Dies ist eine Diskussion zu Luftpistole / Gewehr auf dem Flohmarkt anbieten innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Ein privater Verkäufer, welcher regelmäßig mit seinem Krimskrams auf Flohmärkten steht, hat auf seinem Tisch einen Karton einer Luftpistole ohne Inhalt. Auf Nachfrage nach dieser Waffe, bestätigt er diese im Fahrzeug zu haben und ist auch bereit, diese unter erhöhter Vorsicht zu zeigen. Im weiteren Gespräch läßt er verlauten, daß auch die Möglichkeit bestehe eine Luftgewehr zu erwerben. 1. ist es erlaubt, Luftpistolen und Luftgewehr auf Flohmärkten anzubieten? 2. diese Luftpistole hat kein "F" im Fünfeck 3. in wieweit würden sich Käufer und Verkäufer strafbar machen?
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Luftpistole / Gewehr auf dem Flohmarkt anbieten Zitat:
§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote ... (3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten: 1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung, 2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen, 3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist. Zwar kann die Behörde eine Ausnahme erteilen, jedoch bei Privatpersonen kaum erfolgreich. Das Verbot gilt auch für Opa Bajonett ,der gefundene Teleskopschlagstock und alle anderen Hieb- und Stoßwaffen. Zitat:
Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 1.2 ... Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; Zitat:
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