Dies ist eine Diskussion zu Gaspistole allein im Auto bwz in der Hose mit KWS innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Gaspistole allein im Auto bwz in der Hose mit KWS wenn man den kleinen KWS besitzt ist es ja erlaubt die Schreckschuss oder Gaspistole im eigenen PKW mitzuführen. Frage: Darf diese auch im Handschuhfach liegen wenn ich nicht im Auto bin, also über Nacht, oder wäre es dann strafbar wenn man das Auto mal aufbricht und sie geklaut wird? Ist auch hier die Pistole mit der Munition getrennt aufzubewahren? wäre ja aber im Notfall schwachsinn da das Magazin ja dann drin sein sollte bereits. 2.te Frage wenn ich die Waffe von A nach B transportiere zu Fuß darf dann das Magazin drin sein oder ist dies auch aus der Waffe raus zu nehmen? Würde sonst den Sinn beim Selbstschutz nicht verstehen wenn die Gaspatronen nich im Magazin liegen darf. |
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| AW: Gaspistole allein im Auto bwz in der Hose mit KWS Der kleine Waffenschein ist eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe mit dem Zeichen PTB im Kreis. Damit ist es erlaubt, diese Schusswaffe geladen und zugriffsbereit am Mann zu halten oder sie an anderer Stelle zum schnellen Zugriff bereit liegen zu haben. Das nicht verschlossene Handschuhfach wäre ein Ort, der als zugriffbereit gilt. Wer dorthinein eine Waffe legt, braucht eben diese Führerlaubnis. Im KWS kann das verdeckte Tragen als Auflage gefordert werden. Aber das Auto ist kein Behältnis im Sinne der Verwahrung von Waffen. Deswegen dürfen Waffen dort nicht gelagert werden. Auch zu Fuß darf die Wafe mit KWS fertig geladen getragen werden. Das ist ja der Sinn des KWS. Jeder der eine Waffe zum Selbstschutz führt, sollte sich im Notwehrrecht, Notstand, Notwehrexess und anderen Gesetzen belesen, die damit im Zusammenhang stehen. Sonst ist die vermeindliche Notwehr keine und derjenige landet selbst im Knast. Gerade aus diesem Grunde fordere ich schon seit längerem die Einführung einer Waffensachkunde "light". Dann wären auch die obigen Fragen keine gewesen. |
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