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Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 18:02
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Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Hallo

Und zwar habe ich mal eine Frage. Angenommen man würde bei jemanden ein Springmesser mit 10cm langer Klinge finden. Dies würde ja unter das Waffengesetz fallen. Wäre das dann unerlaubter Waffenbesitz und gibt es dafür ein Prüfungsschema?
Danke schon mal
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 19:12
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Bitte ganz genau definieren, um was für ein Messer es sich handelt. Schnellt die Klinge vorne oder seitlich heraus? Ist sie dann direkt arretiert?
Oder sollen wir einfach mal ein Springmesser im Sinne des WaffG annehmen?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 19:25
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Wo genau die Klinge heraus schnell ist nicht definiert. In der Beschreibung steht lediglich das es ein Springmesser mit 10cm langer Klinge ist, welches beidseitig geschliffen ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 19:47
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Was ist ein "Prüfungsschema"?

Es gilt das WaffG, so denn dieses Messer darunter fällt:

Anlage1
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

(Definition Messer zur Waffe, damit Küchenmesser und Werkzeug außen vor ist)

2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),

Nun die Verbote
Anlage 2 WaffG
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-höchstens 8,5 cm lang ist und
-nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

Da kannst nun das Springmesser zuordnen.

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
...
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
...

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
...
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

... muss viele Unterhosen für den anschließenden langen Knastaufenthalt bereit halten.
Das spart natürlich das Urlaubsgeld ein.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 19:55
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Ein Springmesser mit 10 cm langer, doppelseitig geschliffener Klinge ist ein verbotener Gegenstand.

Pro cm Klingenlänge 1 Monat Knast x zwei, da doppelseitig geschliffen. Wenn kein Blut dran klebt - auf Bewährung.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 20:06
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

es geht mir prinzpiell darum ob es ein Prüfungsschema gibt (wie es die eben für Körperverletzung etc. gibt)um zu prüfen ob sich derjenige eines unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gemacht hat.Einfach eine mögliche Prüfungsreihenfolge.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 21:44
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Gut, dann anderes herum.
Es gibt drei Arten von Messern:
1. einfache Messer, die nicht bzw. eingeschränkt unter dem WaffG fallen. Dazu zählen (einfache) Taschenmesser, Küchenmesser... usw. Sie sind keine Waffen, aber fallen u.U. unter dem Führverbot nach § 42a.
2. Messer, die definitionsgemäß als Waffe gelten. Das habe ich oben beschrieben. Dazu zählen alle sog. Kampfmesser, Dolche, Bajonette usw. Umgang erst ab 18, Führverbot.
3. Verbotene Gegenstände. Dazu zählen Butterfly, Faustmesser, Fallmesser und bestimmte Springmesser. Welche Springmesser dazu zählen habe ich auch beschrieben. Dessen Umgang ist eine waschechte Straftat. Also auch der Besitz.

§ 52 Strafvorschriften
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

Daher ist es doch einfach - hat der Deliquent ein Messer in einer verbotenen Ausführung besessen oder anderweitigen Umgang damit gehabt - Anklage wegen Verstoß des WaffG (§ 2, Abs.3) - Umgang mit einem verbotenen Gegenstand. Das bedeutet, der Staatsanwalt wird automatisch tätig.
Was soll da nun für eine Prüfliste von Belang sein?

Nun geklärt?
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  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 22:15
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Zitat:
Zitat von Soroya Beitrag anzeigen
es geht mir prinzpiell darum ob es ein Prüfungsschema gibt (wie es die eben für Körperverletzung etc. gibt)um zu prüfen ob sich derjenige eines unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gemacht hat.Einfach eine mögliche Prüfungsreihenfolge.
Was für ein Prüfschema willst du denn haben? Mobile hat das schon sehr ausführlich und richtig dargestellt. Das WaffG ist nun mal nicht sehr logisch aufgebaut, da kann man also auch kein logisches Prüfschema konstruieren. Das beschriebene Springmesser fällt nicht nur unter das WaffG, sondern ist ein verbotener Gegenstand. Und zwar ganz einfach, weil er in der Anlage 2 zum WaffG (Waffenliste) unter Absatz 1, Punkt 2.4.1 genannt ist. K.O.-Kriterium sind hier: die Klingenlänge, der doppelseitige Schliff.

Prüfschemata sind eher was für komplexe Sachverhaltsschilderungen und nicht für einen einzelnen Gegenstand. Es wäre in dem (sehr dünn) geschilderten Fall nun so, dass ein verbotener Gegenstand bei jemandem gefunden wurde. Es ist jeglicher Umgang verboten, es ist also egal, ob das Messer nur besessen oder sogar geführt wurde. Und besondere Umstände würden ja sicher in der Sachverhaltsschilderung erwähnt, oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 00:56
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

@Mobile 1961:

Wieso sollte bei der Definition des Springmessers denn bitte § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG herangezogen werden müssen und nicht Nr. 2b? Schließlich ist das Springmesser selbst in der Anl. II, Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 WaffG zwar als verbotener, aber eben auch als tragbarer Gegenstand i.S. § 1/II Nr. 2b WaffG aufgeführt.

Zum Prüfschema:

1. Definition der Waffe/ des Gegenstandes etc.
2. Umgang feststellen (steht in Anl. I Abschnitt 2)
3. Schließlich weiterspringen zum § 2 dort direkt zu Abs. 1 WaffG (Ist die Person über 18 Jahre alt?), Ausnahmen checken (z.B. § 3 WaffG) und anschließend, wenn die Person über 18 Jahre alt ist auch in Abs. III WaffG. Sind die Waffen nicht grundsätzlich verboten, dann ist § 2/II WaffG zu berücksichtigen, da dort die Erlaubnispflicht geregelt ist i.V.m. Anl. II Abschnitt 2...

Bei Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition gehört halt auf alle Fälle noch § 10 WaffG geprüft (hier steht WBK-Pflicht, Waffenschein, kleiner WS etc.)

Generell auch immer den § 42a WaffG im Hinterkopf behalten (Verbot des Führens von Anscheinswaffen, das ist aber immer nur eine OWi gem. § 53/I Nr. 21a WaffG)

4. Vorsatz/Fahrlässigkeit
5. Rechtswidrigkeit/Schuld bzw. Vorwerfbarkeit bei OWi´s
6. "Der blabla beging ein Vg/Vb/OWi des .... (Siehe Straftat-/Owi-Bestände §§ 51-53 WaffG)

Beim konkreten Gegenstand Springmesser würde ich mich Mobile1961 anschließen, nur würde ich das Springmesser als einen tragbaren Gegenstand im Sinne § 1/II Nr. 2b i.V.m. Anl. I, A1, UA 2 Nr. 2.1.1 WaffG definieren .
__________________
ET TU, BRUTE?

Geändert von Marquis (08.12.2010 um 01:33 Uhr). Grund: Recherchearbeit und einige Fehlerteufelchen
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 10:52
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AW: Prüfungsschema für unerlaubten Waffenbesitz?

Sehr schön ausgeführt das Prüfschema. Das ist mir eine gute Bewertung wert !

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
@Mobile 1961:
Geändert von Marquis um 02:33 Uhr. Grund: Recherchearbeit und einige Fehlerteufelchen
Du hast noch die Uhrzeit als Änderungsgrund vergessen.
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(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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