Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Dies ist eine Diskussion zu Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 15:30
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Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Angenommen Person A besitzt Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen.

1. Ist der Besitz strafrechtlich problematisch?

2. Wie kann A die Platzpatronen loswerden? Falls 1. zutrifft, natürlich anonym.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 17:20
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Zitat:
Zitat von firsthuman
Angenommen Person A besitzt Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen.
1. Ist der Besitz strafrechtlich problematisch?
Ja, Manöverpatronen der Bundeswehr ist verbotene Munition gemäß Anlage 2 - Abschnitt 1 - Nr. 1.5.7 des Waffengesetzes

Erwerb und Besitz strafbar gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG

Strafrahmen: Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe

Zitat:
Zitat von firsthuman
2. Wie kann A die Platzpatronen loswerden? Falls 1. zutrifft, natürlich anonym.
NATÜRLICH anonym, wie auch sonst ...
Ich glaube, für die Antwort bist Du hier im falschen Forum.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 18:15
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Die möglichkeit irgendetwas anonym abzugeben besteht also nicht?
(zB bei Entsorgungsunternehmen, Polizei...)
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 19:08
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Zitat:
Zitat von Volker4
NATÜRLICH anonym, wie auch sonst ...
Dann wird halt der Bote bestraft ..
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 19:29
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Nungut, ist ja auch alles hypotetisch...
Dazu habe ich noch folgendes gefunden: http://www.pnn.de/potsdam/58630/
wobei es sich aber wohl nicht um Platzpatronen handelte (Anscheinend ist Manövermunition auch vom KrWaffKontrG ausgenommen).

Schon interessant, dass es zwar Babyklappen gibt, aber sonst nichts vergleichbares...

Wie sieht es nun im Vergleich zu Munition, mit Patronenhülsen und ähnlichem aus? Etwa aus Bundeswehrbeständen? Fallen diese unter irgendeine gesetzliche Regelung?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 01:03
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Ich finde es nicht auf die Schnelle, aber behördliche Patronenmunition ohne die Verbotsmerkmale, wie Leuchtspur, Sprengtsatz usw., die aus normalen (zivilen) Waffen verschossen werden kann, hat nicht das Verbotmerkmal nach Anlage ... WaffG.
Aber 1. ist Munition jeder Art für Feuerwaffen (Ausnahme Kartuschenmunition für PTB-Waffen) erlaubnispflichtig.
2. Ist diese Munition nicht CIP-geprüft, reicht die Erwerbserlaubnis über Jagdschein oder WBK nicht. Dafür ist eine Erwerbserlaubnis über den MES für Sammler notwendig.
Fast jede Behördenmunition (Polizei, Zoll; BW) ist nicht CIP-geprüft. Erkennbar am fehlenden CIP Prüfzeichen auf der Packung und am fehlen der sonst vorgeschriebenen Kennzeichnung der Patronen selbst. Die Kennzeichnung jeder (Zentralfeuer)Patrone mit Hersteller(Kennzeichen) und Munitionsbezeichnung ist Pflicht. Auf Behördenmunition findet sich nur eine Los-Nummer am Bodenstempel.

Aber der Besitz von erlaubnispflichtiger Munition ohne entsprechende Erwerbserlaubnis ist eine Straftat.

Die grünen Manöberpatronen aus Kunststoff sind Platzpatronen, während die blauen Üb-Patrronen ein Kunststoffgeschoss für Kurzbahn haben. Beide sind für Sammler mit MES für Kaliber aller Art erlaubt.


(MES= Munitionserwerbsschein)
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 00:44
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Zitat:
Zitat von Volker4
Ja, Manöverpatronen der Bundeswehr ist verbotene Munition gemäß Anlage 2 - Abschnitt 1 - Nr. 1.5.7 des Waffengesetzes

Erwerb und Besitz strafbar gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Manöverpatronen ohne Geschoss fallen nicht unter § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, da sie nicht ausschließlich für Kriegswaffen bestimmt sind - sowohl Platzpatronen Kaliber .30x51 als auch Kaliber .223x45 NATO können ebenfalls für eine Vielzahl ziviler Langwaffen verwendet werden.

("1.5.7
Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.")

(Die Frage, warum man außerhalb des militärischen Bereichs Platzpatronen für Langwaffen verwenden sollte, sei mal dahingestellt - aber für Filmaufnahmen, Theateraufführungen u.ä. ist sowas ja zumindest grundsätzlich vorstellbar. Diese Frage ist aber rechtlich ohne Relevanz.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 13:44
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Manöverpatronen ohne Geschoss fallen nicht unter § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, da sie nicht ausschließlich für Kriegswaffen bestimmt sind - sowohl Platzpatronen Kaliber .30x51 als auch Kaliber .223x45 NATO können ebenfalls für eine Vielzahl ziviler Langwaffen verwendet werden.
Doch, fallen sie, denn es spielt keine Rolle, ob die Munition auch in zivilen Waffen verwendet werden kann.
Wurde sie für die Bundeswehr hergestellt, ist sie bestimmt für die Verwendung in deren Waffen, unabhängig von weiteren (zivilen) Verwendungsmöglichkeiten.

Ansonsten würde diese Vorschrift auch keinen Sinn machen, da es für so ziemlich jede militärische oder polizeiliche Waffe auch eine zivile Version gibt.
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Alt 21.08.2009, 15:11
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Zitat:
Zitat von firsthuman
2. Wie kann A die Platzpatronen loswerden? Falls 1. zutrifft, natürlich anonym.
Anonym wohl nicht, aber die meisten Landratsämter bieten seit dem Amoklauf von Winnenden eine straffreie Rückgabe von illegalen Waffen oder Munition bis zum 31.12.2009 an.

__________________
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Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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  #10 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 20:53
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AW: Manövermunition (Platzpatronen) aus Bundeswehrbeständen

Zitat:
Zitat von Freaky
Anonym wohl nicht, aber die meisten Landratsämter bieten seit dem Amoklauf von Winnenden eine straffreie Rückgabe von illegalen Waffen oder Munition bis zum 31.12.2009 an.

Nein, die Amnestie bis zum 31.12.2009 gilt gemäß § 58 Abs.10 WaffG nur für illegale Waffen, nicht für illegale Munition.
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