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Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht

Dies ist eine Diskussion zu Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 22:12
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Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht

Hallo zusammen!

Ich wende mich mit einer allgemeinen Frage an Euch.
Im Liverollenspiel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Live_Action_Role_Playing ) ist es üblich, daß neben den unzweifelhaft nicht unter das Waffenrecht fallenden Polsterwaffen auch Schusswaffen verwendet werden.
Die für die Genres "WildWest", "SciFi" und "Endzeit" üblicherweise verwendeten Spielzeuge ( Nerf, Edison etc. )lassen eigentlich keine Fragen offen. Spielzeugarmbrüste werden zwar auch verwendet, sind im WaffG aber relativ klar geregelt.Auch die größeren Belagerungsgeräte wie etwa Trebuchet oder Balliste werden allgemein ( zu recht ? )nicht als waffenrechtlich relevant betrachtet, auch wenn das WaffG da genauere Ausführungen vermissen lässt.

Viel Diskussionsstoff und Anlass zu Mutmaßungen bieten jedoch immer wieder Nachbauten von Feuerwaffen wie Hakenbüchse oder Kanone.
Grundsätzlich besteht eine große Unsicherheit, ob man sich beim Eigenbau ( und der ist nötig, denn käuflich zu erwerben gibt es da nichts )solcher Spielgeräte nicht doch strafbar macht und wenn schon nicht das, so ob man sie auf Liverollenspielveranstaltungen überhaupt bei sich tragen darf.
Viele dieser Waffen benutzen Federkraft oder Gummizüge, einige wenige auch Böller ( dürften unstrittig verboten sein und sind deshalb nahezu von der Bildfläche verschwunden )

Relativ sicher ist nur die Schusskraftbegrenzung.
Allerdings schließt die Diskussion noch ganz andere Überlegungen ein. Um es Stichpunktartig zu nennen:

- Brauchtumsveranstaltung / berechtigtes Interesse
- nicht öffentliche Veranstaltung
- Historische Waffenrepliken
- Klar als Spielzeug zu erkennen ( da deutlich klobiger )
- Art des Geschosses ( meist Schaumgummibälle )
- Art der Kraftübertragung ( Energie speichern oder ala Zwille )


Aber nun zur eigentlichen Frage:

Wie schaut es mit solchen "Waffen" auf entsprechenden Veranstaltungen aus?

Und als weitere Frage:
An wen kann man sich in dieser Hinsicht wenden, um Klarheit zu erlangen? Und lohnt es sich überhaupt, diesen Schritt zu gehen?

Vielen Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 22:52
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AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht

Zitat:
Zitat von Larper Beitrag anzeigen
- Brauchtumsveranstaltung / berechtigtes Interesse
Dazu sollte einmal der § 42 a WaffG studiert werden. Dazu gibt es im Netz etliche Diskussionen, auch hier. Dieser "Schwachsinnsparagraph" wurde gerade deshalb viel diskutiert, weil er sehr schwammig gehalten ist und reichlich Interpretationsspielraum bietet. Allerdings werden sehr oft auch falsche Schlüsse gezogen, insbesondere auch von Polizisten. So ist ein "berechtigtes Interesse" zum Beispiel nicht mit einem "waffenrechtlichen Bedürfnis" zu verwechseln, passiert aber trotzdem immer wieder. Der Gesetzgeber hat mit diesem unseligen Paragraphen nicht nur sein eigentliches Ziel verfehlt, sondern auch noch für zusätzliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Allerdings ist ein Verstoß gegen das Führungsverbot des 42 a nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Zitat:
- nicht öffentliche Veranstaltung
Also eine private Veranstaltung in privaten Räumlichkeiten? Sollte weitestgehend unproblematisch sein, zumindest was das Führen angeht. Verbotene Gegenstände und Schusswaffen bleiben natürlich verboten bzw erlaubnispflichtig.

Zitat:
- Historische Waffenrepliken
Wahrscheinlich Anscheinswaffe. Mit einer Armbrust darf aber jeder rumlaufen. Klingt zwar komisch, ist aber so.
Zitat:
- Klar als Spielzeug zu erkennen ( da deutlich klobiger )
Dann ist es keine Anscheinswaffe.
Zitat:
- Art des Geschosses ( meist Schaumgummibälle )
- Art der Kraftübertragung ( Energie speichern oder ala Zwille )
Schusswaffe bleibt Schusswaffe. Davon kann ich nur abraten. Zum Thema Schusswaffen gibt es aber kompetentere Forenkollegen, die sicher bald ausführlich dazu Stellung nehmen werden.
Zitat:
Wie schaut es mit solchen "Waffen" auf entsprechenden Veranstaltungen aus?
Siehe oben.
Zitat:
Und als weitere Frage:
An wen kann man sich in dieser Hinsicht wenden, um Klarheit zu erlangen? Und lohnt es sich überhaupt, diesen Schritt zu gehen?
Klarheit? Die gibt es durch passende Gerichtsurteile von möglichst hohen Instanzen (Amtsgerichtsurteile haben kaum Wert, da jeder Richter anders entscheidet). Nur durch die Rechtssprechung kann Klarheit gebracht werden in die vom Gesetzgeber verursachte Verwirrung! Einfach mal nach entsprechenden Begriffen und "Urteil" googlen. Mir fällt jedenfalls ad hoc kein passendes ein.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 03:14
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AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht

Zitat:
Zum Thema Schusswaffen gibt es aber kompetentere Forenkollegen, die sicher bald ausführlich dazu Stellung nehmen werden.
Leider ist das bisher nicht geschehen.
Ich würde mich freuen, noch ein paar Meinungen mehr dazu lesen zu können.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 07:57
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AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht

Meinungen aus dem Forum hier und graue Theorie werden Dir wenig nützen, zumal hier nur fiktiv diskutiert wird.

Eine Anfrage bei der zuständigen Waffenbehörde wäre weitaus sinnvoller, wenn das Interesse am Thema weitergehender sein sollte.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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