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Illegales mitführen einer Singalpistole!

Dies ist eine Diskussion zu Illegales mitführen einer Singalpistole! innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 03:24
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Illegales mitführen einer Singalpistole!

Hallo!

Ich hätte da mal eine frage:

Gehen wir mal davon aus da Person X beim mitfürhen einer Schreckschusspistole bei einer normalen Polizei Kontrolle "erwischt" wurde.

Nun hat Person X aber kein kleinen Waffenscheind der ihm das mitführen erlauben würde.

Meine frage ist jetzt mit was für einer Strafe Person X rechnen sollte?

Besteht die chance für Person X die Schrechschusspistole wieder zubekommen?

Kann Person X noch den k. Waffenschein machen wen er 1x Straftat begangen hat?(illegale mitführen einer Schreckschusspistole)


MfG

Geändert von Fripon (01.01.2009 um 12:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 07:53
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Bitte die Forenregeln beachten!

Nur fiktive Beiträge dürfen beantwortet werden!


Trotzdem: Prosit Neujahr !
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 12:26
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Ja, bitte abändern, dann wird auch geantwortet.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 13:25
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Zitat:
Zitat von Fripon
Hallo!
Gehen wir mal davon aus da Person X beim mitfürhen einer Schreckschusspistole bei einer normalen Polizei Kontrolle "erwischt" wurde.
Es ist bekannt, dass die Polizei kontrolliert, gerade was SSW und Silvester betrifft.
Zitat:
Zitat von Fripon
Nun hat Person X aber kein kleinen Waffenscheind der ihm das mitführen erlauben würde.
Tja, das ist Dummheit, denn zum einen muss der Handel auf den besonderen Umstand des Führens bei SSW hinweisen, so dass der Käufer nicht ahnungslos sein kann. Oft übergibt der Handel das Merkblatt des VDB beim Kauf.
Zitat:
Zitat von Fripon
Meine frage ist jetzt mit was für einer Strafe Person X rechnen sollte?
Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis ist eine handfeste Straftat. Bei Ersttat wohl kein Knast, aber saftige Geldstrafe. Was aber vielleicht noch viel schlimmer ist - es erfolgt natürlich ein Eintrag in die Register. Da auch noch Verstoß gegen das WaffG, wird es auf lange Sicht keine waffenrechtlichen Erlaubnisse geben. Damit ist auch der kleine Waffenschein (KWS), wie WBK oder Jagdschein gemeint.
Zitat:
Zitat von Fripon
Besteht die chance für Person X die Schrechschusspistole wieder zubekommen?
Na das sollte nicht die Hauptsorge sein. Die Plempe mit mit Sicherheit eingezogen, da Tatwerkzeug einer Straftat.
Zitat:
Zitat von Fripon
Kann Person X noch den k. Waffenschein machen wen er 1x Straftat begangen hat?(illegale mitführen einer Schreckschusspistole)
MfG
Jetzt wohl nicht mehr, da gerade wegen Verstoßes des WaffG die Zuverlässigkeit fehlt und das erst wieder nach einer langen Wartezeit hergestellt werden kann. M.W. sind Wartezeiten von 5 - 10 Jahren üblich. Dabei hätte Person X nur vorher einen simplen Antrag stellen müssen. Der KWS wäre dann für 50 € ausgestellt worden.

Aber auch der KWS ist keine Schießerlaubnis. Das Schießen mit einer SSW auf der Straße ist immer und zu jederzeit verboten, auch mit KWS.
Einzig auf eigenem oder zugestimmten privatem, umfriedetem Grund ist das Schießen erlaubt (§ 12/4), sofern der Nachbar nicht belästigt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 13:33
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Zitat:
Dabei hätte Person X nur vorher einen simplen Antrag stellen müssen. Der KWS wäre dann für 50 € ausgestellt worden.
Person X würde sich bestimmt darüber freuen das sie tief in einer frische wunde drücken


Wie hoch dürfte die Geldstrafe für Person X sein?

Gehen wir mal davon aus das Person X bis vor kurzem noch Schüler war und nächstes Jahr Studieren will verfügt Person X nicht über hohe Geldreserven wird das bei der anklage berücksichtigt?



MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 13:44
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Keine Ahnung. Aber wenn's schlimm kommt, würden wir gerne wissen, wie so die Mahlzeiten im Knast sind.

Was mir gerade einfällt.
Das CO2 Forum beschäftigt sich u.a. auch mit SSW. Vielleicht da mal Fragen, ob da jemand einschlägige Erfahrung hat - sofern ihm dann das Schreiben aus der Zelle erlaubt wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 13:46
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AW: Illegales mitführen einer Singalpistole!

Zitat:
Das CO2 Forum beschäftigt sich u.a. auch mit SSW. Vielleicht da mal Fragen, ob da jemand einschlägige Erfahrung hat - sofern ihm dann das Schreiben aus der Zelle erlaubt wird.
Mit Co2 meinen sie das Co2air forum wen ich mich nicht irre ;D?
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