Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mit SSW erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit SSW erwischt innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 22:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mit SSW erwischt

Hallo zusammen,

Mal angenommen Person A und Person B gehen in einen Wald und Person B schiesst mit einer SSW 1-2mal. Ein Spaziergänger bemerkt es und meldet es bei der Polizei.
Die beiden wurden dann von der Polizei überführt haben die Tat gestanden.
Mit was für rechtlichen Folgen muss Person A rechnen?
Und mit welchen Folgen Person B?(Besitzer der SSW)
Wenn man davon ausgeht das beide nicht vorbestraft sind und in keiner Art und Weise bisdahin aufgefallen sind.

Gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 22:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Du wünscht eine Rechtsberatung für Deinen Bekannten? Dann ab zum Anwalt!

Solltest Du aber hier eine Diskussion über einen fiktiven SV wünschen, solltest Du die Forenregeln, insbesondere Ziffern 2 + 3 beachten und den Beitrag forenkonform abändern
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 23:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Zitat:
Zitat von KenS
Hallo zusammen,

Mal angenommen Person A und Person B gehen in einen Wald und Person B schiesst mit einer SSW 1-2mal. Ein Spaziergänger bemerkt es und meldet es bei der Polizei.
Die beiden wurden dann von der Polizei überführt haben die Tat gestanden.
Mit was für rechtlichen Folgen muss Person A rechnen?
Und mit welchen Folgen Person B?(Besitzer der SSW)
B ist Besitzer und hat geschossen?
Dann A Unbeteiligter?

Schießen ohne Schießerlaubnis - OWI bis 10.000 € x 2 wg Dummheit.
Wenn kein KWS, Führen ohne Erlaubnis - Straftat, Ausgang offen.
Wenn B doch an A überlassen hat und A ist minderjährig, überlassen an Unberechtigte - bei erlaubnisfreien Waffen OWI.

Zitat:
Zitat von KenS
Wenn man davon ausgeht das beide nicht vorbestraft sind und in keiner Art und Weise bisdahin aufgefallen sind.
Na das ist ja nun vorbei.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 23:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mit SSW erwischt

Gehen wir mal davon aus, dass A und B keinen Waffenschein haben.
A war Unbeteiligt und standt nur daneben.
Kommt es überhaupt zu einem Urteil für A und hat es folgen für den Besitzer der WAffe Person C?
Gibt es einen rechtlichen unterschied ob A wusste was B vorhat bei einem Urteil?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 23:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Zitat:
Zitat von KenS
Gehen wir mal davon aus, dass A und B keinen Waffenschein haben.
A war Unbeteiligt und standt nur daneben.
Für B Gratulation.
Zitat:
Zitat von KenS
Kommt es überhaupt zu einem Urteil für A und hat es folgen für den Besitzer der WAffe Person C?
Gibt es einen rechtlichen unterschied ob A wusste was B vorhat bei einem Urteil?
A ist dann ja wohl unbeteiligt. Mal schauen, ob der StaA A als Zeuge vorläd.
Wer zum Teufel ist denn nun C?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 23:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mit SSW erwischt

C ist der Besitzer der Waffe, und B sein Bruder.
C war allerdings auf dem Weg zur Bundeswehr
Da bei A also keine Straftat vorliegt wird es fallen gelassen oder im Schlimmsten fall kommt er mit Sozialstunden davon oder?
Die Karriere bei der Polizei oder beim Bund dürfte für B dann wohl gelaufen sein oder?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 16:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Zitat:
Zitat von KenS
C ist der Besitzer der Waffe, und B sein Bruder.
C war allerdings auf dem Weg zur Bundeswehr
Hat C dem B die Waffe überlassen? Ist B minderjährig? Lass dir nicht alles aus der Nase ziehen.

Zitat:
Zitat von KenS
Da bei A also keine Straftat vorliegt wird es fallen gelassen oder im Schlimmsten fall kommt er mit Sozialstunden davon oder?
Wofür Sozialstunden? Oder hat A den B angestiftet?

Zitat:
Zitat von KenS
Die Karriere bei der Polizei oder beim Bund dürfte für B dann wohl gelaufen sein oder?
Wahrscheinlich. Das heißt aber nicht, dass man es nicht trotzdem versuchen könnte.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 18:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mit SSW erwischt

Hi, tut mir leid...

also C hat die waffe zuhause liegen lassen ( ich weiss nicht ob dies bei einer SSW erlaubt ist, da soweit ich weiss es nicht verboten ist solch eine zuhause zu haben, auch ohne den kleinen Waffenschein)
A, B und C sind allesamz Volljährig und somit wohl voll Strafmündig
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 18:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Zitat:
Zitat von KenS
also C hat die waffe zuhause liegen lassen ( ich weiss nicht ob dies bei einer SSW erlaubt ist, da soweit ich weiss es nicht verboten ist solch eine zuhause zu haben, auch ohne den kleinen Waffenschein)
Und B hat sich die Waffe einfach genommen um damit ein wenig im Wald rumzuballern? Schon mal dran gedacht, dass ein Jogger oder sonstwer vielleicht viel schlimmeres vermuten könnte? Einen Mord oder Selbstmord zum Beispiel? Oder eine Wehrsportübung der örtlichen Neonazis oder gar ein paar islamistischer Terroristen? Selbst wenn ein kleiner Waffenschein vorhanden gewesen wäre, so berechtigt das nicht zum Schießen, sondern nur zum Führen.

Gerade wenn der Berufswunsch Soldat ist, so kann man sich doch besser verpflichten und freiwillig für den nächsten Afghanistan-Einsatz melden.

Zitat:
Zitat von KenS
A, B und C sind allesamz Volljährig und somit wohl voll Strafmündig
Wieder nicht ganz richtig. Heranwachsende (18. bis vollendetes 20. Lebensjahr) können unter Umständen noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Zum Beispiel wenn sie ein wenig zurückgeblieben sind.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 20:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit SSW erwischt

Zitat:
Zitat von KenS
also C hat die waffe zuhause liegen lassen ( ich weiss nicht ob dies bei einer SSW erlaubt ist, da soweit ich weiss es nicht verboten ist solch eine zuhause zu haben, auch ohne den kleinen Waffenschein)
Ja und nein. Der KWS ist die Erlaubnis zum Führen einer Waffe. Er hat nichts mit dem Erwerb, Besitz oder dem Schießen zu tun.
Deutlich - der KWS ist keine Schießerlaubnis. Auch mit KWS darf man (auch nicht) im Wald und zu Silvester auf der Straße rumballern.

Aufbewahrung - der Waffenbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die Waffen in seinem Besitz nicht in unberechtigte Hände gelangen. Bei erlaubnispflichtigen Waffen klar mit Waffenschränken in verschiedenen Klassifizierungen geregelt, aber auch die nicht erlaubnispflichtige Waffe gehört unter Verschluss. Das Behältnis muss nur nicht zertifiziert sein. Das ist um so mehr wichtiger, wenn der Besitzer nicht ausschließlich alleine den Haustürschlüssel hat.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erwischt !!! Betäubungsmittelrecht 19.03.2009 19:36
Mit PEP erwischt Betäubungsmittelrecht 12.03.2009 21:47
2te mal erwischt [PLS HELP] -.- Betäubungsmittelrecht 26.04.2008 19:55
Zum 2. mal erwischt! OH!OH! Betäubungsmittelrecht 12.12.2007 17:30
mit 50 g erwischt Betäubungsmittelrecht 06.10.2007 00:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN