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Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen

Dies ist eine Diskussion zu Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2010, 17:21
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Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen

5 Jugendliche fahren in einem Auto zu einem Wald und schiessen mit 2 Gaspistolen. DIe waffen sind neu da erst an dem Tag gekauft.Polizei hält an und nimmt beide Waffen weg. EIne der beiden ist nicht im Koffer geführt.Person X ist 18 und die Waffen sind auf Ihn registriert , er besitzt keinen kleinen Waffenschein.Er sagt es sind seine.

Frage:
-Bekommen alle 5 Personen einen Brief von der Polizei?
-Waffen werden wieder zurückgegeben?
-Strafen? Person X geht zur Schule. Strafen für die anderen?
-Brief kommt -> müssen die anderen 4 Personen zur Polzei gehen ?
Oder steht es Ihnen frei zu kommen?

sonstige hilfe ist willkommen
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  #2 (permalink)  
Alt 24.05.2010, 18:23
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AW: Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen

Zitat:
Zitat von bananen Beitrag anzeigen
-Bekommen alle 5 Personen einen Brief von der Polizei?
Wenn alle beteilgt waren und die Polizei ihre Arbeit richtig macht - sicher.
Zitat:
Zitat von bananen Beitrag anzeigen
-Waffen werden wieder zurückgegeben?
Das dürfte nicht das Problem sein. Möglicherweise werden die Waffen ohnehin entschädigungslos eingezogen und vernichtet.
Zitat:
Zitat von bananen Beitrag anzeigen
-Strafen? Person X geht zur Schule. Strafen für die anderen?
Tja, die Schule hat da nix mit zu tun. Das verhindert auch kein Verfahren oder Geldbuße. Einzig auf die höhe möglicher Sanktionen könnte das einen Einfluss haben.
Zitat:
Zitat von bananen Beitrag anzeigen
-Brief kommt -> müssen die anderen 4 Personen zur Polzei gehen ?
Oder steht es Ihnen frei zu kommen?
Zur Polizei gehts es einmal nur zu einer Aussage. Da werden sicher alle Personen geladen werden. Was danach kommt, ist viel entscheidender.

Schießen ohne Erlaubnis - OWI bis 10.000€
Führen ohne Erlaubnis (dazu wäre der KWS nötig gewesen) - Straftat
Wenn eine minderjährige Person das Ding auch noch in der Hand hatte - überlassen einer Waffe an Minderjährige - OWI
Dazu kommen möglicherweise Einträge in das BZR, somit kann sich das in ein Führungszeugnis fortpflanzen. Das ist natürlich schön, wenn der künftige Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch Einträge wegen Verstoßes des WaffG liest. Zudem dürfte es dann auf langer Sicher der Erwerb von waffenrechtlichen Erlaubnissen vorbei sein. Das sei erwähnt, falls man sich als Sportschütze oder Jäger betätigen möchte.

Somit summt sich das ganz schön.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2010, 18:30
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AW: Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen

Dann hätte ich noch eine Frage:
Da eine Waffe für Person B gekauft wurde , aber eben auf Namen der Person A
UND Person B auch noch mit dieser Schüsse abgegeben hatte,
Aber keinerlei Vorstrafen hatte und erst 16 war bzw jetz 17 ist.
Person B War nur einmal auffällig als Mittäterschaft bei einem kleinen Diebstahl im wert von etwa 15 euro.Ihm wurde gesagt das er jetz registriert ist aber ansonsten wäre da nichts also keine Vorstrafen oder ähnliches.

Was könnt ihm ,drohen falls Person A den Tatverlauf so angibt?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2010, 18:33
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AW: Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen

Zitat:
Zitat von bananen Beitrag anzeigen
Was könnt ihm ,drohen falls Person A den Tatverlauf so angibt?
Keine Ahnung - hoffentlich einen knallrot versohlten Hintern von Papa.
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