Dies ist eine Diskussion zu Kauf von manipulierten SRS-Waffen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Kauf von manipulierten SRS-Waffen Nun erwirbt ja der Käufer nach Zustellung mit dem Paketdienst diese Waffe. Da diese Waffe formal illegal ist und der Käufer dieses erst nach Öffnen des Paketes feststellen kann, bleiben da zwei Fragen: 1. Macht sich der Käufer strafbar, weil er eine illegale Waffe erworben hat, auch wenn es im gutem Glauben gehandelt hat und damit nicht rechnen musste? 2. Was passiert, wenn er diese Waffe zur Polizei bringt? Dass die Polizei ein Strafverfahren gegen den vormaligen Besitzer einleiten wird, ist klar. Aber muss auch ein Strafverfahren gegen den Käufer eingeleitet werden, sofern dieser diesen Irrtum unverzüglich meldet und die Waffe abgibt? Ich habe da das Stichwort Verbotsirrtum im Hinterkopf, das zwar nicht ein Verfahren abwenden kann, jedoch es straffrei bleibt. |
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| AW: Kauf von manipulierten SRS-Waffen Hm, meines Erachtens darf der Käufer bei gutgläubigem Erwerb nicht bestraft werden. Normalerweise ist das egun-Angebot ja so gefasst, dass es keine Rückschlüsse auf Illegalität der Waffe zulässt. Würde in der Auktion natürlich was von eigenmächtigen Waffenveränderungen stehen, ist der Sachverhalt wohl ein anderer. Sofern der Zeitpunkt der Waffenveränderungen nachträglich nicht genau verifiziert werden könnte, sehe ich ebenfalls ein Problem (für den Käufer).
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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