Dies ist eine Diskussion zu Mit SSW erwischt innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mit SSW erwischt Mal angenommen Person A und Person B gehen in einen Wald und Person B schiesst mit einer SSW 1-2mal. Ein Spaziergänger bemerkt es und meldet es bei der Polizei. Die beiden wurden dann von der Polizei überführt haben die Tat gestanden. Mit was für rechtlichen Folgen muss Person A rechnen? Und mit welchen Folgen Person B?(Besitzer der SSW) Wenn man davon ausgeht das beide nicht vorbestraft sind und in keiner Art und Weise bisdahin aufgefallen sind. Gruß |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Du wünscht eine Rechtsberatung für Deinen Bekannten? Dann ab zum Anwalt! Solltest Du aber hier eine Diskussion über einen fiktiven SV wünschen, solltest Du die Forenregeln, insbesondere Ziffern 2 + 3 beachten und den Beitrag forenkonform abändern
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Zitat:
Dann A Unbeteiligter? Schießen ohne Schießerlaubnis - OWI bis 10.000 x 2 wg Dummheit. Wenn kein KWS, Führen ohne Erlaubnis - Straftat, Ausgang offen. Wenn B doch an A überlassen hat und A ist minderjährig, überlassen an Unberechtigte - bei erlaubnisfreien Waffen OWI. Zitat:
|
| |||
| AW: Mit SSW erwischt |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Zitat:
Zitat:
Wer zum Teufel ist denn nun C? |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt C ist der Besitzer der Waffe, und B sein Bruder. C war allerdings auf dem Weg zur Bundeswehr Da bei A also keine Straftat vorliegt wird es fallen gelassen oder im Schlimmsten fall kommt er mit Sozialstunden davon oder? Die Karriere bei der Polizei oder beim Bund dürfte für B dann wohl gelaufen sein oder? |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Hi, tut mir leid... also C hat die waffe zuhause liegen lassen ( ich weiss nicht ob dies bei einer SSW erlaubt ist, da soweit ich weiss es nicht verboten ist solch eine zuhause zu haben, auch ohne den kleinen Waffenschein) A, B und C sind allesamz Volljährig und somit wohl voll Strafmündig |
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Zitat:
Gerade wenn der Berufswunsch Soldat ist, so kann man sich doch besser verpflichten und freiwillig für den nächsten Afghanistan-Einsatz melden. Zitat:
|
| |||
| AW: Mit SSW erwischt Zitat:
Deutlich - der KWS ist keine Schießerlaubnis. Auch mit KWS darf man (auch nicht) im Wald und zu Silvester auf der Straße rumballern. Aufbewahrung - der Waffenbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die Waffen in seinem Besitz nicht in unberechtigte Hände gelangen. Bei erlaubnispflichtigen Waffen klar mit Waffenschränken in verschiedenen Klassifizierungen geregelt, aber auch die nicht erlaubnispflichtige Waffe gehört unter Verschluss. Das Behältnis muss nur nicht zertifiziert sein. Das ist um so mehr wichtiger, wenn der Besitzer nicht ausschließlich alleine den Haustürschlüssel hat. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erwischt !!! | Betäubungsmittelrecht | 19.03.2009 19:36 |
| Mit PEP erwischt | Betäubungsmittelrecht | 12.03.2009 21:47 |
| 2te mal erwischt [PLS HELP] -.- | Betäubungsmittelrecht | 26.04.2008 19:55 |
| Zum 2. mal erwischt! OH!OH! | Betäubungsmittelrecht | 12.12.2007 17:30 |
| mit 50 g erwischt | Betäubungsmittelrecht | 06.10.2007 00:07 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios