Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mit Softairs erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Mit Softairs erwischt innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 19:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mit Softairs erwischt

Guten Abend
Nehmen wir einmal an ,dass sich 3 Personen in einem Wald treffen (Alle Personen sind über 18 Jahre alt)
Auf jedenfall haben Person a , Person b und Person c im besagten Wald sich mit Softairs beschoßen.
Die Polizei wurde von jemanden kontaktiert ,der dieses mitbekommen hat .
Auf jedenfall kamen die Polizisten , weil die Person ,die dieses Schauspiel aus guter Entfernung beobachtet hat dachte , dass es sich um echte Waffen handelt.
Die Softairs wurden von der Polizei nicht einkassiert , sondern die beiden Waffen wurden sofort Person b und Person c wieder gegeben noch im Wald.
Den Personen wurde gesagt ,dass sie diese im Schrank einschließen sollen.
Person a gab bei der Polizei an ,dass er auch geschoßen habe aber die Waffen gehören Person b und Person c!
Meine Frage ist jetzt um was handelt es sich?!
Der Polizist meinte es wird nicht viel passieren ,wenn a, b und c großes Pech haben und das Verfahren nicht eingestellt wird, wird ein Bußgeld von 35 Euro verhängt.
Person as Vater ist selbst bei der Polizei und hat Person a ziemlich angeschnauzt...Der Vater von Person a meinte , dass auf jede Person Kosten um die 500 Euro zukommen werden.
Stimmt das ?Hierzu muss man sagen , dass der Vater von Person a gerne mal übertreibt.
Was haben Person a, b und c zu befürchten?
Gibt es vielleicht Unterscheidungen beim Bußgeld von Person a , weil dieser Person ja keine Waffe gehört?Passiert überhaupt was , weil die Waffen wurden nicht eingezogen? Ps:Im Wald wurde keine Art von Schaden angerichtet ...alle Waffen hatten unter 0,5 J. aus diesem Grund haben die Polizisten den Personen die Waffen sofort wieder gegeben ohne sie mitzunehmen und einem Test zu unterziehen

Liebe Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 20:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit Softairs erwischt

Verstoß gegen das WaffG, § 42a.
Ist eine OWI.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 21:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mit Softairs erwischt

Meinste ehrlich verstoß gegen das waffengesetz?
weil die haben uns die waffen wieder gegeben?
was für kosten kommen da jetzt pro kopf auf die 3 zu?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 21:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit Softairs erwischt

Zitat:
Zitat von Boskoban
Meinste ehrlich verstoß gegen das waffengesetz?
weil die haben uns die waffen wieder gegeben?
was für kosten kommen da jetzt pro kopf auf die 3 zu?
WaffG:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
...
1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a.entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 23:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mit Softairs erwischt

eine ordnungswidrigkeit steht nicht im führungszeugnis oder?
Also ich kann mcih dann ruhig jetzt bald bewerben?
was meinste kommt für eine strafe auf die jungs zu ...also wie hoch wird die geldstrafe sein?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 08:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Mit Softairs erwischt

Zitat:
Zitat von Boskoban
eine ordnungswidrigkeit steht nicht im führungszeugnis oder?
Also ich kann mcih dann ruhig jetzt bald bewerben?
was meinste kommt für eine strafe auf die jungs zu ...also wie hoch wird die geldstrafe sein?
Sollte somit nicht im BZR eingetragen werden. Geldstrafe steht doch da: bis zu 10.000 €. Müsste eigentlich wegen Dummheit verdoppelt werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mit SSW erwischt Waffenrecht 13.11.2009 08:50
Zum 2. mal erwischt! OH!OH! Betäubungsmittelrecht 12.12.2007 17:30
Rausgabe sichergestellter Softairs Waffenrecht 18.06.2007 15:31
Hausdurchsung und Sicherstellung von Softairs Waffenrecht 23.05.2007 21:57
Zielbeleuchtung bei Softairs Waffenrecht 20.01.2006 13:09





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN