Dies ist eine Diskussion zu Importrecht von Waffen? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Importrecht von Waffen? Angenommen Herr T bestellt sich aus dem Ausland einem im Inland verboten Schlagring/Klappmesser.Dieser wird vom Zoll vor inbesitzname sichergesellt,hat Herr T mit einer Strafe zu rechnen? |
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| AW: Importrecht von Waffen? Mit derselben, die für den Besitz der entsprechenden verbotenen Waffe droht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Importrecht von Waffen? Zitat:
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| AW: Importrecht von Waffen? Erstmal danke für die schnellen antworten tros so später stunde .Nehmen wir ein anderes beispiel. Angenommen Herr T bekommt von Herr G(Freund/Bekannter von Herr T) aus den USA,Italien ect nicht auf bestellung sondern per normalem Parket sprich "Ohne bestellschein" diese zugesendet.Würde das Urteil gleich ausfallen?Da er diese ja nicht bestellt hat.So könnte Herr G ja Herr T schaden zu fügen ungewollt oder gewollt.Oder würde in dem fall Herr G bestraft? |
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| AW: Importrecht von Waffen? Zitat:
Schlagringe, einige Messer und andere im WaffG genau genannte Dinge sind verbotene Gegenstände. Jeglicher Umgang damit stellt eine Straftat dar. Umgang ist alles Vorstellbare außer angucken und in Deutschland tabu. Das ist kein Spaß, oder Ordnungswidrigkeit im Amtsdeutsch, sondern eine Straftat, für die man in den gehen kann. |
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