Dies ist eine Diskussion zu Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht Ich wende mich mit einer allgemeinen Frage an Euch. Im Liverollenspiel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Live_Action_Role_Playing ) ist es üblich, daß neben den unzweifelhaft nicht unter das Waffenrecht fallenden Polsterwaffen auch Schusswaffen verwendet werden. Die für die Genres "WildWest", "SciFi" und "Endzeit" üblicherweise verwendeten Spielzeuge ( Nerf, Edison etc. )lassen eigentlich keine Fragen offen. Spielzeugarmbrüste werden zwar auch verwendet, sind im WaffG aber relativ klar geregelt.Auch die größeren Belagerungsgeräte wie etwa Trebuchet oder Balliste werden allgemein ( zu recht ? )nicht als waffenrechtlich relevant betrachtet, auch wenn das WaffG da genauere Ausführungen vermissen lässt. Viel Diskussionsstoff und Anlass zu Mutmaßungen bieten jedoch immer wieder Nachbauten von Feuerwaffen wie Hakenbüchse oder Kanone. Grundsätzlich besteht eine große Unsicherheit, ob man sich beim Eigenbau ( und der ist nötig, denn käuflich zu erwerben gibt es da nichts )solcher Spielgeräte nicht doch strafbar macht und wenn schon nicht das, so ob man sie auf Liverollenspielveranstaltungen überhaupt bei sich tragen darf. Viele dieser Waffen benutzen Federkraft oder Gummizüge, einige wenige auch Böller ( dürften unstrittig verboten sein und sind deshalb nahezu von der Bildfläche verschwunden ) Relativ sicher ist nur die Schusskraftbegrenzung. Allerdings schließt die Diskussion noch ganz andere Überlegungen ein. Um es Stichpunktartig zu nennen: - Brauchtumsveranstaltung / berechtigtes Interesse - nicht öffentliche Veranstaltung - Historische Waffenrepliken - Klar als Spielzeug zu erkennen ( da deutlich klobiger ) - Art des Geschosses ( meist Schaumgummibälle ) - Art der Kraftübertragung ( Energie speichern oder ala Zwille ) Aber nun zur eigentlichen Frage: Wie schaut es mit solchen "Waffen" auf entsprechenden Veranstaltungen aus? Und als weitere Frage: An wen kann man sich in dieser Hinsicht wenden, um Klarheit zu erlangen? Und lohnt es sich überhaupt, diesen Schritt zu gehen? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht Dazu sollte einmal der § 42 a WaffG studiert werden. Dazu gibt es im Netz etliche Diskussionen, auch hier. Dieser "Schwachsinnsparagraph" wurde gerade deshalb viel diskutiert, weil er sehr schwammig gehalten ist und reichlich Interpretationsspielraum bietet. Allerdings werden sehr oft auch falsche Schlüsse gezogen, insbesondere auch von Polizisten. So ist ein "berechtigtes Interesse" zum Beispiel nicht mit einem "waffenrechtlichen Bedürfnis" zu verwechseln, passiert aber trotzdem immer wieder. Der Gesetzgeber hat mit diesem unseligen Paragraphen nicht nur sein eigentliches Ziel verfehlt, sondern auch noch für zusätzliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Allerdings ist ein Verstoß gegen das Führungsverbot des 42 a nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht Zitat:
Ich würde mich freuen, noch ein paar Meinungen mehr dazu lesen zu können. |
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| AW: Liverollenspiel: Schusswaffen und Waffenrecht Meinungen aus dem Forum hier und graue Theorie werden Dir wenig nützen, zumal hier nur fiktiv diskutiert wird. Eine Anfrage bei der zuständigen Waffenbehörde wäre weitaus sinnvoller, wenn das Interesse am Thema weitergehender sein sollte.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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