Dies ist eine Diskussion zu Markenzeichen Schlagring innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Markenzeichen Schlagring Ist dies legal oder fällt der Gürtel unters Waffenrecht? MfG |
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| AW: Markenzeichen Schlagring Hab nun folgendes gefunden http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...schlagring.pdf dort steht: "Für die Einstufung als Schlagring entscheidend ist die der Hand angepasste Bauform und die darüber hinaus die klare Zweckbestimmung, die sich aus der Bezeichnung "Edelstahl Schlagring-Fersenschutz" des Anbieters ergibt". Aber der Gürteldesigner würde ja nur sein Markenzeichen (was der Hand zwar leicht angepasst wurde) vertreiben, ohne es als Schlagwaffe anzubieten. Und das Markenzeichen hat keine änhlichkeit zu eienm klassichen Schlagring könnte aber durchaus dazu genutz werden. Wäre dies eine Möglichegrauzone? MfG |
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| AW: Markenzeichen Schlagring Probiere es aus. Aber im Knast gibt es kein Internet. |
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| AW: Markenzeichen Schlagring Zitat:
Solange Form und Material die Waffeneigenschaft unterstützen, ist es ein verbotener Gegenstand. Da spielt es auch keine Rolle, ob ich mir für dieses Ding einen schicken neuen Namen ausdenke.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Markenzeichen Schlagring Wenn die Zweckbestimmung eine andere ist, dann ist der Gegenstand nicht verboten. Was genau die Zweckbestimmung eines Gegenstandes ist, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Dort nutzen Schutzbehauptungen dann nichts mehr. Ein Gegenstand, der mehr oder weniger offensichtlich (auch) dazu gedacht ist, als Schlagring eingesetzt zu werden, der bleibt auch dann verboten, wenn der Verkäufer behauptet es sei nur ein Hinternkratzer. Eine "Grauzone" kann ich da nicht entdecken @Mandant88
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Markenzeichen Schlagring Wer gewerblich sowas herstellen will, kann beim BKA ein Feststellungsgutachten zur Herstellung einer Rechtssicherheit beantragen. Wer aber einen Schlagring als solchen herstellt, ihn aber als Gürtelschnalle tarnt, so bleibt es ein verbotener Gegenstand. Vielmehr kommt da möglichweise noch ein zusätzliches Verbotsmerkmal der als Alltagsgegenstand getarnte Waffe in Frage. |
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