Dies ist eine Diskussion zu Geschenk innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Geschenk Nun sind Schlagringe in DTL. verboten, wie ein freundlicher Waffenladenbesitzer dem A mitgeteilt hat. Nun sieht A die Möglichkeit, dieses Objekt in einem amerikanischen Onlineshop zu kaufen und plant es gleich an die Addresse von B zu versenden, obwohl A bedauert es dann nicht ordentlich verpacken und mit einer netten Karte zu versehen. Nun ist sich aber A unsicher, ob er sich nicht trotzdem strafbar macht, wenn er diese Möglichkeit wahrnimmt, da er sich das Objekt theoretisch ja selbst kauft... Also macht sich A strafbar, wenn er sich das Objekt in diesem Fall kauft? |
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| AW: Geschenk Merkwürdige Frage. A lebt in Deutschland und möchte B ein in Detschland verbotenen Gegnstand schenken. Dazu bestellt A es in den USA um es nach B schicken zu lassen. Da dieser verbotene Gegenstand so nicht im Bereich der deutschen Gesetzgebung gelangt, ist es völlig belanglos. Whe aber, A beauftragt dann Person B um es über private Kanäle nach Deustchlad schicken zu lassen. Dann wird der Zoll bei Person A mitsamt der Staatsanwaltschaft gerne mal einen Kaffee trinken wollen. |
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| AW: Geschenk A hat an dem Gegenstand kein Interesse und möchte ihn B tatsächlich schenken. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass das Objekt je aus den USA ausgeführt wird. Somit geht ist beim Sachverhalt alles in Ordnung, korrekt? |
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| AW: Geschenk Ich sehe dabei kein Problem. Der Besitz, Umgang etc. ist ja in Deutschland verboten. Da das Ding aber nicht in Deutschland ist und auch nicht dorthin geschickt werden soll, sehe ich da nichts zu beanstanden. |
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