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Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Dies ist eine Diskussion zu Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr) innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.03.2009, 23:05
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Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

also mal angenommen Herr X hat einen waffenschein für leichte waffen (kleiner waffenschein) und er geht mit seiner Frau abends übers feld mit ihrem kleinen hund. es ist stock dunkel und auf einmal hört man mehrere leute schreien komm zurück.....!!! da kommt auf einmal ein großer aggressiver hund auf ein zu mit ca. 50 kg der einfach quer feld ein auf das ehepaar zuläuft. Herr X hat neben seiner gaspistole auch pfefferspray in der tasche dass sprüht er dem hund dann ins gesicht. Herr X findet das zwar sch.... aber in seinen augen blieb ihn da einfach keine andere wahl weil es zu schnell gegangen ist im nachinein hätte er auch was anderes beforzugt. aber o.k der hund wällst sich erstmal auf dem boden und läuft dann wieder zurück zu seinen leuten. das ehepaar geht weiter mit einem auge nach hinten und dann kommen auf einmal zwei männer aggressiv auf das ehepaar zu. das pfefferspray ist leer.

Darf Herr X die waffe zur notwehr auch gegen leute einsetzten oder darf er sie auf distanz damit halten, dass er z.b erstmal denen sagt die sollen nicht weiter auf einen zu kommen und wenn sie nicht hören und weiter aggressiv auf einem zu kommen, dass man dann erstmal ein wahrnschuss abgibt ja und dann als letzte lösung denen mit einer gas pistole mit pfefferpatronen aus ca. 3-4 meter entfernung in deren richtung schießt.

vielleicht kennt sich ja hier einer aus der mir helfen kann danke im voraus
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Alt 21.03.2009, 02:12
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Da sehe ich keinen konkreten Angriff in der Gegenwärtigkeit, der eine Notwehr rechtfertigt.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Diese 5 Bedingungen müssen alle gleichzeitig zutreffen, sonst ist es keine Notwehr.

PS: Die Shift-Tasten sind wohl kaputt.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2009, 09:36
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Das bedeutet praktisch, man muss sich zu erst einmal von den agressiven Männern verhauen lassen um zur Notwehr zu greifen, wenns dann noch geht. In so einer Situation sollte man erst abwarten, was der Hund wirklich von einem will. So lange er noch nicht geschnappt oder gebissen hat, ist es kein Angriff. Es gibt HUnde, die gefährlich aussehen, auch schwer sind, und eben einfach nur schlecht erzogen. Sie springen einen an und wollen spielen. Dabei können sie einem oft die Klamotten verschmutzen.
Wenn da noch ein kleiner Hund im Spiel ist, interessiert sich der große Hund in der Regel erst einmal für den kleinen Hund und beschnuppert ihn, bevor etwas passiert.

Wenn man dann die anderen beiden Hundehalter durch die Abwehr des Hundes wütend macht und noch mit der Gaspistole herumfuchtelt, werden sie noch wütender.
Dann kann es wirklich gefährlich werden, was dann auch wieder beweist, dass man sich mit einer Gaspistole nicht wirklich verteidigen kann, ohne dass es Ärger gibt.

Matse
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2009, 12:06
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Erstmal muss man den Notstand gegenüber einem Tier als Sache und die Notwehr gegenüber eines Angriffs eines Menschen auseinanderhalten.
Mit der Bewertung dieser Rechtfertigungsgründe wird sich oft das Gericht beschäftigen müssen. Da sehr viele Faktoren eine Rolle spielen - siehe den "Notwehrsatz" - und andere Gegebenheiten, ist der rechtliche Ausgang immer fraglich. Nicht selten wird die Notwehr erst nach mehreren Instanzen zugesprochen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2009, 13:32
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Danke erstmal für eure Antworten!!

Also nochmal etwas ausführlicher, der Hund von dem Herr X und seine Frau angegangen wurde ist hier schon sehr bekannt da gab es füher schon paar vorfälle, der Hund versucht einfach attacke auf den Hund von der Familie X zu machen. Da gab es noch ein Vorfall Frau X war mit Ihrer Mutter auf dem Feld da kahm der Hund wieder über eine größere Distanz auf die Beiden zu. Die Frau X hat ihren Hund auf den arm genommen der Hund ist komplett mit Zähneflätschen an ihr hoch gesprungen, die Besitzerin stand genau da neben nach der Frage ob sie ihn nicht mal endlich weg tun kann meinte die frau nur "ich kann den eh nicht halten." Da wurde dann auch Pefferspray gesprüht weil es einfach nicht sein kann, hätte er den kleinen Hund von Familie X bekommen wäre er dort auf jede fall gestorben. Herr X hat nach der Aktion schon mit dem Besitzer des Hundes gerdet es kann nicht sein, dass sie so ein großen aggressiven Hund dann einfach ohne Leine rum laufen lassen er hört ja kein stück , aber sie lassen ihn nach wie vor frei rumlaufen.

Aber wegen der anderen Sache nochmal Herr X hofft das keinem so etwas passiert, aber wenn man hört man soll erst abwarten was der Hund macht Herr X hat mehrere Jahre Kampfsport gemacht und ihn wurde dort auch immer erklärt es geht um Sekunden bei jeglichen Angriff wenn man in den paar sekunden falsch handelt kann es böse ausgehen. Mann sollte mal versuchen sich in die Lage rein zu versetzen es ist stock dunkel und es kommt einfach ein aggresiver Hund auf einem zu, der schon mehrere mahle aufgefallen war.

Was Herr X jetzt noch wissen möchte.
1. Hätte er ein Wahrnschuss abgeben dürfen wenn der aggresive Hund auf ihn zu kommt?? Er denkt eigentlich ja aber dafür ging es zu schnell und Herr X hatte Handschuhe an dass hätte nicht so schnell geklappt und er denkt das so ein Wahrnschuss schon sehr abschreckend gegen Hunde ist.

2. Wenn die Leute auf Herr X zukommen hätte er den dann sagen können dass sie nicht näher ran kommen sollen?? wenn sie nicht hören und einfach weiter auf Herr X zukommen dass Herr X dann ein Wahrnschuss in die luft abgeben darf?? und wenn sie noch immer nicht anhalten das Herr X dann in deren richtung schießen darf???
Da denkt sich Herr X auch das er es machen dürfte, er hat auch beim Kampfsport gelernt es gibt so einen privaten Bereich da hat einfach kein Fremder aggresiver zu sein und bevor Herr X selbst im Krankenhaus landet oder ein Familien angehöriger werden die Angreiffer da liegen und erstmal so aggresive leute auf Distanz halten und dann wenn sie wollen die Polizei einschalten.

Und bitte hier nicht falsch vertehen Herr X tuht es in der Seele wenn er ein Hund mit solchen mitteln von sich fern halten muß er hat von klein auf auch immer Hunde gehabt er weiß das eigentlich kein Hund böse ist sie werden nur dazu gemacht.

Die shift Taste funktionert wieder aber die rechtschreibung... damit stimmt was nicht

danke euch allen nochmal
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 12:00
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Wink AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Das ist schwierig, kommt ganz darauf an. Ich selbst habe früher Taekwon Do gemacht und mein Lehrer meinte immer, dass wir, auch wenn wir in Notwehr handeln würden, eventuell viel Ärger bekommen würden. Kampfsport wird ja auch als "Waffe" bezeichnet und führt zu sehr hohen Körperverletzungsgeldstrafen.

Wenn der Hund schon als gefährlich und die Hundehalter als fahrlässig bekannt sind, ist es am besten, wenn man den Eigentümer des Hundes mit Hilfe anderer Zeugen oder Leuten, die schon Ärger mit dem hatten, bei der Polizei anzeigt. Manchmal wirkt so eine Anzeige Wunder.

Alles andere wie mit der Gaspistole oder Pfefferspray kann bei solchen Hundehaltern mit so einer Einstellung zur Sicherheit noch zu gefährlichen und vielleicht unbeweisbaren Racheakten führen. Man sollte immer die friedlichste Lösung finden. Alles andere kann einen bösen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Gruß, Matse
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 13:31
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

danke auch für deine antwort nur weiß einer ob Herr X sich auch aggresive Leute auf distanz mit seiner Gas-Pistole halten darf?? z.b Y und Z kommen aggresiv auf X zu. X weiß das Y und Z streß suchen und dass X keine chance hat. Darf X sich die Leute auf Distanz mit der Waffe halten???
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  #8 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 13:51
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Zitat:
Zitat von sonlui
Darf X sich die Leute auf Distanz mit der Waffe halten???
Das kann man pauschal nicht beantworten und ist situationsbedingt.
Steht ein unmittelbarer Angriff bevor, dann ist es vom Notwehrrecht gedeckt. Andererseits ist das Drohen mit einer Waffe Nötigung und eine Straftat.
Daher versuche ich ja Dir zu erklären, dass man die obigen Beispiel im Bezug zur Notwehr nicht beantworten kann. Warum wohl wird oftmals die Notwehr erst nach mehreren gerichtlichen Instanzen zugesprochen? Eben weil auch der Richter und andere immer verschiedener Auffassung sein werden.
Daher wäre es sogar fahrlässig, wenn hier jemand Deine Frage mit dem Satz "Klar, kein Problem, klare Notwehr" oder umgekehrt beantworten würde.

Daher nochmal: Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit Geschädigten, wird es höchst wahrscheinlich zu einer Verhandlung kommen. Dann ist das Wort Notwehr als RFG schnell auf dem Tisch. Dann wird geprüft werden, ob die Situation eine Notwehrhandlung gerechtfertigt hat. Wenn ja, gut für Herrn X. Wenn aber der Richter das nicht anerkennt, hat Herr X ein großes Problem.

Nun verstanden, warum es hier keine klare Antwort geben kann?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 19:08
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AW: Gaswaffen vs. Menschen (Bei Notwehr)

Ja danke nochmal meine Frage ist beantwortet
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