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Katana

Dies ist eine Diskussion zu Katana innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.01.2009, 21:55
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Katana

Hallo wen sich jemand ein scharfes Katana kauft, kann man das den rigistriren lassen? fals es mal gestohlen würde oder so und braucht man ne genemigung um es auserhalb der wohnung zu führen und wie darf man es den dan Tranzportieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 22:38
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AW: Katana

Nur mal so unter uns - Wäre ein Buch zur Rechtschreibung nicht wichtiger, als eine Waffe?
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Alt 20.01.2009, 23:02
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AW: Katana

hahaha der war echt gut hahaha. ich sreibe über deb nintendo ds ist echt schwer.
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Alt 20.01.2009, 23:06
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AW: Katana

Na dann doch lieber ein PC?
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 01:27
V.I.P.
 
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AW: Katana

Ein Katana bzw. Schwert zählt als Blankwaffe und ist waffenrechtlich eine Waffe, jedoch nicht mit Schusswaffe zu verwechseln.
Blankwaffen sind ab 18 frei käuflich, jedoch vom Führverbot §42a WaffG betroffen.
Diese Waffen müssen und können auch nicht bei der Waffenbehörde registriert werden.
Ob diese dann im Falle eine Diebstahls unter dem Versicherungsschutz einer Hausratversicherung fallen, musst Du mit Deiner Versicherung klären, sofern Du über eine solche verfügst. Normalerweise zählt das zum Hausrat und ist normal versichert, wenn es denn bei einem Einbruch aus dem Haus oder Wohnung entwendet wird.
Sind minderjährige Personen im Haus oder Wohnung, muss die Waffe unter Verschluss, denn Minderjährige dürfen keinen Umgang damit haben (§ 2 WaffG). Dafür haftet der Besitzer.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 00:53
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AW: Katana

Für den Transport genügt theoretisch eine Tasche mit schloss besser ist ein Alukoffer mit schloss! Begründung ist das du das Katana oder Schwert gegen direkten zugriff sichern musst !
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