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Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Dies ist eine Diskussion zu Mitführen und Besitz von einem Schlagring innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 06.12.2011, 21:25
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Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Mal angenommen Person A , nicht vorbestraft o.ä. im Alter von 16 Jahren wird von einer 6 köpfigen Gruppe mitten in seiner Wohngegend ausgeraubt. Daraufhin geht Person A zur Polizei, findet Daten der Gruppenmitglieder raus und zeigt sie an. Person A hat Beweise, dass einer der Täter sein Handy hatte und damit telefoniert hatte und das 1 Woche lang. Es kommt zur Anzeige, die 6 jugendlichen zwischen 15 und 17 müssen eine Geldstrafe zahlen oder sind auf Bewährung oder ähnliches. Weil Person A gehört hatte, dass die 6 Jugendlichen oft mit Verstärkung einzelne Personen krankenhausreif geprügelt haben, besorgt sich Person A einen Schlagring zur Sicherheit. Er ist sich völlig bewusst, dass das gegen das Waffengesetz verstößt, jedoch führt Person A nun immer einen Schlagring mitsich, für den Fall, dass die Gruppe ihn alleine abpasst und zusammenschlagen will. Mit was für eine Strafe müsste Person A rechnen, wenn er den Schlagring mitsich mitführt bzw. falls es wirklich zu einer Auseinandersetzung mit der Gruppe kommt und diesen Schlagring dann auch benutzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 21:34
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Der Besitz ist schon verboten, nicht nur die Anwendung. Strafe: bis zu drei Jahren Knast oder Geldstrafe. Derjenige sollte den Schlagring am besten entsorgen und sich ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) zulegen. Das darf er auch als 16-jähriger besitzen und führen. Flüssig- und Gelstrahl haben gegenüber Spray den Vorteil, dass es windunempfindlich ist und eine grüßere Reichweite hat. Dafür muss man besser zielen! Dazu empfielt sich der Besuch eines Selbstverteidigungskurses oder besser noch eine regelmäßige Teilnahme an solchen.

Den Schlagring hätte derjenige wahrscheinlich sowieso am eigenen Leib erfahren.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 21:56
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Flüssig- und Gelstrahl haben gegenüber Spray den Vorteil, dass es windunempfindlich ist und eine grüßere Reichweite hat.
Außerdem sieht man wo man getroffen hat und das Ding ist kälteunempfindlicher. Außerdem muss man ein Spray regelmäßig schütteln, ein Gel nicht.
Die Wahrscheinlichkeit das man sich selbst erwischt ist auch deutlich geringer, auch innerhalb geschlossener Räume
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 11:24
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von oskafet Beitrag anzeigen
Mal angenommen Person A , nicht vorbestraft o.ä. im Alter von 16 Jahren...
besorgt sich Person A einen Schlagring zur Sicherheit. Er ist sich völlig bewusst, dass das gegen das Waffengesetz verstößt,
...
Na klasse. Völlig im Klaren der gesetzlichen Lage und dessen eindeutigen Verbotes schon mal erkundigen, was denn diese Straftat "so einbringt". Also abwägen wie hoch die Strafe ist, wa? Du bist mir ja ein schönes Früchtchen.
Zitat:
Zitat von oskafet Beitrag anzeigen
wird von einer 6 köpfigen Gruppe mitten in seiner Wohngegend ausgeraubt...
Der Rest sollte doch für eine Verurteilung nebst saftiger Strafe reichen. Da Selbstverteidigungsmittel mindestens fragwürdig sind, bleibt nur der Schutz der Polizei.
Zitat:
Zitat von oskafet Beitrag anzeigen
jedoch führt Person A nun immer einen Schlagring mitsich,
Der Hinweis, dass einer der Täter einen klar verbotenen Gegenstand - den Schlagring - bei sich führt, reicht immer für eine unverzügliche Hausdurchsuchung, das insbesondere, weil der Täter bereits Straftaten begangen hat und weitere angedroht sind. Ich kann mir da auch nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt da lange zögert.
Von daher sollte Ruhe einkehren, ohne Selbstjustiz in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen zu begehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 11:26
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Der Hinweis, dass einer der Täter einen klar verbotenen Gegenstand - den Schlagring - bei sich führt, reicht immer für eine unverzügliche Hausdurchsuchung, das insbesondere, weil der Täter bereits Straftaten begangen hat und weitere angedroht sind. Ich kann mir da auch nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt da lange zögert.
Von daher sollte Ruhe einkehren, ohne Selbstjustiz in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen zu begehen.
Das Opfer führt den Schlagring mit um sich gegen weitere Übergriffe zu schützen
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Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 11:28
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

@Angelito: Zustimmung! Danke für die Ergänzung.
Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Da Selbstverteidigungsmittel mindestens fragwürdig sind, bleibt nur der Schutz der Polizei.
Was ist an Selbstverteidigung fragwürdig, solange sie im Rahmen des Gesetzes bleibt? Wenn man sich auf den Schutz durch die Polizei verlässt, kann das böse enden.

Zitat:
Der Hinweis, dass einer der Täter einen klar verbotenen Gegenstand - den Schlagring - bei sich führt,
Ist aber nicht so. Der A (das Opfer) hat sich einen Schlagring zugelegt um sich damit im Ernstfall zu verteidigen.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 11:30
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
@Angelito: Zustimmung! Danke für die Ergänzung.
Was ist an Selbstverteidigung fragwürdig, solange sie im Rahmen des Gesetzes bleibt? Wenn man sich auf den Schutz durch die Polizei verlässt, kann das böse enden.
Genau, zumal es im echten Leben nicht läuft wie in einer Krimiserie in der die Polizei einen auf Schritt und Tritt begleitet bis die Täter erwischt sind.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 11:37
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Genau, zumal es im echten Leben nicht läuft wie in einer Krimiserie in der die Polizei einen auf Schritt und Tritt begleitet bis die Täter erwischt sind.
Es ist nun mal leider so, dass der Gesetzgeber alle Selbstverteidigungsmittel mit Ausnahme einer SSW faktisch nicht mehr (zum führen) erlaubt.
Und der Selbstschutz rechtfertigt nicht gegen dem Verbot des Schlagringes zu verstoßen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 14:03
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AW: Mitführen und Besitz von einem Schlagring

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Und der Selbstschutz rechtfertigt nicht gegen dem Verbot des Schlagringes zu verstoßen.
Genau das ist der springende Punkt.
Schlagringe sind ja nicht deswegen verboten, weil dem Gesetzgeber gerade nichts Besseres eingefallen ist, sondern weil die Dinger bei Gebrauch übelste Verletzungen hervorrufen können. Und da wird es dann auch keinen Richter oder Staatsanwalt interessieren, ob man den "nur" zum Selbstschutz dabei hatte.
Am Ende müsste sich Person A wegen Verstoßes gegen das WaffG und, wenn er Pech hat, auch noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Ob das subjektive Sicherheitsgefühl durch den Schlagring den ganzen Ärger, den man dadurch bekommen kann, aufwiegt, wage ich mal zu bezweifeln. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mich mit einem Schlagring gegen 6 Angreifer effektiv wehren kann.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 14:21
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Genau das meine ich.
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