Dies ist eine Diskussion zu Jagdschein-Führungszeugnis innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Jagdschein-Führungszeugnis Person A möchte gerne mit 18 Jahren einen Jagdschein machen. Die Frage ist, benötigt man das Bundeszentralregister oder das Führungszeugnis? Person A hat noch keine Vorstrafen, jedoch zu 2 eingestellten Verfahren. Können diese Person A daran behindern, sich einen Jagdschein aushändigen zu lassen? danke mfg Cezka |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Jagdschein geht schon ab 16 Jahren. Aber wie bei jedem Antrag auf waffenrechtlicher Erlaubnis wird eine Anfrage zum Bundeszentralregister, dem anwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizei gemacht. Unter Umständen sind auch geringwertige Vorfälle ein Versagungsgrund. Das kommt auf die Einschätzung des Sachbearbeiters an. Da het der SB einen Ermessensspielraum. Meines Wissens wird diese Prüfung ganz zu Anfang des Kurses angestoßen. Zumindest bei meinem Kurs haben wir gleich zum Anfang einer Prüfung zustimmen müssen. Gibt es Gründe, wird möglicherweise so schon die Teilnahme verwehrt und spart Kosten. |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Was verstehst du unter der Prüfung, tut mir Leid habs jetzt nicht so kapiert ^^ Also kommt es auf den Sachbearbeiter darauf an, ob ich den Jagdschein machen darf oder nicht? trotz Einträge? mfg Cezka |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Mit Prüfung ist die Abfrage der Register und der Stellungnahme der Polizei gemeint. Gibt es Einträge oder Bedenken der Polizei, so wird der SB das entscheiden. Bei schweren Straftaten hat er keinen Ermessungsspielraum, bei anderen Sachen schon. Lese dazu § 4 und 5 WaffG. BTW: Hast Du denn Jagdmöglichkeiten? Oder Jäger im Verwandten- oder Bekanntenkreis? |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Ja Jäger im Freundeskreis. Zu der Schwere der Taten kann ich eines sagen. Geht es einmal um diese hier-> http://www.juraforum.de/forum/t274208/s.html und dieses Verfahren -> http://www.juraforum.de/forum/t267444/s.html Habe von beiden Verfahren noch keine Ergebnisse, jedoch rechne ich mit dem schlimmsten. Also wäre es möglich trotz dieser beiden Verfahren, den Jagdschein zu machen? Tut mir leid das ich hier so viel ausfrage =( Danke mfg Cezka |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Ist es richtig, wenn ich vermute, dass Person "A" keine Deutscher ist? Wie lange hat dieser einen festen Wohnsitz in Deutschland? |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Person A ist EU-Staaatsbürger (Slowakische Staatsangehörigkeit) und ist in Deutschland geboren, lebt seit 17 Jahren hier dementesprechend ;D |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis EU uninteressant. 5 Jahre dauerhaften Wohnsitz in D. ist entscheidend. Aber dennoch. Bei laufenden Verfahren keine waffenrechtliche Erlaubnis. Alle Anträge werden erstmal beiseite gelegt. Der SB weiß ja schließlich nicht, was daraus wird. Daher beantragt er ja einen Auszug aus dem Verfahrensregiser, um genau solche Fälle zu sehen. Person "A" wird bis Abschluss aller laufenden Verfahren abwarten müssen. |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Wie sieht es dann aus wenn diese Verfahren eingestellt werden? bzw. ich bei einer dieser Fälle belangt werde? danke mfg Cezka |
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| AW: Jagdschein-Führungszeugnis Zitat:
Zitat:
Aber als Treiber darf man auch ohne Jagdschein bei der Jagd sein. |
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