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Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Dies ist eine Diskussion zu Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 24.10.2009, 16:39
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Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Person X wegen Verstoßes gegen §27 Abs.1 Satz2 Versammlungsgesetz

-Vergehen Nach §27 Abs.1 Satz2, 30 VersG §§1, 105 JGG

eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00€ (=200,00€) festgesetzt

Die Nachfolgende aufgeführten Gegenstände werden eingezogen: 1Paar Quarzsand Handschuh

Gemäß §465 StPO werden die Kosten des Verfahrens Auferlegt


Person X ist Schüler ist die Höhe der Geldstrafe berechtige Könnte die Person X auch ein Ratenzahlung oder Die Geldstrafe per Sozialstunden ab arbeiten.
Wenn dieses denn dann möglich wer wie und wo müsste Person X den Antrag stellen.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 21:24
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Zitat:
Zitat von Frei
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Person X wegen Verstoßes gegen §27 Abs.1 Satz2 Versammlungsgesetz

-Vergehen Nach §27 Abs.1 Satz2, 30 VersG §§1, 105 JGG

eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00€ (=200,00€) festgesetzt

Die Nachfolgende aufgeführten Gegenstände werden eingezogen: 1Paar Quarzsand Handschuh

Gemäß §465 StPO werden die Kosten des Verfahrens Auferlegt
Das ist ja lustig. Wo doch Quarzsandhandschuhe nur dazu da sind die zarten Fingerchen zu schützen. Sie gelten keinesfalls als Waffe. Natürlich könnten sie einen gefährlichen Gegenstand darstellen, aber das käme mir ziemlich albern vor. Diese Handschuhe haben laut BKA nicht einmal schlagverstärkende Wirkung (siehe Link zum Feststellungsbescheid unten). Meiner Meinung nach würde es sich um verbotene Waffen handeln, da sie (meiner Meinung nach) bestimmungsgemäß dafür gedacht sind jemanden die Visage zu pimpen und als Alltagsgegenstand verkleidet sind. Da das BKA das anders sieht und explizit darauf hinweist, dass die Verletzungsgefahr für einen Gegner nicht signifikant erhöht ist, frage ich mich doch allen Ernstes, worauf die Einstufung als gefährlicher Gegenstand beruhen soll.

Feststellungsbescheid des BKA: http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...cal-gloves.pdf

Zitat:
Zitat von Frei
Person X ist Schüler ist die Höhe der Geldstrafe berechtige Könnte die Person X auch ein Ratenzahlung oder Die Geldstrafe per Sozialstunden ab arbeiten.
Wenn dieses denn dann möglich wer wie und wo müsste Person X den Antrag stellen.
Ich schätze, dass X gute Chancen hätte gar nicht zahlen zu müssen. Dafür müssten aber rechtzeitig Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden. Aber als sicher würde ich das auch nicht betrachten, da man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist. 20 Tagessätze allein für das Mitführen oder meinetwegen auch Tragens solcher Handschuhe finde ich maßlos überzogen. Wenn X natürlich mitten in einer Keilerei oder zumindest gewaltbereit war, so ist die Strafe wohl angemessen.

Ich würde ganz sicher nicht zahlen und wenn ich bis zur obersten Gerichtsbarkeit klagen müsste.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 00:02
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Noch was: man könnte argumentieren, dass die Handschuhe eine Schutzwaffe darstellen. Eine Schutzwaffe sind z.B. Motorradhelme, die auf Demos mitgeführt werden. Man könnte aber auch Fahrradhelm, Lederkleidung, gegen Elektroschocker isolierende Kleidung, Schutzbrillen usw. als Schutzwaffen bezeichnen. Da ist die Rechtslage einfach nicht ganz klar und die Gerichte müssen Rechtssicherheit schaffen.

Der springende Punkt wäre meines Erachtens folgender:
Zitat:
Zitat von VersG
§ 27

[...]

(2) Wer
1. entgegen § 17a Abs. 1 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich führt,

[...]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Handschuhe dazu geeignet sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 11:24
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Zitat:
Zitat von Dominik83
Man könnte an dieser Stelle auch hinterfragen, warum das BKA die Quarzer nicht als Waffe sehen will. Angesichts der Gruppe, die solche Handschuhe gerne kauft, könnten böse Zungen auf die Idee kommen, dass da auch ein gewisser eigener Schutzzweck dahinter steht.
Die Polizei trägt in aller Regel keine Quarzsandhandschuhe, sondern lediglich gepolsterte und schnitthemmende Handschuhe. Das versicherte mir zumindest ein Polizist. Bei Security und Straßenschlägern sind die Quarzsandhandschuhe (oder auch Bleistaubhandschuhe etc) allerdings beliebt.

Zitat:
Meines Erachtens ist der Feststellungsbescheid des BKA falsch.
Sehe ich genau so. Allerdings ist die BKA nun mal die Behörde, die das festlegt.

Zitat:
Geeignet, Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren: An sich kann man mit den Dingern ja sowohl Verteidigungshandlungen ausführen (wozu sie laut BKA ja bestimmt sind), oder auch den Polizisten mal eine reinhauen, wenn sie vollstrecken wollen.
Verteidigungshandlungen ok, aber zum Angriff taugen sie laut BKA ja nicht. Die Verteidigungshandlungen kann man aber ebenso gut ohne Handschuhe ausführen. Schützen allenfalls die Finger, wenn zufällig ein Schlagstock darauf landet.

Zitat:
Nach den Umständen bestimmt, Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren: Tja, hier hängt man wohl ziemlich frei in der Luft und kann überall hin argumentieren.
Man befindet sich ja auf einer Demonstration.
Theoretisch könnte selbst das Tragen einer gut gepolsterten Jacke im Winter geeignet und womöglich bestimmt sein Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren. Motorradkleidung erst recht.

Hin und wieder werden ja auch entsprechende Forderungen laut: verbietet Springerstiefel, verbietet schwarze Kleidung auf Demos usw. Demnächst darf man auf Demos nur noch in Bermudashorts und weißem T-Shirt rumlaufen.

Auch wenn keine näheren Umstände bekannt sind, erscheint mir die Strafe relativ hoch. Ist aber natürlich immer die Frage, ob die Handschuhe getragen wurden oder nicht, ob sie gar eingesetzt wurden, ob der Besitzer sich im Umfeld gewaltbereiter Radikaler aufgehalten hat usw.

Zur Rechtsmittelbelehrung: sowas steht normalerweise auf der Rückseite des Bescheids. Stundung oder gemeinnützige Arbeit ist unter gewissen Umständen grundsätzlich möglich.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 14:25
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Zitat:
Zitat von Dominik83
Allerdings stellt das BKA auch "nur" fest, dass es sich nicht um eine Waffe im waffenrechtlichen Sinne handelt.
Korrekt. Aber dass es sich eben nicht um Waffen handelt, ist schon nicht unwichtig.

Zitat:
Zitat von § 27 VersG
(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, [...]
Wir stellten bereits fest, dass es sich nicht um eine Waffe handelt. Die Frage ist nun, ist es ein Gegenstand, der (siehe oben)? Der Bestimmungszweck ist schon mal ein anderer. Ob so ein Handschuh geeignet ist Personen zu verletzen - also über das Maß der nackten Fäuste hinaus - wage ich mal mit Bezug auf den FB des BKA zu bezweifeln. Es wäre zumindest fragwürdig, wenn das Gericht zu einer anderen Einschätzung gelangt.

Was noch bleibt ist die Frage, ob es sich ggf um eine Schutzwaffe handelt. Das könnte man theoretisch bejahen, insbesondere wenn auch der Rest der Kleidung eher an eine Rüstung erinnert. Aber nur die Finger zu schützen wäre schon etwas kurz gedacht. Mit folgendem Einwand hast du natürlich nicht Unrecht:
Zitat:
Ohne Handschuhe führen Verteidigungshandlungen oft zu Verletzungen. Der Schlagstock landet nicht zufällig drauf, sondern wird eben mit den (durch die Handschuhe geschützen) Händen abgefangen. Ich denke schon, dass man in diese Richtung argumentieren kann.
Hier muss allerdings neben der Eignung auch eine Zweckbestimmung nach Würdigung der Umstände hinzu kommen. Entscheidend sind wohl also die Umstände: Gehörte der Träger vielleicht einer extremen Gruppierung an? Trug der Handschuhträger sonstige Kleidung, die auf eine Verwendung als Schutzwaffe hindeuten (Motorradlederjacken, Springerstiefel)? Hatte der Träger womöglich sogar eine Sturmhaube bei sich? War es überhaupt eine Demo, bei der man von einem erhöhten Gewaltpotential ausgehen kann? Beim Ostermarsch ist das ja z.B. nicht der Fall, bei einer Rechten-Demo dagegen schon, egal auf welcher Seite derjenige steht.

Davon abgesehen erscheint mir das Strafmaß auch recht hoch. Allein dies rechtfertigt die Investition in ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 18:29
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Zitat:
Zitat von Dominik83
Hier muss ich einhaken. Ich halte das Argument mit dem Feststellungsbescheid nicht für gelungen. Nicht nur, weil es den tatsächlichen Gegebenheiten widerspricht (der Handschuh hat eine deutlich schlagkraftsteigernde Wirkung und ist geeignet, deutlich schwerwiegendere Verletzungen hervorzurufen, als die bloße Faust. Und, Hand aufs Herz, hierfür ist er auch entwickelt worden), sondern auch, weil der BKA-Bescheid dies nicht wirklich zu regeln vermag. Nach §2 V WaffG entscheidet (im Zweifel) das BKA (§48 III), ob ein bestimmter Gegenstand unter das WaffG fällt oder nicht. Hier geht es hingegen gerade um eine Nicht-Waffe, von welcher aber dennoch eine gewisse Gefahr ausgehen kann. Für diese Beurteilung halte ich den BKA-Bescheid für ziemlich irrelevant.
Stimmt schon. Allerdings ist der Verantwortliche für den Feststellungsbescheid immerhin Gutachter bzw hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das BKA entscheidet ja nicht frei Schnauze, auch wenn man bei so manchem FB den Eindruck hat.

Zitat:
Im Gegenteil: Gerade daran, dass das BKA über die Handschuhe entscheiden musste, zeigt doch schon, wie nah die Teile an der Waffeneigenschaft entlanggeschliddert sind.
Nicht nur an der Waffeneigenschaft, sondern an der Eigenschaft als verbotene Waffe. Denn wenn es eine Waffe wäre, so wäre sie als Alltagsgegenstand (Handschuhe) verkleidet und damit verboten. Aber wem sage ich das.

Du hast schon recht, wenn du sagst, dass der FB hier nicht maßgeblich ist. Doch immerhin ist er doch schon ein Indiz mit Gewicht. Und zwar im vorliegenden Fall dafür, dass solche Handschuhe nicht dazu geeignet sind Verletzungen beizuführen, weil die Schlagkraft ja nicht signifikant verstärkt wird.

Zitat:
Ich denke, dass man unter diesen Gesichtspunkten schon gut argumentiere könnte, dass es sich um "sonstige Gegenstände [handelt], die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind".

Bezüglich deiner Ausführungen zur Schutzwaffe stimme ich wieder zu (unter der Voraussetzung, dass man die Handschuhe eben nicht unter § 27 I Var 2 VersG subsumiert hat).
Mir dagegen erscheint schlüssiger, die Handschuhe als Schutzwaffe anzusehen denn als sonstiger Gegenstand, der ... (bla bla).

Davon unabhängig sollte ein Betroffener unbedingt mit einem Anwalt sprechen! Und zwar wegen der Höhe der Tagessätze (ich gehe davon aus, dass der Betreffende als Schüler über kein geregeltes Einkommen verfügt). Es ist m.W. auch möglich nur dagegen Widerspruch einzulegen. Ob die Anzahl der Tagessätze im Rahmen ist, kann da gleich mit erörtert werden. Bezüglich der eigentlichen Thematik (Waffenrecht) habe ich dagegen wenig Hoffnung, dass ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt sich hinreichend damit auskennt oder daran Interesse hat. Wie man aber an unserer Diskussion erkennt, ist die Sache nicht einfach und daher beinahe hoffnungslos. Meine Prognose wäre, dass ein Betroffener bis zur obersten Gerichtsbarkeit klagen müsste um vielleicht Recht zu kriegen. In den unteren Rängen kriegt er garantiert kein Recht.

Zitat:
Zitat von Dominik83
OT: Ich frage mich immernoch, wie man die Handschuhe nicht als Waffe einstufen kann. Es ist doch anzunehmen, dass das BKA eine ganze Reihe davon hatte zum testen. Die müssen sich ja nicht probehalber alle die Birne einschlagen, aber man kann die Teile doch kontrolliert ausprobieren. Und wenn man das macht, merkt man doch sofort, dass es sich um Gegenstände handelt, die dediziert der Kampfkraftsteigerung dienen (und das auch erschreckend effizient tun).
Der Bescheid ist inhaltlich so himmelschreiend falsch, dass ich ihn mir eigentlich nur über sachfremde Überlegungen erklären könnte.
Das ist ja längst nicht der einzige Feststellungsbescheid, bei dem man mit dem Kopf schütteln muss. Ich gehe aber zunächst einmal wohlwollend davon aus, dass das BKA ein richtiges Gutachten gemacht hat. Also zB eine Maschine hat, wo eine Nachbildung einer Faust mit einer definierten Kraft auf einen Gegenstand trifft. Einmal mit und einmal ohne Handschuhe. Da sich die Aufprallfläche im Vergleich zur nackten Faust nicht wesentlich verändert ist die Krafteinwirkung auf einen Gegenstand (oder auch ein Gesicht) auch nicht groß anders. Bei Spikes sähe es wieder anders aus, ebenso wie bei einem Schlagring, da verkleinerte Fläche bei gleicher Energie mehr Energie auf eine bestimmte Fläche gebracht wird. Bei anderen Waffen (Stock, Nun-chako) kommt ja noch die Hebelwirkung bzw Rotation dazu. Das alles ist bei den Handschuhen nicht der Fall.

Aber: so einige Waffen wurden verboten, weil sich ängstliche Mitbürger fast in die Hose gemacht haben. Zum Beispiel Butterfly-Messer. Im Grunde nichts anderes als jedes andere Messer in der Größe. Nur, dass die Jugend damit gerne herumspielt. Das klackernde Geräusch ist sicherlich eher ein Nachteil bei einem Angriff oder Kampf. Hier zählt nur der psychologische Effekt, der aber nicht unterzubewerten ist.
Ferner hat man in D sogar Schaumstoffwaffen (diese Schaumstoff-Nun-Chakos) verboten. Da stellt man widerum auf das Drosseln ab. Wer sucht, der findet also. Nur das BKA und der Gesetzgeber wissen, was die sich dabei gedacht haben diese Handschuhe nicht einmal als Schlagwaffe zu qualifizieren. Ich kenne keinen einzigen Nicht-Schläger (ob beruflich oder nicht), der solche Handschuhe besitzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 19:06
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Zitat:
Zitat von Dominik83
Naja, whatever. Zwei Juristen, drei Meinungen. Darüber könnten wir uns wahrscheinlich totdiskutieren.
Ich bin doch gar kein Jurist.

Mit deinen Ausführungen zur Waffeneigenschaft hast du wohl recht. Das BKA hat wohl einfach wieder mal Blödsinn verzapft.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 11:55
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Der Threaderöffner möchte nicht wissen, ob Quarzsandhandschuhe Waffen sind oder warum vielleicht doch nicht, sondern ob er seine Geldstrafe in Raten zahlen oder vielleicht durch Sozialstunden "abarbeiten" kann...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:39
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Diese Frage ist bereits beantwortet. Es hält dich aber auch niemand davon ab die Frage erneut oder weitergehend zu beantworten.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 20:11
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AW: Geldstrafe bei Quarzsand Handschuh

Als Ergebnis der Diskussion bin ich nicht mehr ganz so optimistisch und vermute stark, dass ein Gericht sich der Meinung anschließen würde, dass es sich um eine Schutzwaffe handelt.

Deswegen schrieb ich später das hier:
Zitat:
Zitat von 2much
Davon unabhängig sollte ein Betroffener unbedingt mit einem Anwalt sprechen! Und zwar wegen der Höhe der Tagessätze (ich gehe davon aus, dass der Betreffende als Schüler über kein geregeltes Einkommen verfügt). Es ist m.W. auch möglich nur dagegen Widerspruch einzulegen. Ob die Anzahl der Tagessätze im Rahmen ist, kann da gleich mit erörtert werden.
Irgendwo meine ich auch erwähnt zu haben, dass gemeinnützige Arbeit oder Stundung/Ratenzahlung sehr wohl möglich ist. Natürlich nur, wenn der Verurteilte tatsächlich zahlungsunfähig ist. Ein Anruf könnte den Verurteilten schon bedeutend klüger machen.

Der TE scheint aber ohnehin nicht mehr mitzulesen.
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