Dies ist eine Diskussion zu MacLight: Waffe oder nicht? innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| MacLight: Waffe oder nicht? Gruß |
| |||
| AW: MacLight: Waffe oder nicht? Zitat:
Wenn es zu einem Schlag mit der Taschenlampe gekommen wäre, dann stünde eine gefährliche Körpverletzung im Raum (§ 224 StGB). Dann wäre zu prüfen, ob der Einsatz im Rahmen der Notwehr (§ 32) straffrei eingesetzt wurde. Die Voraussetzungen für Notwehr müssen also gegeben sein. Man sollte sich allerdings nicht in Gefahr begeben, wenn man die Situation möglicherweise nicht beherrschen kann. Es nutzt niemandem was, wenn der Sanitäter schwer verletzt daneben liegt. Im Zweifel markiert man besser nicht den Helden und beschränkt sich auf das Rufen der Polizei und Zeugenbeobachtungen (Anzahl, Aussehen der Täter, Fluchtrichtung etc).
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: MacLight: Waffe oder nicht? Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das sag ich ihm auch immer wieder. Er ist son kleiner Hitzkopf der sich in seiner Dienstjacker kugelsicher wähnt. Danke nochmal.. |
| |||
| AW: MacLight: Waffe oder nicht? Zitat:
Angriffe gegen Rettungskräfte kommen durchaus vor, oft sogar vom (desorientierten) Opfer selbst. Ich will ganz sicher keine Panik schüren, aber je nach Bezirk und Uhrzeit könnte sich eine Unterziehweste eines Tages bezahlt machen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: MacLight: Waffe oder nicht? Zum Thema Zivilcourage stimme ich zu. Leider schauen die meisten Leute nur weg. Fremde Hilfe holen kann aber jeder. Da gibts keine Ausrede. [Klugscheißmodus an] 1. Gemeint ist hier wohl im übrigen eine "Maglite", von vielen als die beste Taschenlampe der Welt bezeichnet. 2. Der der anderen Person helfende Sanitäter würde Nothilfe leisten, nicht Notwehr ausüben. Dies nur dann, wenn er sich anschließend auch selbst verteidigen müsste. [Klugscheißmodus aus]
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch | Waffenrecht | 27.08.2009 18:12 |
| WAFFE oder nur ANDERES GEFÄHRLICHES WERKZEUG?? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 05.08.2009 09:11 |
| Rohrstock - Waffe oder gefährliches Werkzeug? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 14.08.2008 15:39 |
| Waffe oder nicht? | Waffenrecht | 19.04.2008 23:04 |
| Waffen erben, nach Ablauf der Fristen, da Waffe nicht bekannt | Waffenrecht | 18.04.2008 13:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios