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kurz vor WBK Kontrolle

Dies ist eine Diskussion zu kurz vor WBK Kontrolle innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 25.12.2010, 23:04
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kurz vor WBK Kontrolle

Folgende Situation:

Person A tritt im Schützenverein ein, macht den Sachkundenachweis ,besteht den Erfolgreich.
Leider muss er ja das 1 Jahr für die Beantragung des WBK warten.

Und nun folgendes:

Der Onkel von Person A ist Jäger und lässt im Auto allersings verschlossen Koffer und Waffe , und Person A fährt zum Tanken und wird bei einer allg. Verkehrskontrolle mit der Waffe kontrolliert.

Nun ist ein Verfahren anhängig, was sich schon seit 1 Jahr zieht ohne weitere Ergebnisse.

Kann Person A nun trotzdem die WBK beantragen oder wird er diese durch das Verfahren sowieso hoffnungslos sein?
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Alt 26.12.2010, 04:32
V.I.P.
 
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Upps, Unberechtigter hat eine erlaubnispflichtige Waffe im Auto? Na das wird sich der Staatsanwalt wohl erklären lassen wollen. Je nachdem wem das Auto gehört, dürfte das schwierig werden. Der Jäger wird dann auch noch mächtig Ärger bekommen.
WBK ist da wohl in Frage gestellt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 11:16
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Nun ist ein Verfahren anhängig, was sich schon seit 1 Jahr zieht ohne weitere Ergebnisse.
Gegen wen läuft denn das Verfahren? Gegen den Onkel, gegen A oder gegen beide?

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Kann Person A nun trotzdem die WBK beantragen oder wird er diese durch das Verfahren sowieso hoffnungslos sein?
Eine WBK kann A jederzeit beantragen. Die Frage ist eher, ob eine Antragstellung derzeit Sinn macht. Schlimmstenfalls würde die Behörde wahrscheinlich den Antrag gemäß § 5 Abs. 4 WaffG bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aussetzen (sofern in dem Verfahren überhaupt gegen A ermittelt wird). Wird nur gegen den Onkel ermittelt, steht einer WBK-Beantragung durch A eigentlich nichts im Weg.

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Der Onkel von Person A ist Jäger und lässt im Auto allersings verschlossen Koffer und Waffe , und Person A fährt zum Tanken und wird bei einer allg. Verkehrskontrolle mit der Waffe kontrolliert.
Das dürfte allenfalls für den Onkel ein Problem darstellen, denn A hat mit der Sache eigentlich nichts zu tun. Ein Überlassen durch den Onkel kann man zwar annehmen, denn er hat durch seine "Schlampigkeit" einem Nichtberechtigten die tatsächliche Gewalt über die Waffe eingeräumt (ist übrigens unabhängig davon, ob dieser die Waffe auch in die Hand nimmt).

Jedoch hat durch A kein Erwerb im eigentlichen Sinn stattgefunden, wenn dieser keine Kenntnis von der Waffe im Kofferraum hatte. Ein Erwerb setzt nämlich auch immer eine Willensentscheidung voraus. An der fehlt es hier.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 11:57
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Das Ermittlungsverfahren läuft gegen Person A.

Also würde es momentan keinen Sinn ergeben, die WBK zu beantragen?

Wie lange hat denn der Sachkundetest Gültigkeit?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 14:12
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Das Ermittlungsverfahren läuft gegen Person A.

Also würde es momentan keinen Sinn ergeben, die WBK zu beantragen?
Mit Sicherheit nicht, denn es wird ein Eintrag im anwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen. Dieses wird ja gerade wegen laufenden Verfahren auch von der Waffenbehörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung abgefragt. Siehe § 5, Abs. 5 WaffG.
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__5.html
Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Wie lange hat denn der Sachkundetest Gültigkeit?
Nach jetzigem Stand unbegrenzt gültig.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 18:04
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Das Ermittlungsverfahren läuft gegen Person A.
Logisch - in dem PKW, mit dem A durch die Gegend fuhr, wurde ja auch eine Schusswaffe gefunden.

Wenn das Auto und die Waffe allerdings Onkel O gehören, dann sollte es ein Verfahren gegen Onkel O geben - niemand ist dafür verantwortlich, daß ein anderer etwas in seinem Auto liegen lässt, wenn man dieses Auto ausleiht.

Da die gefundene Waffe auf Onkel O registriert ist, liegt es auf der Hand, daß Onkel O die Waffe vorschriftswidrig im Auto gelassen hat, als er es an A verlieh.

Das Verfahren hat sich also gegen O zu richten, nicht gegen A.

Rechtlich hat die ganze Geschichte auf die Beantragung und Bewilligung einer WBK für A keinerlei Bedeutung - es sei denn, A wusste davon, daß Onkel O die Knarre im Auto vergessen hatte.

Dann könnte man - jedenfalls bei einem Schützenvereinsmitglied - Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit von A haben, denn A hätte in diesem Fall Onkel O auffordern müssen, die Waffe aus dem Auto zu entfernen.

Falls A aber nicht der Polizei oder StA gegenüber dusseligerweise lauthals erklärt hat "Jau, klar wusste ich, daß da ne Knarre im Kofferraum lag, Onkelchen hat die da immer liegen!"...

... dann ist das alles nicht relevant.

Angesichts des geschilderten Falls sollte der Anwalt von A die Staatsanwaltschaft auffordern, entweder das Ermittlungsverfahren einzustellen oder aber Anklage zu erheben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 13:36
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Ich bin ganz neu und schon lange im Verein - alles weiss ich auch nicht, aber soviel.

Der "Jäger" wird seinen Jagdschein verlieren. person A wird wegen Unzuverlässigkeit wohl innerhalb von 5 Jahren keine WBK bekommen.

Hängt auch davon ab wieviele Tagessätze die Folge sein werden.

Ab 90 ist er Vorbestraft.

Der Jäger wird seine Zuverlässigkeit einbüßen er durfte niemanden die Waffen überlassen, ausgenommen solche die "Jederzeit" eine WBK bekommen könnten ( auch Jäger)

Es sieht nicht gut aus..

m.G.Walter
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 14:09
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Nach jetzigem Stand unbegrenzt gültig.
In der Regel trifft das zu. Bei mehreren eklatant haarsträubenden WaffG-Verstößen, die jedem Sachkundigen bekannt sein müssten, kann aber durchaus auch mal die Sachkunde angezweifelt werden und zum WBK-Widerruf führen.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 14:15
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Zitat von M.G.Walter Beitrag anzeigen
Ich bin ganz neu und schon lange im Verein - alles weiss ich auch nicht, aber soviel.
Ich geh mal davon aus, dass das alles fiktiv ist.

Zitat:
Der "Jäger" wird seinen Jagdschein verlieren. person A wird wegen Unzuverlässigkeit wohl innerhalb von 5 Jahren keine WBK bekommen.
Wenn er Pech hat, sogar noch länger.

Zitat:
Hängt auch davon ab, wieviele Tagessätze die Folge sein werden.
Genauer gesagt vom Grad des Verstoßes. Bei Vorsatz siehts generell schlecht aus oder natürlich auch bei mehrfachen strafrechtlichen Verfehlungen.

Zitat:
Ab 90 ist er Vorbestraft.
Nein, ab 90 werden alle BZR-Eintragungen getilgt.

Falls Du Tagessätze meinen solltest, würde mich interessieren, warum jemand mit weniger als 90 TS nicht vorbestraft sein soll.

Zitat:
Es sieht nicht gut aus..
Hast Du eine Glaskugel ?
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 19:38
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AW: kurz vor WBK Kontrolle

Zitat:
Nein, ab 90 werden alle BZR-Eintragungen getilgt.

Falls Du Tagessätze meinen solltest, würde mich interessieren, warum jemand mit weniger als 90 TS nicht vorbestraft sein soll.
Da musste ich glatt mal schmunzeln!
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