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Luftpistole im keller üben?

Dies ist eine Diskussion zu Luftpistole im keller üben? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 21:20
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Luftpistole im keller üben?

Moin moin,
welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um mit einer Luftpistole zu schießen (natürlich nur auf Übungszielscheiben).
Wäre es z.B. in Ordnung im gemeinschaftlichen Kellergang eine Mehrfamilienhauses zu üben?
Natürlich nur unter folgenden Umständen:
  • Von allen Mietern läge selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung vor.
  • Wenn im Kellergang geschossen wird, werden alle Türen abgeschlossen, damit keine anderen Personen in die Schussbahn laufen können.
  • Der Kugelfang, etc. ist nur aufgebaut, wenn geschossen wird, ansonsten wird er zusammen mit der Waffe sicher verwahrt.
  • Wenn geschossen wird, wird an die verschlossene Tür eine Zettel aufgehangen, damit alle Bescheidt wissen.
Bei der Luftpistole würde es sich natürlich um eine Pistole handeln, die ab 18 jahren frei erhältlich ist.

Kann irgendjemand für Klarheit sorgen, ob dieser "Schießstand" legitim wäre?

Gruß,
MajorPain
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2009, 15:15
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AW: Luftpistole im keller üben?

Ja, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist und alle beteiligten Schützen 18 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche dürfen auch mit Papa nicht schießen.
Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen können, aber das ist ja im Keller sichergestellt.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 17:19
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AW: Luftpistole im keller üben?

Hallo Mobile,
danke für die schnelle Antwort.
Müssen alle der Umstände, die ich in meinem obrigen Beitrag aufgezählt habe, erfüllt sein, oder sind Unterschriften z.B. überflüssig?
__________________
Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D
Gruß,
MajorPain
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 13:23
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AW: Luftpistole im keller üben?

Ob der Eigentümer des Hauses das gut findet?
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