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Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Dies ist eine Diskussion zu Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 22:11
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Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

hallo,
seit kurzen beschaeftige ich mich mit der o.g. thematik, da eine person x vor hat entsprechende anbauteile fuer seinen paintballmarkierer aus den usa zu bestellen. die teile sind in deutschland zugelassen und erhaeltlich. es handelt sich dabei um ein (zusatz)-teil des laufs.
da ich des oefteren gehoert habe dass der import wesentlicher teile einer waffe illegal sei, habe ich das waffg durchforstet um mich zu vergewissern und bin dabei schliesslich auf anlage 2, abschnitt 1, unterabschnitt 2, nr. 7 und 7.1 gestossen wodurch der import von gasdruckwaffen (und deren wesentlicher anbauteile lt. anlage 1, abschnitt 1, nr 1.3) mit f-zeichen erlaubt ist.
da wesentliche teile eines markierers aber nicht von der kennzeichnungspflicht betroffen sind und der markierer das f-zeichen besitzt vermute ich nun, dass der import dieser teile legal ist.

liege ich mit dieser vermutung richtig oder habe ich da etwas falsch gedeutet, bzw. etwas uebersehen?

mfg,
marc

Geändert von ruemmi (05.07.2011 um 22:44 Uhr).
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Alt 06.07.2011, 09:18
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Nicht so ganz, aber um welche Teile handelt es sich genau?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 14:19
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Darüber hinaus, wenn Du im Besitz eines Markierers bist, der mit einem F gekennzeichnet ist und Du an diesen irgendwelche zusätzlichen Teile anbaust, dann kann es sein, dass die Zulassung erlischt, weil die Waffe in dieser Form nicht geprüft wurde. Die Folge wäre, dass die Waffe erlaubnispflichtig wird und Du dich strafbar machst.
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Alt 06.07.2011, 18:03
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

hi, danke fuer die antworten.

zur 1. antwort:
wie ist das "nicht so ganz" zu verstehen?
es handelt sich dabei genau gesagt um eine zusaetzliche (passgenaue) fuehrungsstrecke des laufes die mithilfe von huelsen an das geschoss angepasst werden kann. das teil ist nur in verbindung mit einem (original) lauf ("originale" fuehrungsstrecke + gaslauf) verwendbar.
lt waffg handelt es sich dabei zweifelsfrei um ein wesentliches teil einer waffe.

zur 2. antwort:
mir ist (selbstverstaendlich) bewusst dass durch den einsatz dieses teils in deutschland das f-zeichen erlischt. mir geht es zunaechst allerdings ausschliesslich um den import. durch import und besitz wird das f-zeichen ja nicht angeruehrt zumal es im ausland legal verwendbar ist.
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Alt 07.07.2011, 10:33
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Zitat:
Zitat von ruemmi Beitrag anzeigen
mir geht es zunaechst allerdings ausschliesslich um den import. durch import und besitz wird das f-zeichen ja nicht angeruehrt zumal es im ausland legal verwendbar ist.
Ob das Teil im Ausland legal verwendbar ist, spielt keine Rolle. Du willst, wie Du ja schon selber festgestellt hast, ein wesentliches Teil einer Schusswaffe einführen. Das wäre aus meiner Sicht sehr wohl erlaubnispflichtig (Verbringungserlaubnis + Waffenbesitzkarte), denn das Teil ist erst dann frei, wenn es Teil einer Waffe ist, die mit einem F gekennzeichnet wurde.
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Alt 07.07.2011, 14:26
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
(...)erst dann frei, wenn es Teil einer Waffe ist, die mit einem F gekennzeichnet wurde.
schade, das hatte ich nicht so gedeutet. wenn dem so ist stellt sich die frage natuerlich nicht mehr ob ein import legal waere.

damit ist meine frage beantwortet und ich danke allen die dazu beigetragen haben (obwohl der ausgang nicht so endete wie ich es mir erhofft hatte )

mfg,
marc
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  #7 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 17:06
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
denn das Teil ist erst dann frei, wenn es Teil einer Waffe ist, die mit einem F gekennzeichnet wurde.
Das ist Gott sei Dank falsch, denn dann wären z.B. alle Vorderlader oder auch nur Magazine oder gar Griffschalen erlaubnispflichtig.
Das Kennzeichen "F" auf einer Schusswaffe besagt lediglich, dass die Waffe eine Schussenergie unterhalb 7,5 Joule erzeugt.

Das Problem bei der Einfuhr irgendwelcher Waffenteile ist es den Zoll davon zu überzeugen, dass es sich um ein Teil einer freien Waffe handelt. Wie soll der Zoll dieses sonst bewerten können?
Daher muss aus irgendwelchen Schriftstücken oder Beschreibungen zweifelsfrei der (freie) Verwendungszweck hervorgehen.
Fehlt sowas, so muss der Zoll von einem erlaubnispflichtigen Teil ausgehen und wird dann in der Folge eine deutsche waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb fordern.

Ist dieses Teil denn nicht in Deutschland erhältlich?
Wenn nein, warum nicht?
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Alt 07.07.2011, 17:54
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AW: Import von (wesentlichen) Teilen von Gasdruckwaffen

und schon sieht die sache wieder ganz und gar nach meinen vorstellungen aus

der verwendungszweck wird -so denke ich- zu erkennen sein, da bei solchen artikeln idr immer irgendwo das wort "paintball" erwaehnt ist und in diesem speziellen fall die markiererarten genannt sein werden zu den dieses teil passt. des weiteren wird der zoll ja im zweifel eigene nachforschungen anstellen (so hab ich es mal im tv gesehen ) und wenn es hart auf hart kommt wird man denke und hoffe ich doch wenigstens noch die chance bekommen beim zoll vorzusprechen um den beweis zu erbringen.

wie im ersten post erwaehnt ist dieses teil in deutschland erhaeltlich. trotz einfuhrsteuer, versandkosten und evtl. anfallenden zollgebuehren lohnt ein kauf in den usa, zumal dies nicht das einzige teil bei der bestellung waere.
kurzum: es waere eine ersparnis von ca 20% sofern ich korrekt gerechnet habe

kurzer, nachtraeglicher anhang:
in einem deutschen paintballforum wird dieses thema gerade in anderer sache behandelt. dort hat bereits jemand mit dem zollamt telefoniert und ihm wurde (nach kurzer recherche) gesagt dass die einfuhr dieser teile fuer paintballmarkierer legal sei.

die problematik der identifizierung besteht natuerlich weiterhin.

Geändert von ruemmi (07.07.2011 um 18:27 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 09:16
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Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Das ist Gott sei Dank falsch, denn dann wären z.B. alle Vorderlader oder auch nur Magazine oder gar Griffschalen erlaubnispflichtig.
Seit wann sind Magazine und Griffschalen wesentliche Teile von Schusswaffen?

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen "F" auf einer Schusswaffe besagt lediglich, dass die Waffe eine Schussenergie unterhalb 7,5 Joule erzeugt.
Und es regelt, dass der Erwerb und Besitz der so gekennzeichneten Waffe frei ab 18 ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass andere wesentliche Teile, die ich an die Waffe anbauen oder austauschen kann, automatisch auch frei ab 18 sind.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 09:25
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Zitat:
Zitat von ruemmi Beitrag anzeigen
in einem deutschen paintballforum wird dieses thema gerade in anderer sache behandelt. dort hat bereits jemand mit dem zollamt telefoniert und ihm wurde (nach kurzer recherche) gesagt dass die einfuhr dieser teile fuer paintballmarkierer legal sei.
Das ist keine Frage von legal oder illegal, sondern von erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig. Außerdem wäre ich mit Aussagen des Zolls zu waffenrechtlichen Sachverhalten sehr vorsichtig. Die sind weder dafür zuständig, noch glänzen die nach meiner Erfahrung durch waffenrechtlichem Sachverstand.
Wenn Du eine verbindliche Auskunft willst, frag Deine Waffenbehörde.
Wenn es nämlich schiefgehen sollte, wird es Dir garantiert vorgeworfen, dort nicht gefragt zu haben. Und ob Du dich stattdessen beim Zoll, Deinem Friseur oder dem Pizzaboten erkundigt hast, ist egal.
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