Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Jagdschein-Führungszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Jagdschein-Führungszeugnis innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 17:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 40
Keine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Jagdschein-Führungszeugnis

Hallo alle zusammen,

Person A möchte gerne mit 18 Jahren einen Jagdschein machen.

Die Frage ist, benötigt man das Bundeszentralregister oder das Führungszeugnis?

Person A hat noch keine Vorstrafen, jedoch zu 2 eingestellten Verfahren.

Können diese Person A daran behindern, sich einen Jagdschein aushändigen zu lassen?

danke

mfg
Cezka
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 18:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Jagdschein geht schon ab 16 Jahren.
Aber wie bei jedem Antrag auf waffenrechtlicher Erlaubnis wird eine Anfrage zum Bundeszentralregister, dem anwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizei gemacht.
Unter Umständen sind auch geringwertige Vorfälle ein Versagungsgrund. Das kommt auf die Einschätzung des Sachbearbeiters an. Da het der SB einen Ermessensspielraum.

Meines Wissens wird diese Prüfung ganz zu Anfang des Kurses angestoßen. Zumindest bei meinem Kurs haben wir gleich zum Anfang einer Prüfung zustimmen müssen. Gibt es Gründe, wird möglicherweise so schon die Teilnahme verwehrt und spart Kosten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 18:39
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 40
Keine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Was verstehst du unter der Prüfung, tut mir Leid habs jetzt nicht so kapiert ^^

Also kommt es auf den Sachbearbeiter darauf an, ob ich den Jagdschein machen darf oder nicht? trotz Einträge?

mfg
Cezka
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 18:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Mit Prüfung ist die Abfrage der Register und der Stellungnahme der Polizei gemeint.
Gibt es Einträge oder Bedenken der Polizei, so wird der SB das entscheiden.
Bei schweren Straftaten hat er keinen Ermessungsspielraum, bei anderen Sachen schon.

Lese dazu § 4 und 5 WaffG.

BTW: Hast Du denn Jagdmöglichkeiten? Oder Jäger im Verwandten- oder Bekanntenkreis?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 18:57
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 40
Keine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Ja Jäger im Freundeskreis.

Zu der Schwere der Taten kann ich eines sagen.

Geht es einmal um diese hier-> http://www.juraforum.de/forum/t274208/s.html

und dieses Verfahren -> http://www.juraforum.de/forum/t267444/s.html

Habe von beiden Verfahren noch keine Ergebnisse, jedoch rechne ich mit dem schlimmsten.

Also wäre es möglich trotz dieser beiden Verfahren, den Jagdschein zu machen?

Tut mir leid das ich hier so viel ausfrage =(

Danke

mfg
Cezka
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 22:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Ist es richtig, wenn ich vermute, dass Person "A" keine Deutscher ist? Wie lange hat dieser einen festen Wohnsitz in Deutschland?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 23:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 40
Keine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Person A ist EU-Staaatsbürger (Slowakische Staatsangehörigkeit) und ist in Deutschland geboren, lebt seit 17 Jahren hier dementesprechend ;D
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 23:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

EU uninteressant. 5 Jahre dauerhaften Wohnsitz in D. ist entscheidend.
Aber dennoch. Bei laufenden Verfahren keine waffenrechtliche Erlaubnis. Alle Anträge werden erstmal beiseite gelegt. Der SB weiß ja schließlich nicht, was daraus wird. Daher beantragt er ja einen Auszug aus dem Verfahrensregiser, um genau solche Fälle zu sehen.
Person "A" wird bis Abschluss aller laufenden Verfahren abwarten müssen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 23:13
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 40
Keine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cezka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Wie sieht es dann aus wenn diese Verfahren eingestellt werden?

bzw. ich bei einer dieser Fälle belangt werde?

danke

mfg
Cezka
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 23:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Jagdschein-Führungszeugnis

Zitat:
Zitat von Cezka
Wie sieht es dann aus wenn diese Verfahren eingestellt werden?
Keine Ahnung. Siehe mein erstes Posting.
Zitat:
Zitat von Cezka
bzw. ich bei einer dieser Fälle belangt werde?

danke

mfg
Cezka
Dann wohl ganz schlecht.
Aber als Treiber darf man auch ohne Jagdschein bei der Jagd sein.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
jagdschein + verstoß gegen BtmG Betäubungsmittelrecht 25.02.2008 21:35
Jagdschein und §6 des Waffenrechtes Waffenrecht 25.11.2007 09:28
Paintball im Wald, Jagdschein vorhanden Waffenrecht 12.10.2007 19:42
VG Hannover: Jagdschein trotz Nötigung im Straßenverkehr Nachrichten: Recht & Gesetz 21.06.2007 12:57
VG Neustadt: Jäger erschießt Hund statt Wildschwein-Jagdschein darf eingezogen werden Nachrichten: Recht & Gesetz 08.09.2006 10:34





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN