Dies ist eine Diskussion zu lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung innerhalb des Forums Waffenrecht
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| angenommen Hr. a hat ganz offiziell eine WBK gemacht und sich darauf hin eine feuerwaffen zugelegt. nun musste Hr. A aus seiner wohnung zwangsausziehen,und hat den Safe in einem keller gelagert mit den waffen. er geht regelmäßig nachsehen ob alles in ordnung ist. jedoch ist das der keller eines bekannten,und direkt wohnen tut er da auch nicht. nun die frage ist das so legal,oder gibt es da vorschriften bzw. gesetzte zur aufbewahrung der waffen? Danke im vorraus! |
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung Eine Sache verstehe ich nicht so ganz. Herr A musste aus der Wohnung, wo er seine Waffen ordnungsgemäß im Tresor gelagert hatte. Die Waffen könnten nun theoretisch bei einem Bekannten vorrübergehend im Keller lagern. Bleiben die Waffen weiterhin dazu im Tresor? Hat der Bekannte den Schlüssel? Hat der Bekannte selbst eine WBK? Dazu habe ich zweierlei Gedanken: Wenn der vorrübergehende Lagerort bei einem Sportschützenkollegen ist, der selbst über eine WBK verfügt, träfe § 12/1 zu. Dazu ist aber ein Schriftstück zu formulieren, dass den anderen zur sicheren Verwahrung beauftragt. § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; Anderseits ist der genaue Aufbewahrungsort der Waffen nicht genau vorgegeben, jedoch muss es ein dauernd bewohntes Gebäude sein. Im Falle eines nicht dauernd bewohnten Gebäudes, wie z.B. einer Jagdhütte, gelten strengere Maßstäbe. Das Zitat aus § 13 der AWaffV erspare ich. Da aber im WaffG und AWaffV immer von zuständiger Behörde die Rede ist, könnte das ein Problem werden, wenn die Waffen nicht an dem Wohnort lagern, wo sie Behörde die Zuständigkeit hat. In diesem Fall würde ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden und ihn in Kenntnis setzten, dass die Waffen vorübergehend gesichert am Ort yx lagern. Denn kommen die Waffen abhanden, wird sich der Besitzer erklären müssen. Meiner Meinung würden die Waffen sicherer bei einem anderen Sportschützen oder Jäger - also Berechtigter - lagern. Schriftliche Vereinbarung dann nicht vergessen. |
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung wunderbar... ich danke für die schnelle antwort,hat mir zum teil sehr geholfen.... ich muss sagen das dieses forum echt ne menge zu bieten hat.. also bis zum nächsten mal,und eventuell kann ich ja auch mal weiterhelfen |
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung Ich klink mich hier mal kurz ein :D.h., man muß den Tresor nicht unbedingt in der eigenen Wohnung stehen haben sondern es reicht, wenn der Tresor im Keller steht, auch wenn andere Hausbewohner Zugang zu dem Keller hätten? LG, Gwyd |
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung So auf die Schnelle und aus dem Kopf: § 13 AWaffV kennt nur zwei Orte zur Aufstellung des Tresores, die dann die Sicherheitsklassifizierung des selbigen und die Lagermenge der Waffen unterscheiden: Dauernd bewohntes Gebäude und nicht dauernd bewohnt, wie z.B. eine Jagdhaus, das nur am Wochenende bewohnt wird. Da ein Gemeinschaftskeller ja prinzipiell zum dauernd bewohnten Gebäude gehört, unterscheidet es sich nicht zur Lagerung in der eigenen Wohnung. Allerdings würde mich das nicht gut schlafen lassen. Denn jeder Tresor ist nicht unknackbar. Je höher die Sicherheitsstufe, je mehr Zeit und Aufwand benötigt der Einbrecher. In einer Wohnung ist er ja so gut wie nie über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt, im Keller ist das was anderes, wo auch laute Geräusche weniger auffallen werden. Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, dass sich für einen kleinen Standardschrank kein Platz in der Wohnung finden sollte bzw. dass die Aufstellung in einem Gemeinschaftskeller jemand ernsthaft in Erwägung gezogen hat. Halte ich für keine gute Idee. |
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung Ich danke dir erstmal für die prompte Antwort. Zitat:
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| AW: lagerung von waffen in safe ohne eigene wohnung Ansonsten klärt auch ein Blick in die WaffVwV: Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition ... Bei nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden nach § 13 Abs. 6 AWaffV handelt es sich um Gebäude, in denen nur vorübergehend Nutzungsberechtigte verweilen, wie z. B. Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder -wohnungen. Die Eigenschaft als dauerhaft bewohntes Gebäude geht nicht dadurch verloren, dass sich Nutzungsberechtigte dort zeitweise nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Besorgungen oder Besuchen oder von normalen Urlaubsabwesenheiten. Auch die Wohnungen von Pendlern, die sich nur einen Teil der Woche am Arbeitsort, den anderen Teil am Hauptwohnsitz aufhalten, sind im Regelfall als dauerhaft bewohnte Gebäude einzustufen. Museen, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude. ... Weitere Konstellationen in Verbindung mit Keller kann ich nicht finden. Aber wie gesagt, oben... |
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