Dies ist eine Diskussion zu Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Zitat:
Erwerb und Besitz strafbar gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG Strafrahmen: Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe Zitat:
Ich glaube, für die Antwort bist Du hier im falschen Forum. |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Die möglichkeit irgendetwas anonym abzugeben besteht also nicht? (zB bei Entsorgungsunternehmen, Polizei...) |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Nungut, ist ja auch alles hypotetisch... Dazu habe ich noch folgendes gefunden: http://www.pnn.de/potsdam/58630/ wobei es sich aber wohl nicht um Platzpatronen handelte (Anscheinend ist Manövermunition auch vom KrWaffKontrG ausgenommen). Schon interessant, dass es zwar Babyklappen gibt, aber sonst nichts vergleichbares... Wie sieht es nun im Vergleich zu Munition, mit Patronenhülsen und ähnlichem aus? Etwa aus Bundeswehrbeständen? Fallen diese unter irgendeine gesetzliche Regelung? |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Ich finde es nicht auf die Schnelle, aber behördliche Patronenmunition ohne die Verbotsmerkmale, wie Leuchtspur, Sprengtsatz usw., die aus normalen (zivilen) Waffen verschossen werden kann, hat nicht das Verbotmerkmal nach Anlage ... WaffG. Aber 1. ist Munition jeder Art für Feuerwaffen (Ausnahme Kartuschenmunition für PTB-Waffen) erlaubnispflichtig. 2. Ist diese Munition nicht CIP-geprüft, reicht die Erwerbserlaubnis über Jagdschein oder WBK nicht. Dafür ist eine Erwerbserlaubnis über den MES für Sammler notwendig. Fast jede Behördenmunition (Polizei, Zoll; BW) ist nicht CIP-geprüft. Erkennbar am fehlenden CIP Prüfzeichen auf der Packung und am fehlen der sonst vorgeschriebenen Kennzeichnung der Patronen selbst. Die Kennzeichnung jeder (Zentralfeuer)Patrone mit Hersteller(Kennzeichen) und Munitionsbezeichnung ist Pflicht. Auf Behördenmunition findet sich nur eine Los-Nummer am Bodenstempel. Aber der Besitz von erlaubnispflichtiger Munition ohne entsprechende Erwerbserlaubnis ist eine Straftat. Die grünen Manöberpatronen aus Kunststoff sind Platzpatronen, während die blauen Üb-Patrronen ein Kunststoffgeschoss für Kurzbahn haben. Beide sind für Sammler mit MES für Kaliber aller Art erlaubt. (MES= Munitionserwerbsschein) |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Zitat:
("1.5.7 Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.") (Die Frage, warum man außerhalb des militärischen Bereichs Platzpatronen für Langwaffen verwenden sollte, sei mal dahingestellt - aber für Filmaufnahmen, Theateraufführungen u.ä. ist sowas ja zumindest grundsätzlich vorstellbar. Diese Frage ist aber rechtlich ohne Relevanz.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Zitat:
Wurde sie für die Bundeswehr hergestellt, ist sie bestimmt für die Verwendung in deren Waffen, unabhängig von weiteren (zivilen) Verwendungsmöglichkeiten. Ansonsten würde diese Vorschrift auch keinen Sinn machen, da es für so ziemlich jede militärische oder polizeiliche Waffe auch eine zivile Version gibt. |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Zitat:
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen Zitat:
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