Dies ist eine Diskussion zu Mit Polizei im Wald Paintball spielen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Mit Polizei im Wald Paintball spielen Mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt: 5 Jugendliche spielen Paintball mit legalen Markierern und alle sind 19-20 Jahre alt. Ort: Waldstück, dass an so kleine Schrebergärtchen angrenzt. Autos stehn ungfähr 500m davon entfertn. Eine Person steht bei den Autos, in voller Tarnmontur, einem Beutel mit Farbkugeln und einer Gesichtsmaske, aber ohne Waffe. Plötzlich kommt Polizei und frägt nach Ausweis und, da kein Ausweis vorhanden legt dieser Person Handschellen an. In den flogenden Minuten kommen mehrer Polizei Autos und finden die 5 Leute im nahen Waldstück mit den Waffen. Einer hat sogar 2 Waffen(Markierer) dabei. Dann werden Autos auseinander genommen und die Leute werden auf die Wache gebracht, inkl. den beschlagnamten Markierern. Dieser Person die bei den Autos stand wird nun ebenfalls das Führen einer Schusswaffe vorgeworden und die Sachen (Tarnklamotten und Munition) werden beschlagnamt. Personaldaten werden festgestellt und die Perosnen dürfen nach einer Belehrung nach Hause. Demnächst bekommen sie Post vom Staatsanwalt. Diese eine Person, die ohne Waffe da stand hat doch nichts illegales gemacht? Was für möglichkeiten hat diese Person? Danke und Grüße! |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Zitat:
Ilegales Führen einer Schusswaffe - Straftat nach WaffG Führen einer Anscheinwaffe - Owi nach WaffG Schießen ohne Schießerlaubnis Betreten von Grundstücken ohne Erlaubnis. Evtl. Gefährdung. Zitat:
Warme Unterwäsche, denn ich weiß nicht, ob der Knast beheizt ist. Gesellschaftsspiele mitmnehmen. Da handfeste Straftat kommt Post vom Staatsanwalt mit Sicherheit. Angesichts der Schwere des ersten Verstoßes, werden die anderen möglichweise fallen gelassen. |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Wenn jemand bezeugen kann, dass die "eine Person" keine Waffe (Anscheinswaffe) bei sich hatte, dann dürfte dieser einen Person nichts passieren. Was ich nicht verstehe, wieso Militärklamotten beschlagnahmt worden sind. Das halte ich für reine Schikane. Wenn die Polizisten natürlich einen schlechten Tag hatten, werde sie abstreiten, dass die eine Person keine Waffe bei sich hatte. So etwas gibt es auch! Matse |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Zitat:
Zitat:
Reine Tarnklamotten sind natürlich erlaubt. Mittlerweile auch in Jägerkreisen etabliert. |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Zitat:
also diese eine person hat anscheinend nen zettel von der polizei wo drauf steht, dass nur maske, handschuhe und farbkugeln beschlagnamt worden sind. die tarnklamotten hat die person dann auch gleich wieder bekommen ... |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Immerhin sind diese Gegenstände Teile einer Straftat. Sie sollten den absolut geringsten Teil und Wer der zu erwartenden Kosten und Ärger sein. Person A,B,X oder wie auch immer wird sicherlich ganz andere Probleme bekommen. Teuer wird das ohnehin. |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Zitat:
also die polizisten meinten zu dieser einen person, dass keine hohen kosten auf sie zukommen wird, da einkommensabhängig und schüler mit 50 EUR taschengeld... und die eigentliche frage ist ja eigentlich, ob diese person in der oben geschilderten situation für das illegale führen einer schusswaffe belangt werden kann? freu mich über jeden weiteren beitrag |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen Zitat:
Der Brolizist hat doch gar keine Ahnung, was da alles auf den Tisch kommt. Vielleicht ist Herr X ja ein Früchtchen und dem Richter wohlbekannt. Dann kann es sogar um Freiheitsstrafen gehen.Zitat:
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen mal angenommen diese person wird, (für mich unverändlicher weise) wegen illegaler führung einer waffe verurteilt, zu 10 Tagessätzen (also keine Vorstrafe). person ist 19 jahre alt und möchte in die USA einreisen, weiß jemand obs da wegen dieser aktion hier probleme geben kann ? grüße |
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| AW: Mit Polizei im Wald Paintball spielen 10 TS??? Ich kenne Leute, die wegen weit weniger im Zusammenhang mit dem WaffG zu 60 TS verurteilt worden. Das wird natürlich im BZR eingetragen. Inwieweit das Einfluss auf ein USA-Visum hat, weiß ich aber nicht. Der BZR-Eintrag gerade wegen Verstoß gegen das WaffG könnte oder wird sogar ein Hemmnis für eine spätere Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse wie KWS, Jagdschein oder WBK sein. |
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