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Kostume mit milit. Charakter /Waffen bei Öff. Verants.

Dies ist eine Diskussion zu Kostume mit milit. Charakter /Waffen bei Öff. Verants. innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 23:26
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Kostume mit milit. Charakter /Waffen bei Öff. Verants.

Person A ist Teilnehmer an einer Veranstaltung die sich um Kostümierung
und Interessensgemeinschaften dreht.
Person A ist strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und verkleidet
sich als Figur aus einem favorisierten Videospiel.
dabei trägt diese Person eine Sportwaffe auf demRücken die einem
katana zum verwechseln Ähnlich scheint. (ein Sog. iaito)

Diese Sportwaffe ist mit einer Schlagkante von >3mm ausgestattet
und daher Stumpf

In welchem Rahmen darf sich Person A durch die Öffentlichkeit bewegen?

Person A hat bereits mehrfach diese Waffe zur Brauchtumspflege
in Form einer öffentlichen Kampfkunstdarbietung geführt
und wähnt sich deshalb auch auf der
Kostümveranstaltung in Sicherheit, obwohl diese nicht behördlich angemeldet wurde.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 02:31
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AW: Kostume mit milit. Charakter /Waffen bei Öff. Verants.

Offenbar keine Waffe, daher auch kein Führverbot nach §42a WaffG.
In der WaffVwV findet sich:

Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 14:30
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AW: Kostume mit milit. Charakter /Waffen bei Öff. Verants.

Es kann immer passieren, dass irgendein Polizist einem das Ding im Rahmen der Gefahrenabwehr abnimmt. Ansonsten droht keinerlei Gefahr.
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