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Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Dies ist eine Diskussion zu Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 10.12.2008, 10:49
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Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Hallo!

Mal angenommen, Herr X ist 26 Jahre alt, und hat vor ca. 5 Jahren (fast 6) seinen Führerschein abgeben müssen, weil er gegen das BTMG verstoßen hat.Er hatte nämlich etwas Gras geraucht und wurde später am Abend angehalten.Er bekam die üblichen Auflagen, wie 4 Wochen Fahrverbot, Bußgeld(250€), Kosten für den Arzt(200€).
Zusätzlich erhielt Herr X die Auflage eine MPU, innerhalb der nächsten 2 Jahre, zu machen, was bis heute nicht geschehen ist.Also kurz und knapp, der Führerschein ist ganz weg und muss neu gamacht werden + die MPU(ist ja Gesetz!).
Ansonsten hat er keine Einträge im Führungszeugnis.


Nun ist innerhalb dieser Zeit jede Menge passiert, was ihn veranlasst einen kleinen Waffenschein zu beantragen, rein für seinen persönlichen Schutz.
Generell kann er sich sehr für Schußwaffen, jeglicher Art, begeistern.
Früher war er auch in einem Bogenschützenverein, worüber aber jetzt keine Nachweise mehr existieren.

Herr X möchte auch zusätzlich, nächstes Jahr, in einen Schützenverein/Schießclub eintreten, und möchte selbstverständlich auch einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte für Sportschützen erwerben.Natürlich erst nachdem er sämtliche Vorraussetzungen wie Waffensachkundeprüfung, Mitgliedschaft im Verein mindestens 1 Jahr usw. erfüllen kann.

Jetzt aber seine Frage, muss er mit der Ablehnung des kleinen Waffenscheins rechnen, bzw. kann er die Idee in einen Club einzutreten gleich wieder vergessen, weil bei den Anträgen ja sämtliche Vorraussetzungen geprüft werden, (wie persönliche Eignung) und spielt der Entzug des Führerscheins (Eintrag ins Verkehrszentralregister) überhaupt eine Rolle?Können/Werden die Behörden da irgendwas einsehen?

Herr X hat schon verzweifelt im Internet nach Zusammenhängen gesucht, aber nichts gefunden!

Herr X möchte nicht sein Geld verschwenden, indem er Anträge stellt die so oder so abgelehnt werden!

Beste Grüße, Herr Y
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Alt 10.12.2008, 11:40
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Der kleine Waffenschein kostet fuffzig Euronen (einmalig).

Welche Fragen in einem Antrag gem. § 10 Abs. 4 WaffG zu beantworten sind finden Sie z.B. hier: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...inerws_neu.pdf

Die Fragen befassen sich lediglich mit Ihrer allgemeinen körperlichen und geistigen Eignung:
Zitat:
schwere Formen von Sehschwäche, Angabe der Dioptrie links/rechts), Fahruntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arznei- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Lähmungen
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 12:04
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Jeder Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis - egal ob WBK, Jagdschein, WS oder KWS - stößt eine Reihe von Überprüfungen an:

WaffG § 5 Zuverlässigkeit
...
(5) 1Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

WaffG § 6 Persönliche Eignung
(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
...
2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
...
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Da offenbar keine Verurteilungen über 1 Jahr Strafmaß oder 60 Tagessätzen verhangen wurden, spielt das keine Rolle und Verjährungsfristen sind da auch nicht gefragt.
Jedoch kann der SB eine MPU einfordern, sofern er Zweifel nach §6/2 hat. Da diese Geschichte sicherlich in den Registern eingetragen ist, kann man unbefangen den SB um seine Meinung fragen. Er würde das ohnehin sehen.

Der Antrag kann gestellt werden, jedoch muss auch bei Versagen der Erlaubnis einen Teil der Verwaltungsgebühren bezahlt werden. Das sind maximal 75 % der Gebühr. Der KWS kostet 50 €.

Ergänzend:
Sollte die Ausstellung des KWS abgelehnt werden, so braucht Herr A auch keine WBK zu beantragen. In diesem Fall könnte Herr A nach der vom SB festgesetzten Sperrfrist fragen.
Zu der aktive Mitarbeit in einem Bogenverein und den fehlenden Nachweisen ist zu sagen, dass diese im Bezug auf den gesetzlichen Anforderungen, wie Pflichttraining und Mindestmitgliedschaft zur Erlangung der WBK keinen Einfluss haben. Gesetzlich ist der Bogen keine Waffe und damit wird auch nicht geschossen - im waffenrechtlichen Sinn.

Der KWS wird gerne allein aus dem Grund beantragt, um die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit auf "höhere" waffenrechtliche Erlaubnisse zu prüfen.
Sicher wird auch eine Ablehnung eine Gebühr kosten, jedoch ist der Schießsport ein teures Vergnügen. Da Herr A immer noch nicht seinen FS und die dafür notwendige MPU absolviert hat, wäre eine andere Prioritätenreihenfolge bei knappen finanziellen Mitteln vielleicht eher angebracht.
Denn eine Beantragung der WBK zieht Folgekosten nach sich und im Falle der grünen WBK muss auch innerhalb einens Jahres dem Voreintrag entsprechend eine Waffe gekauft werden müssen. Sonst verfällt dieser wieder - 65 € Kosten für Voreinrag pro Waffe.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:34
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Da Herr A immer noch nicht seinen FS und die dafür notwendige MPU absolviert hat, wäre eine andere Prioritätenreihenfolge bei knappen finanziellen Mitteln vielleicht eher angebracht.



Wie wäre diese, wenn ich fragen darf?Erst MPU und dann KWS und später WBK?Einen Führerschein benötigt Herr A nicht zwingend!
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 18:31
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Eine WBK aber wohl auch nicht, denn Selbstverteidigung mit Schreckschusswaffen oder gar echten Waffen ist ein ganz schmales Brett. Da ist die WBK ganz schnell wieder weg, von der Wirksamkeit und der Einsetzbarkeit von echten bzw. Schreckschusswaffen mal ganz zu schweigen.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 18:34
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Gerade in der heutigen Zeit spielt Flexibilität und Mobilität eine große Rolle, um sich auch geänderten Anforderungen am Arbeitsmarkt anzupassen. Das auch weiterführend zum Schießsport gedacht. Interessante Schießmöglichkeiten sind in aller Regel nicht gleich um die Ecke. Und mit 3 Kanonen und 500 Schuss in der Tasche wollte ich nicht in der U-Bahn sitzen, zumal dessen Hausordnung das auch meist verbietet. Von Langwaffen gar nicht zu reden.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 18:43
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Zitat:
Zitat von hydrou
Eine WBK aber wohl auch nicht, denn Selbstverteidigung mit Schreckschusswaffen oder gar echten Waffen ist ein ganz schmales Brett. Da ist die WBK ganz schnell wieder weg, von der Wirksamkeit und der Einsetzbarkeit von echten bzw. Schreckschusswaffen mal ganz zu schweigen.
Davon hat barely_legal doch gar nichts erwähnt. Werfe da nichts durcheinander.
KWS und SSW zur Selbstverteidigung, und Sportschütze mit WBK und scharfen Waffen sind was völlig anderes. Der Sportschütze hat bzw. bekommt keine Führerlaubnis für seine Waffen.
Das war auch wohl nicht so gemeint - so hoffe ich doch schwer.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 18:48
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Ich habe das aber schon so verstanden, v.a. wenn ihm das wichtiger erscheint als der Führerschein:

Zitat:
Nun ist innerhalb dieser Zeit jede Menge passiert, was ihn veranlasst einen kleinen Waffenschein zu beantragen, rein für seinen persönlichen Schutz.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 20:59
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Dann der Hinweis:
Der Sportschütze kann eine WBK mit scharfe Schusswaffen zur Ausübung des Schießsportes nach gewissen Regeln und Vorbedingungen bekommen. Diese Waffen dürfen nicht geführt werden. Es gibt keinen Waffenschein dafür und der kleine Waffenschein ist nur in Verbindung mit Schreckschusswaffen mit PTB Kennzeichnung zulässig und gilt nicht als Führerlaubnis von scharfen Schusswaffen.
Führt der Sportschütze außerhalb seiner Wohnung oder Grundstücks, macht er sich strafbar - ganz großes Hundepfui.
Dann geht es nicht über Los sondern direkt in den
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  #10 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 21:47
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AW: Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen

Herr A möchte einen kleinen Waffenschein, um Schreckschußwaffen bei sich tragen zu dürfen.Rein zur Selbstverteidigung, auch nicht rund um die Uhr, nur zu späterer Stunde!
Die Sache mit dem Schießclub ist da eine völlig andere!Vom Transport einer scharfen Waffe ist hier nicht die Rede!Herr A geht davon aus, dass er innerhalb dem 1. Jahr im Schießclub, um eine der Vorraussetzungen überhaupt zu erfüllen eine echte WBK zu bekommen, seine MPU zu absolvieren.Wenn er dann im Besitz einer eigenen scharfen Waffe wäre, könnte er diese auch wieder in seinem Auto transportieren.
Mit einer PumpAction im Anschlag in der S- o. U-Bahn würde er wohl schräg angeguckt werden!

Herr A setzt eine WBK nicht mit einem WS gleich.Über die Regeln/Gesetze ist er sich hierbei völlig im Klaren.Eine WBK für Sportschützen berechtigt ja niemanden zum Führen seiner scharfen Waffe.

Es ist hier rein der sportliche Aspekt zu betrachten.Keine bösen Hintergedanken.
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