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Markenzeichen Schlagring

Dies ist eine Diskussion zu Markenzeichen Schlagring innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 20:40
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Markenzeichen Schlagring

Mal angenommen ein Gürteldesigner hat ein Markenzeichen entworfen welcher als Schlagring Missbraucht werden könnte. Diese und andere Zeichen möchte der Gürteldesigner nun aus Metall auf Gürtelschnallen schrauben und als "Gürtelschnalle mit wechelbarem Emblem" vertreiben.

Ist dies legal oder fällt der Gürtel unters Waffenrecht?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 17:35
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AW: Markenzeichen Schlagring

Hab nun folgendes gefunden

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...schlagring.pdf

dort steht:
"Für die Einstufung als Schlagring entscheidend ist die der Hand angepasste Bauform und die darüber hinaus die klare Zweckbestimmung, die sich aus der Bezeichnung "Edelstahl Schlagring-Fersenschutz" des Anbieters ergibt".

Aber der Gürteldesigner würde ja nur sein
Markenzeichen (was der Hand zwar leicht angepasst wurde) vertreiben, ohne es als Schlagwaffe anzubieten. Und das Markenzeichen hat keine änhlichkeit zu eienm klassichen Schlagring könnte aber durchaus dazu genutz werden.

Wäre dies eine Möglichegrauzone?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 20:27
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AW: Markenzeichen Schlagring

Probiere es aus. Aber im Knast gibt es kein Internet.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 14:29
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AW: Markenzeichen Schlagring

Zitat:
Zitat von Mandant88 Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Gürteldesigner hat ein Markenzeichen entworfen welcher als Schlagring Missbraucht werden könnte.
In dem Fall hat er einen Schlagring entworfen, der auch als Gürtelschnalle dienen kann.
Solange Form und Material die Waffeneigenschaft unterstützen, ist es ein verbotener Gegenstand. Da spielt es auch keine Rolle, ob ich mir für dieses Ding einen schicken neuen Namen ausdenke.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 28.05.2011, 17:21
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AW: Markenzeichen Schlagring

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
In dem Fall hat er einen Schlagring entworfen, der auch als Gürtelschnalle dienen kann.
Solange Form und Material die Waffeneigenschaft unterstützen, ist es ein verbotener Gegenstand.
Wenn die Zweckbestimmung eine andere ist, dann ist der Gegenstand nicht verboten. Was genau die Zweckbestimmung eines Gegenstandes ist, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Dort nutzen Schutzbehauptungen dann nichts mehr. Ein Gegenstand, der mehr oder weniger offensichtlich (auch) dazu gedacht ist, als Schlagring eingesetzt zu werden, der bleibt auch dann verboten, wenn der Verkäufer behauptet es sei nur ein Hinternkratzer. Eine "Grauzone" kann ich da nicht entdecken @Mandant88
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 28.05.2011, 17:37
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AW: Markenzeichen Schlagring

Wer gewerblich sowas herstellen will, kann beim BKA ein Feststellungsgutachten zur Herstellung einer Rechtssicherheit beantragen.

Wer aber einen Schlagring als solchen herstellt, ihn aber als Gürtelschnalle tarnt, so bleibt es ein verbotener Gegenstand. Vielmehr kommt da möglichweise noch ein zusätzliches Verbotsmerkmal der als Alltagsgegenstand getarnte Waffe in Frage.
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