Dies ist eine Diskussion zu Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh -Vergehen Nach §27 Abs.1 Satz2, 30 VersG §§1, 105 JGG eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00 (=200,00) festgesetzt Die Nachfolgende aufgeführten Gegenstände werden eingezogen: 1Paar Quarzsand Handschuh Gemäß §465 StPO werden die Kosten des Verfahrens Auferlegt Person X ist Schüler ist die Höhe der Geldstrafe berechtige Könnte die Person X auch ein Ratenzahlung oder Die Geldstrafe per Sozialstunden ab arbeiten. Wenn dieses denn dann möglich wer wie und wo müsste Person X den Antrag stellen. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Zitat:
Feststellungsbescheid des BKA: http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...cal-gloves.pdf Zitat:
Ich würde ganz sicher nicht zahlen und wenn ich bis zur obersten Gerichtsbarkeit klagen müsste. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Noch was: man könnte argumentieren, dass die Handschuhe eine Schutzwaffe darstellen. Eine Schutzwaffe sind z.B. Motorradhelme, die auf Demos mitgeführt werden. Man könnte aber auch Fahrradhelm, Lederkleidung, gegen Elektroschocker isolierende Kleidung, Schutzbrillen usw. als Schutzwaffen bezeichnen. Da ist die Rechtslage einfach nicht ganz klar und die Gerichte müssen Rechtssicherheit schaffen. Der springende Punkt wäre meines Erachtens folgender: Zitat:
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hin und wieder werden ja auch entsprechende Forderungen laut: verbietet Springerstiefel, verbietet schwarze Kleidung auf Demos usw. Demnächst darf man auf Demos nur noch in Bermudashorts und weißem T-Shirt rumlaufen. ![]() Auch wenn keine näheren Umstände bekannt sind, erscheint mir die Strafe relativ hoch. Ist aber natürlich immer die Frage, ob die Handschuhe getragen wurden oder nicht, ob sie gar eingesetzt wurden, ob der Besitzer sich im Umfeld gewaltbereiter Radikaler aufgehalten hat usw. Zur Rechtsmittelbelehrung: sowas steht normalerweise auf der Rückseite des Bescheids. Stundung oder gemeinnützige Arbeit ist unter gewissen Umständen grundsätzlich möglich. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Zitat:
Zitat:
Was noch bleibt ist die Frage, ob es sich ggf um eine Schutzwaffe handelt. Das könnte man theoretisch bejahen, insbesondere wenn auch der Rest der Kleidung eher an eine Rüstung erinnert. Aber nur die Finger zu schützen wäre schon etwas kurz gedacht. Mit folgendem Einwand hast du natürlich nicht Unrecht: Zitat:
Davon abgesehen erscheint mir das Strafmaß auch recht hoch. Allein dies rechtfertigt die Investition in ein Beratungsgespräch beim Anwalt. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Zitat:
Zitat:
Du hast schon recht, wenn du sagst, dass der FB hier nicht maßgeblich ist. Doch immerhin ist er doch schon ein Indiz mit Gewicht. Und zwar im vorliegenden Fall dafür, dass solche Handschuhe nicht dazu geeignet sind Verletzungen beizuführen, weil die Schlagkraft ja nicht signifikant verstärkt wird. Zitat:
Davon unabhängig sollte ein Betroffener unbedingt mit einem Anwalt sprechen! Und zwar wegen der Höhe der Tagessätze (ich gehe davon aus, dass der Betreffende als Schüler über kein geregeltes Einkommen verfügt). Es ist m.W. auch möglich nur dagegen Widerspruch einzulegen. Ob die Anzahl der Tagessätze im Rahmen ist, kann da gleich mit erörtert werden. Bezüglich der eigentlichen Thematik (Waffenrecht) habe ich dagegen wenig Hoffnung, dass ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt sich hinreichend damit auskennt oder daran Interesse hat. Wie man aber an unserer Diskussion erkennt, ist die Sache nicht einfach und daher beinahe hoffnungslos. Meine Prognose wäre, dass ein Betroffener bis zur obersten Gerichtsbarkeit klagen müsste um vielleicht Recht zu kriegen. In den unteren Rängen kriegt er garantiert kein Recht. Zitat:
Aber: so einige Waffen wurden verboten, weil sich ängstliche Mitbürger fast in die Hose gemacht haben. Zum Beispiel Butterfly-Messer. Im Grunde nichts anderes als jedes andere Messer in der Größe. Nur, dass die Jugend damit gerne herumspielt. Das klackernde Geräusch ist sicherlich eher ein Nachteil bei einem Angriff oder Kampf. Hier zählt nur der psychologische Effekt, der aber nicht unterzubewerten ist. Ferner hat man in D sogar Schaumstoffwaffen (diese Schaumstoff-Nun-Chakos) verboten. Da stellt man widerum auf das Drosseln ab. Wer sucht, der findet also. Nur das BKA und der Gesetzgeber wissen, was die sich dabei gedacht haben diese Handschuhe nicht einmal als Schlagwaffe zu qualifizieren. Ich kenne keinen einzigen Nicht-Schläger (ob beruflich oder nicht), der solche Handschuhe besitzt. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Zitat:
![]() Mit deinen Ausführungen zur Waffeneigenschaft hast du wohl recht. Das BKA hat wohl einfach wieder mal Blödsinn verzapft. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Der Threaderöffner möchte nicht wissen, ob Quarzsandhandschuhe Waffen sind oder warum vielleicht doch nicht, sondern ob er seine Geldstrafe in Raten zahlen oder vielleicht durch Sozialstunden "abarbeiten" kann...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Diese Frage ist bereits beantwortet. Es hält dich aber auch niemand davon ab die Frage erneut oder weitergehend zu beantworten. |
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| AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh Als Ergebnis der Diskussion bin ich nicht mehr ganz so optimistisch und vermute stark, dass ein Gericht sich der Meinung anschließen würde, dass es sich um eine Schutzwaffe handelt. Deswegen schrieb ich später das hier: Zitat:
Der TE scheint aber ohnehin nicht mehr mitzulesen. |
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