Dies ist eine Diskussion zu Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen Frage: -Bekommen alle 5 Personen einen Brief von der Polizei? -Waffen werden wieder zurückgegeben? -Strafen? Person X geht zur Schule. Strafen für die anderen? -Brief kommt -> müssen die anderen 4 Personen zur Polzei gehen ? Oder steht es Ihnen frei zu kommen? sonstige hilfe ist willkommen |
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| AW: Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen Wenn alle beteilgt waren und die Polizei ihre Arbeit richtig macht - sicher. Das dürfte nicht das Problem sein. Möglicherweise werden die Waffen ohnehin entschädigungslos eingezogen und vernichtet. Zitat:
Zitat:
Schießen ohne Erlaubnis - OWI bis 10.000€ Führen ohne Erlaubnis (dazu wäre der KWS nötig gewesen) - Straftat Wenn eine minderjährige Person das Ding auch noch in der Hand hatte - überlassen einer Waffe an Minderjährige - OWI Dazu kommen möglicherweise Einträge in das BZR, somit kann sich das in ein Führungszeugnis fortpflanzen. Das ist natürlich schön, wenn der künftige Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch Einträge wegen Verstoßes des WaffG liest. Zudem dürfte es dann auf langer Sicher der Erwerb von waffenrechtlichen Erlaubnissen vorbei sein. Das sei erwähnt, falls man sich als Sportschütze oder Jäger betätigen möchte. Somit summt sich das ganz schön. |
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| AW: Mit 2 Gaspistolen erwischt lassen Dann hätte ich noch eine Frage: Da eine Waffe für Person B gekauft wurde , aber eben auf Namen der Person A UND Person B auch noch mit dieser Schüsse abgegeben hatte, Aber keinerlei Vorstrafen hatte und erst 16 war bzw jetz 17 ist. Person B War nur einmal auffällig als Mittäterschaft bei einem kleinen Diebstahl im wert von etwa 15 euro.Ihm wurde gesagt das er jetz registriert ist aber ansonsten wäre da nichts also keine Vorstrafen oder ähnliches. Was könnt ihm ,drohen falls Person A den Tatverlauf so angibt? |
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