innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Mitführen und Besitz von einem Schlagring |
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Der Besitz ist schon verboten, nicht nur die Anwendung. Strafe: bis zu drei Jahren Knast oder Geldstrafe. Derjenige sollte den Schlagring am besten entsorgen und sich ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) zulegen. Das darf er auch als 16-jähriger besitzen und führen. Flüssig- und Gelstrahl haben gegenüber Spray den Vorteil, dass es windunempfindlich ist und eine grüßere Reichweite hat. Dafür muss man besser zielen! Dazu empfielt sich der Besuch eines Selbstverteidigungskurses oder besser noch eine regelmäßige Teilnahme an solchen. Den Schlagring hätte derjenige wahrscheinlich sowieso am eigenen Leib erfahren.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Zitat:
Die Wahrscheinlichkeit das man sich selbst erwischt ist auch deutlich geringer, auch innerhalb geschlossener Räume
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Zitat:
Der Rest sollte doch für eine Verurteilung nebst saftiger Strafe reichen. Da Selbstverteidigungsmittel mindestens fragwürdig sind, bleibt nur der Schutz der Polizei. Der Hinweis, dass einer der Täter einen klar verbotenen Gegenstand - den Schlagring - bei sich führt, reicht immer für eine unverzügliche Hausdurchsuchung, das insbesondere, weil der Täter bereits Straftaten begangen hat und weitere angedroht sind. Ich kann mir da auch nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt da lange zögert. Von daher sollte Ruhe einkehren, ohne Selbstjustiz in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen zu begehen. |
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Zitat:
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring @Angelito: Zustimmung! Danke für die Ergänzung. Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Genau, zumal es im echten Leben nicht läuft wie in einer Krimiserie in der die Polizei einen auf Schritt und Tritt begleitet bis die Täter erwischt sind.
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Zitat:
Und der Selbstschutz rechtfertigt nicht gegen dem Verbot des Schlagringes zu verstoßen. |
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| AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring Zitat:
Schlagringe sind ja nicht deswegen verboten, weil dem Gesetzgeber gerade nichts Besseres eingefallen ist, sondern weil die Dinger bei Gebrauch übelste Verletzungen hervorrufen können. Und da wird es dann auch keinen Richter oder Staatsanwalt interessieren, ob man den "nur" zum Selbstschutz dabei hatte. Am Ende müsste sich Person A wegen Verstoßes gegen das WaffG und, wenn er Pech hat, auch noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ob das subjektive Sicherheitsgefühl durch den Schlagring den ganzen Ärger, den man dadurch bekommen kann, aufwiegt, wage ich mal zu bezweifeln. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mich mit einem Schlagring gegen 6 Angreifer effektiv wehren kann.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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