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Katana Aufbewahrung

Dies ist eine Diskussion zu Katana Aufbewahrung innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 27.09.2009, 00:26
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Katana Aufbewahrung

Hi!

Person A besitzt ein scharf geschliffenes, für Schnitttests geeignetes Katana, Person A wohnt bei seinen Eltern im Einfamilienhaushalt, Minderjährige haben keinen Zutritt. Das unverschlossene Aufbewahren, also z.B. zu Dekorationszwecken sollte kein Problem sein.

Person A zieht nun in eine eigene Wohnung. Kann es jetzt sein, dass Person A das Katana wegschließen muss, da andere Mietparteien im gleichen Haus minderjährige Kinder haben (befugten Zutritt zu Person As Wohnung haben sie nicht)?

Kann der Vermieter eine bestimmte Aufbewahrung erzwingen oder verbieten?

Wie verhält es sich, wenn sich doch ein Minderjähriger in der Wohnung aufhält, niemals jedoch ohne Aufsicht?

Sollte in irgend einem Fall eine verschlossene Aufbewahrung notwending sein, wie sähe es mit ungeschliffenen Dekorationsschwertern aus?

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 23:01
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AW: Katana Aufbewahrung

Zitat:
Zitat von Seriouss
Hi!
Kann der Vermieter eine bestimmte Aufbewahrung erzwingen oder verbieten?
Nein, denn das Hausrecht hat der Mieter.
Zitat:
Zitat von Seriouss
Wie verhält es sich, wenn sich doch ein Minderjähriger in der Wohnung aufhält, niemals jedoch ohne Aufsicht?
Der Besitzer der Waffen hat sicherzustellen, dass Unberechtigte keinen Zugriff auf Waffen im Sinne des WaffG haben.
Zitat:
Zitat von Seriouss
Sollte in irgend einem Fall eine verschlossene Aufbewahrung notwending sein, wie sähe es mit ungeschliffenen Dekorationsschwertern aus?
Danke im Voraus!
Deko ist keine Waffe mehr.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 16:44
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AW: Katana Aufbewahrung

Zitat:
Zitat von Seriouss
Sollte in irgend einem Fall eine verschlossene Aufbewahrung notwending sein, wie sähe es mit ungeschliffenen Dekorationsschwertern aus?
Dekoschwerter sind keine Waffen. Also: kein Problem.
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