Dies ist eine Diskussion zu Illegales mitführen einer Singalpistole! innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Illegales mitführen einer Singalpistole! Ich hätte da mal eine frage: Gehen wir mal davon aus da Person X beim mitfürhen einer Schreckschusspistole bei einer normalen Polizei Kontrolle "erwischt" wurde. Nun hat Person X aber kein kleinen Waffenscheind der ihm das mitführen erlauben würde. Meine frage ist jetzt mit was für einer Strafe Person X rechnen sollte? Besteht die chance für Person X die Schrechschusspistole wieder zubekommen? Kann Person X noch den k. Waffenschein machen wen er 1x Straftat begangen hat?(illegale mitführen einer Schreckschusspistole) MfG Geändert von Fripon (01.01.2009 um 12:57 Uhr). |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Bitte die Forenregeln beachten! Nur fiktive Beiträge dürfen beantwortet werden! Trotzdem: Prosit Neujahr ! |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Ja, bitte abändern, dann wird auch geantwortet. |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Zitat:
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Aber auch der KWS ist keine Schießerlaubnis. Das Schießen mit einer SSW auf der Straße ist immer und zu jederzeit verboten, auch mit KWS. Einzig auf eigenem oder zugestimmten privatem, umfriedetem Grund ist das Schießen erlaubt (§ 12/4), sofern der Nachbar nicht belästigt wird. |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Zitat:
Wie hoch dürfte die Geldstrafe für Person X sein? Gehen wir mal davon aus das Person X bis vor kurzem noch Schüler war und nächstes Jahr Studieren will verfügt Person X nicht über hohe Geldreserven wird das bei der anklage berücksichtigt? MfG |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Keine Ahnung. Aber wenn's schlimm kommt, würden wir gerne wissen, wie so die Mahlzeiten im Knast sind. Was mir gerade einfällt. Das CO2 Forum beschäftigt sich u.a. auch mit SSW. Vielleicht da mal Fragen, ob da jemand einschlägige Erfahrung hat - sofern ihm dann das Schreiben aus der Zelle erlaubt wird. |
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| AW: Illegales mitführen einer Singalpistole! Zitat:
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