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Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Dies ist eine Diskussion zu Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09 innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 01:55
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Question Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Was darf eine Volljährige Person nun noch tragen?

Und welche Messer würden jetzt als Waffe oder sogar als Verbotene Waffe Gelten?

Ein feststehendes Einhand Messer mit einer Klingenlänge über 12cm z.B. ?

Ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von über 12 cm z.B. ?

Zum schnitzen oder Steak schneiden halt als alltags Werkzeug!

Was würde wohl bei einer Polizeikontrolle passieren wen sie es finden?

(natürlich bezogen auf einen Normalbürger mit reiner weste)
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 10:24
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AW: Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Viele Fragen, die schon x-mal diskutiert wurden.
Die Waffenrechtsänderung war nicht zum 1.1. sondern 1.4.08. und da wurde der § 42a neu eingeführt:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Die Liste der verbotenen Waffen ist lang, daher hier der Link:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_80.html
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 13:15
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AW: Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Rein theoretisch Person A trägt ein Messer bei der die klinge 15cm beträgt aber die ersten 3cm vom Griff aus nicht geschärft sind würde es wohl als 12cm oder 15cm klinge gelten?
Klinge definiert sich ja durch geschärft.

Ja Sorry aber zu Thema X mal Diskutiert habe ich in diesem Forum noch nichts Genaues gefunden.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 18:20
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AW: Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Nö, die Fehlschärfe zählt mit. Also vom Heft bis zur Klingenspitze messen.
Warum muss man so ein Riesending führen?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 22:12
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AW: Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Person A hat große Hände also braucht er ca.12cm Griff, und beim schnitzen muss man halt auch mal mit der zweiten Hand auf den Klingenrücken zupacken können um mehr druck ausüben zu können und bei 12cm Klinge bleibt dann nichts mehr über wo mit Mann schnitzen kann.
Und selbst das Steak Messer ist mit einer Klingenlänge von 13,5cm zu groß (ist ein Klappmesser ) und noch mal eins für ca. 350€ nur wegen einem Gesetz?
Zur Erklärung in den meisten Restaurants bekommt man Messer mit gezackter Klinge und der Meinung nach von Person A macht das essen keinen spaß mehr wenn man das Fleisch so zerfetzt!
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  #6 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 23:14
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AW: Messer im Verschärften Waffengesetz vom 01.01.09

Person A kann auch zu Hause schnitzen. Dafür muss er kein Messer > 12 cm in dr Öffentlickiet führen.
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