Dies ist eine Diskussion zu Katana innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Katana |
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| AW: Katana Nur mal so unter uns - Wäre ein Buch zur Rechtschreibung nicht wichtiger, als eine Waffe? |
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| AW: Katana hahaha der war echt gut hahaha. ich sreibe über deb nintendo ds ist echt schwer. |
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| AW: Katana Na dann doch lieber ein PC? |
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| AW: Katana Ein Katana bzw. Schwert zählt als Blankwaffe und ist waffenrechtlich eine Waffe, jedoch nicht mit Schusswaffe zu verwechseln. Blankwaffen sind ab 18 frei käuflich, jedoch vom Führverbot §42a WaffG betroffen. Diese Waffen müssen und können auch nicht bei der Waffenbehörde registriert werden. Ob diese dann im Falle eine Diebstahls unter dem Versicherungsschutz einer Hausratversicherung fallen, musst Du mit Deiner Versicherung klären, sofern Du über eine solche verfügst. Normalerweise zählt das zum Hausrat und ist normal versichert, wenn es denn bei einem Einbruch aus dem Haus oder Wohnung entwendet wird. Sind minderjährige Personen im Haus oder Wohnung, muss die Waffe unter Verschluss, denn Minderjährige dürfen keinen Umgang damit haben (§ 2 WaffG). Dafür haftet der Besitzer. |
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| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Katana Aufbewahrung | Waffenrecht | 28.09.2009 16:44 |
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