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Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung

Dies ist eine Diskussion zu Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 18.05.2009, 23:04
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Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A ist bei Standort 1 als Hauptwohnsitz(Haus der Eltern) gemeldet und hat bei der zuständigen Behörde seine WBK beantragt. An Standort1(Hauptwohnsitz) hält sich die Person A aber fast nie auf, sondern fast ausschließlich in seinem 2t Wohnsitz(Arbeit). Dort verwahrt er auch vorschriftsmäßig seine Waffen. Muss die Behörde an Wohnsitz 1 darauf hingewiesen werden das die Waffen im 2t Wohnsitz lagern? Müssen die Waffen vielleicht sogar zwingend im Hauptwohnsitz lagern.

Sobald Person A ihren Zweitwohnsitz in den Hauptwohnsitz ummelden würde, würde automatisch die Waffenrechsbehörde wechseln.
Diesen Aufwand möchte Person A vermeiden.

Eventuell kennt sich jemand damit aus
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 23:33
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AW: Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung

Es gibt keine Vorschrift, die Schusswaffen am Hauptwohnsitz lagern zu müssen. Es gibt aber Einschränkungen, wenn der Lagerort nicht in einem dauernd bewohnten Haus ist, wie z.B. eine Jagdhütte.
Dennoch würde ich den SB das schroftlich mitteilen, denn wenn die Behörde (nach dem neuem, angedrohtem Recht) eine Kontrolle machen sollte, erwarten die ja die Waffen bei dem gemeldeten Hauptwohnsitz.
Die WBK ist ja personen- und nicht ortsbezogen, jedoch ist die zuständige Behörde immer die, des gemeldeten Hauptwohnsitz.
Auf der WBK steht ja nicht der Wohnsitz des Inhabers drauf.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 23:39
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AW: Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung

Wo wir schonmal dabei sind, welche Anforderungen werden zur Aufbewahrung von Munition gestellt?

Ein Waffenschrank, der eine bestimmte Sicherheitsklasse vorweist, muss es ja nicht sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2009, 02:13
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AW: Lagerung von Schusswaffen in 2t Wohnung

AWaff § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
...
(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur
in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
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