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Körperverletzung /Besitz Schlagring

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung /Besitz Schlagring innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 11.02.2011, 00:56
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Körperverletzung /Besitz Schlagring

Angenommen:

Eine junge Frau wird in der Straßenbahn (verbal) von einem betrunkenen Mann belästigt. Mehrere Augenzeugen bestätigen dies.

Kurz darauf wird die Frau beim Aussteigen aus der Bahn vom Besagten angegrabscht (zwischen den Beinen!)
Die Frau reagiert spontan, greift sich die Hand, dreht sie, wirft sich mit ihrem Gewicht in die Drehung (um sich zu befreien!) und bricht dem (ca. 60 kilo schwereren) Mann somit den Arm. Dieser fällt vornüber zu Boden und bricht sich zusätzlich die Nase.

Die Polizei wird gerufen, Zeugen verhört, der Frau wird erklärt mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen zu müssen.
Während dieser Diskussion bemerkt ein Beamter einen Schlagring (mit ca. 6cm langer Korkenzieherspitze)in der Handtasche der jungen Frau.
Dieser wird umgehend beschlagnahmt..
Verstoß gegen das Waffengesetz... natürlich.

Was muss die Frau ohne Vorstrafen erwarten?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 10:53
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

Zitat:
Zitat von penelop Beitrag anzeigen
Was muss die Frau ohne Vorstrafen erwarten?
Wegen was? Der KV oder wegen dem Verstoß WaffG?

Der Strafrahmen für die KV (wenn die Handlung strafrechtlich als solche bewertet wird) umfasst Geldstrafe bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, der für den Verstoß WaffG Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe.
Alles weitere hängt davon ab, wie der Staatsanwalt beim Strafbefehl schreiben oder der Richter am Tag der Hauptverhandlung so drauf sind.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 11:58
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Wegen was? Der KV oder wegen dem Verstoß WaffG?
beides?

Werden die beiden "Straftaten" unabhängig voneinander bewertet?

Besteht eine nicht unwahrscheinliche Möglichkeit dass Beides fallen gelassen wird?

Wenn die Frau (Studentin im Examen) ausschließlich von Nebenjobs lebt (440 eu/Monat) wie hoch kann dann noch eine Geldstrafe ausfallen?

(Danke fürs Beantworten)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 12:06
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

Da müsste ich in eine Glaskugel schauen. Das hilft nur bei der Fragebeantwortung nicht weiter.

Irgendwo zwischen Freispruch und fünf Jahren Knast ist alles denkbar, dass hängt aber von so vielen Faktoren ab, dass da keiner etwas fiktiv-verbindliches sagen könnte.
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Alt 11.02.2011, 12:18
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

ok.. danke.

ein entscheidender Faktor für die Einschätzung der KV könnte also der Besitz des Schlagrings sein.. und umgekehrt..

oh man..
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  #6 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 12:48
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

Zitat:
Zitat von penelop Beitrag anzeigen
Eine junge Frau wird in der Straßenbahn (verbal) von einem betrunkenen Mann belästigt. Mehrere Augenzeugen bestätigen dies.

Kurz darauf wird die Frau beim Aussteigen aus der Bahn vom Besagten angegrabscht (zwischen den Beinen!)
Die Frau reagiert spontan, greift sich die Hand, dreht sie, wirft sich mit ihrem Gewicht in die Drehung (um sich zu befreien!) und bricht dem (ca. 60 kilo schwereren) Mann somit den Arm. Dieser fällt vornüber zu Boden und bricht sich zusätzlich die Nase.
Hört sich nicht nach Notwehr an, sondern nach einer Überschreitung der Notwehr, die nur unter bestimmten Umständen straffrei ist, was ich hier aber nicht annehme. Es hört sich vielmehr so an, als ob es sich um eine trainierte Kampfsportlerin handelt. Und als solche muss sie sowieso schon "zärtlicher" mit anderen umgehen. Dazu kommt, dass man bei Besoffenen auch noch nachsichtiger sein muss, als bei nüchternen Menschen.

Privat für mich denke ich mir: Der Typ hat's nicht besser verdient

Zitat:
Zitat von penelop Beitrag anzeigen
Die Polizei wird gerufen, Zeugen verhört, der Frau wird erklärt mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen zu müssen.
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Alt 11.02.2011, 13:24
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

nein, keine Kampfsportlerin.
Die Frau ist zwar relativ groß, aber SEHR zierlich.
Spielt das eine Rolle?

Auch wenn Rechtfertigung unangebracht ist.
Der Typ fasste ihr dermaßen kräftig zwischen die Beine und drängte sie gegen eine Scheibe, dass sie sich im Affekt NUR mit Gewalt befreien konnte.


Aber gut.. alles egal.
Sie hätte noch die Millisekunde abwarten sollen..
Vllt darf sich Frau wehren wenn sie bereits auf dem Rücken liegt..

trotzdem danke fürs Antworten
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Alt 11.02.2011, 13:49
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AW: Körperverletzung /Besitz Schlagring

Zitat:
Zitat von penelop Beitrag anzeigen
nein, keine Kampfsportlerin.
Die Frau ist zwar relativ groß, aber SEHR zierlich.
Spielt das eine Rolle?
Natürlich spielen die körperlichen Voraussetzungen eine Rolle!

Zitat:
Auch wenn Rechtfertigung unangebracht ist.
Der Typ fasste ihr dermaßen kräftig zwischen die Beine und drängte sie gegen eine Scheibe, dass sie sich im Affekt NUR mit Gewalt befreien konnte.
Dann wird es wohl doch Notwehr oder zumindest eine straffreie Überschreitung der Notwehr darstellen. Siehe §§ 32 ff StGB.

Zu Notwehr und deren Voraussetzungen siehe auch meinen Blog.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 14:06
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danke 2much,

dein blog hat mich jetzt etwas beruhigt.
Immerhin wurde (trotz Schlagring in der Tasche)das "mildeste" zu Verfügung stehende Mittel gewählt: Die eigene Hand.

Also, nochmals danke für die Aufklärung..
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  #10 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 16:14
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Hat die Frau dem Besoffski eigentlich absichtlich den Arm gebrochen bzw hat sie diese Folge für möglich gehalten?

Und was macht eine Lady mit einem Schlagring? Sowas nutzt nur etwas, wenn man auch zuschlagen kann, aber daran scheitert es schon bei 99% aller untrainierten Frauen. Außerdem ist er verboten. Erlaubt ist dagegen ein Kubotan oder Tierabwehrspray. Vor allem letzteres ist m.E. auch wesentlich zweckmäßiger für die Notwehr.
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